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Thema: Neue Vo´s in NDS

  1. #1
    crazyossi Gast

    Neue Vo´s in NDS

    Wer von euch weiß was über die neuen Verordnungsentwürfe betreffend

    -Dienstgrade
    -Mindeststärke
    -Dienstkleidung

  2. #2
    76440 Gast
    ööhm .. wobei ?!?

  3. #3
    crazyossi Gast
    wie?? wobei?

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
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    661
    Für die Feuerwehren im Land Niedersachensen...

  5. #5
    76440 Gast
    das ist doch mal 'ne ansage !! :)

  6. #6
    Registriert seit
    28.07.2003
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    42
    Was genau möchtest du denn wissen?

  7. #7
    crazyossi Gast
    was drinnesteht :-)

  8. #8
    Registriert seit
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    42
    Nun denn, dann hier die wesentlichen Dinge kurz zusammengefasst. Das entsprechende Papier ist 9 Seiten lang plus etliche Seiten Begründung.

    In der Dienstgrad-VO hat man lediglich die Neuerungen der FwDV2 bezüglich der Truppmannausbildung Teil 1 und 2 eingepflegt. Soll sagen wer die jeweilige Truppmannausbildung (1 und 2) zweimalig nicht besteht ist aus der Feuerwehr zu entlassen. Der Dienstgrad Oberfeuerwehrmann darf erst nach erfolgreicher Absolvierung der Truppmannausbildung Teil 2 verliehen werden.
    Weiterhin wird der Dienstgrad Abschnittsleiter in den Dienstgrad „Abschnittsbrandmeister“ umbenannt, der Dienstgrad „Bezirksbrandmeister“ in den Dienstgrad „Regierungsbrandmeister“ umbenannt und der Dienstgrad „Erster Bezirksbrandmeister“ getrichen (=>Neustrukturierung Polizeidirektionen).

    In der Mindeststärke-VO wurden die Personalbestände prinzipiell so belassen. Man hat jedoch für jede Wehrart einen Nachsatz gemacht, dass die Stärke auf Dauer nicht weniger als 18 (Ortswehr), 26 (Stützpunktwehr) und 38 (Schwerpunktwehr) Mitglieder betragen soll.
    Bei der Ausstattung der Wehren ist man von genauen Fahrzeugbezeichnungen abgegangen. Man hat jetzt lediglich Mindestanforderungen an die vorzuhaltenden Fahrzeuge gestellt aus denen sich dann die Fahrzeuge aus der jeweils gültigen Norm ergeben.

    In der Dienstkleidungs-VO wurden folgende Änderungen vorgeschlagen:
    Die Helm- und Westenkennzeichnung eingeführt da diese ja zuletzt nur durch Einzelerlasse geregelt waren.
    Ab dem Dienstgrad „Abschnittsbrandmeister“ werden jetzt goldfarbige Knöpfe an der Uniform und eine goldfarbige Kordel an der Uniformmütze getragen.
    Die Dienstgradschlaufen dürfen jetzt auch am Uniformhemd getragen werden.


    Zurzeit handelt es sich aber zunächst um einen Vorschlag der durch das Innenministerium an den niedersächsischen Städtetag zur Beratung weitergeleitet wurde. Änderungswünsche der Mitglieder werden bis zum 6.April gesammelt und dann ans Innenministerium weitergeleitet.

  9. #9
    crazyossi Gast
    Danke...

  10. #10
    Registriert seit
    03.06.2004
    Beiträge
    518
    Hallo!!!

    Nunmal ne Frage, was ist bei euch der Unterschied zwischen Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehr??

    Kann mir das nicht so ganz genau erklären!!

    Vielen Dank im Vorraus!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  11. #11
    Registriert seit
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    42
    Anbei habe ich die zurzeit gültige Mindeststärkeverordnung der Feuerwehren in Niedersachsen angehängt. Im §5 wird das eigentlich recht gut deutlich.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  12. #12
    Registriert seit
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    Ein wenig klarer ist es nun, Danke!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

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