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Thema: K-Schutz Fahrzeuge

  1. #1
    frank1000 Gast

    K-Schutz Fahrzeuge

    Hallo!
    Meine Frage bezieht sich auf die Nutzung von K-Fahrzeugen.
    Welche Vorschriften gelten für die Nutzung der Fahrzeuge unterhalb der K-Schwelle?
    z.B. Bus des Betreuungsdienstes zum Materialeinkauf (Lebensmittel usw.) oder zu Ausbildungszwecken?
    Gibt es eine km-Begrenzung und wie läuft das mit dem Versicherungsschutz?

    Danke für alle Antworten und Hinweise
    MfG
    Frank

  2. #2
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    Ich weis nur, daß man die K-Schutz Kübel mindestens 30 km am Stück im monat bewegen muß.

    Zumindest in Bayern.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  3. #3
    frank1000 Gast
    Also es geht mal um Bayern.
    Habe gehört, dass die km Begrenzung weggefallen ist und statt dessen ein Pauschalbetrag abgerechnet wird, also im Prinzip unbegrenzt km, dann aber auf Kosten der Einheit.
    Mir fehlt da aber eine Quelle.

    Es geht um den Einsatz eines Sprinters vom Betreuungsdienst den wir halt auch gern für unsere Einheit einsetzen wüden (SEG-Betreuung, Materialbeschaffung, Ausbildung usw.).

  4. #4
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    fahrzeuge dürfen für alle zwecke genutzt werden die satzungsgemäß dem DRK angehören, K-fahrzeuge müssen bei übungen und einsätzen benutzt werden, wie wollt ihr sonst für den ernstfall vorbereitet sein, diese fahrzeuge sind dazu da dass sie zB bei SEG Einsätzen benutzt werden, die SEG Betr in Bay, ist eine Einheit des KatS, warum sollen jetzt die autos in der garage stehen bleiben, nur wer mit dem material übt und lernt hats im ernstfall drauf.

    gruss peter

  5. #5
    frank1000 Gast
    Ist schon klar das man mit den Fahrzeugen übt.
    Mit Ausbildung war gemeint, der Transport von Personal zu externen FoBis oder halt eben die Benutzung der Fahrzeuge für die alltägliche "Bereitschaftstätigkeit"
    Ich bräuchte halt auch eine Quelle. Im KSG-Bay hab ich dazu nichts gefunden. Ergebnislos auch die DVs.
    Evtl. gibts ja dazu irgendein Rundschreiben oder so?

  6. #6
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    Unsern Führungskraftwagen vom Kat-S wird wie ein MTW genutzt.Bei Übungen und Einsätzen ist er immer dabei.Aber auch nur wenn mal was auf die andere Wache gefahren werden muß.Nur sind wir halt nicht Bayern sondern Rheinland-Pfalz.

  7. #7
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    dein Rotkreuzbeauftragter müsste ein solhces Schreiben haben!

  8. #8
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    ausserdem hat es sich bewährt einen guten draht zum zuständigen sachbearbeiter im LRA zu haben.

    bei uns ist das kein problem, der mann ist sehr umgänglich und jederzeit hilfsbereit. wendet euch doch mal an den bezüglich der fragen, der weiss es ganz sicher, wobei auch der RKB eine gute anlaufstelle ist, das stimmt schon.

    bei uns werden die BtD kombis für alle zwecke der bereitschaft genutzt und das ist auch gut so, so bleiben die teile in bewegung, es stehen sich viel zuviele KFZ des K-Schutz die reifen platt in der garage.
    wie haben einen als platzhalter bekommen vor ein paar jahren, der ist 16 jahre alt gewesen und hatte erst 32.000 km drauf...
    das tut den teilen sicher a ned so gut, lieber fahren die.

    und wir nutzen die auch zu ausbildungsfahrten und der SB im LRA hatte da noch nie einwände und dem guten mann werden ja jährlich die fahrtenbücher zur kontrolle vorgelegt.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  9. #9
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    Moin moin,

    bei uns haben wir genau deswegen gerade kleinere Probleme: Für die Nutzung der K-Schutzfahrzeuge werden sie vom Amt für KatSchutz versichert. Um die Fahrzeuge auch für SEG (das ist ein Mittel des Rettungsdienstes, also im Verantwortungsbereich der HiOrgs) oder auf San-Wachen nutzen zu können,muss eine Zusatzversicherung bestehen. Selbstverständlich müssen K-Schutz-Fahrzeuge monatlich bewegt werden und müssen auch für (K-Schutz-) Übung verwendet werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    eine SEG ist kein teil des öffentlich rechtlichen rettungsdienstes.

    die SEG San und die SEG Bt sind komponenten des erweiterten K-Schutz, auch wenn diese (San SEG) ganz gern als reserve retter missbraucht werden wenn alle fahrzeuge unterwegs sind. oder reden wir hier von den vielen pseudo SEG die in keinster weise den vorgaben für eine SEG entsprechen und sich nur so nennen weil der name so schön klingt?
    auch die Bt SEG wird ausserhalb der K-schwelle eingesetzt, gehört aber auch nicht zum regulären RtD.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  11. #11
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    Moin moin,

    da bin ich anders informiert: Die SEGen (wir reden von richtigen SEG, die bei Einsätzen mit mehreren Verletzten zur Betreuung oder Versorgung gerufen werden) sind - so weit ich weiss - ein Mittel des regulären Rettungsdienstes. Wir bekommen zum Beispiel unser Material und die Medikamente aus dem Budget des Rettungsdienstes bezahlt. der Ärztliche Leiter Rettungsdienst ist auch für uns zuständig und wir werden von Orgls und LNAs gangefordert..
    Die SEGen gehen zwar aus den K-Schutzeineinheiten hervor, unterstehen aber - wie gesagt -dem Rettungsdienst genauso wie oben genannte LNAs und Einsatzleiter.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    SEGs sind teil des KatS, auch wenn es zB Vorgaben gibt den Arztwagen mit RD personal zu besetzen. Eine SEG istBestandteil einer Einsatzeinheit und hat in ganz Deutschland eine Struktur (siehe Infoheft), mag sein dass es SEGs gibt die dem RD angegliedert sind, dann sind es aber SEGs die nicht durch Bundes- und landesfahrzeuge gebildet werden, das wären dann ja wieder KatS SEGs. Kann ja sein das ein RD Bereich eine eigene EG Bildet zB aus den RD Mitarbeitern die gerade freischicht haben, kann ja durchaus sein, dass diese leute den Hintergrunddienst übernehmen oder im Alarmfall mit 2 KTWs hinterherfahren. Aber eigentlich sind SEGs immer Kats teileinheiten aus den EE. Eigentlich......

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