Im aktuellen Feuerwehrmagazin steht in der Vorschau zum nächsten Heft:
"Bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde auch die Vorschrift zum Abhörverbot neu verfasst. Jetzt ist in bestimmten Fällen allein der Besitz eines Funkscanners strafbar."
Weiß da jemand was näheres zu?




				
				
				
					
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