Hallo,
der 2m Rundstrahler sollte keine Probleme bereiten sofern kein FuG betreibsbereit angeschlossen ist. Im Zweifel Stecker abschneiden und Fähnchen ans Kabel hängen "Außer Betrieb".
FuG 8b am 4m Rundstrahler und FuG 7b an der Richtkeule denke ich sind kein Problem, sofern Genehmigungsurkunden vorliegen und die Geräte ordnungsgemäß gemeldet sind und keine technischen Manipulationen aufweisen.
Der Mast sollte baurechtlich i.O. sein und über eine geeignete Schutzerdung (als Blitzschutzmaßnahme) verfügen. Dann ist alles okay.




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