Guten Morgen werte Foren-Kollegen!

Jetzt ist es auch uns passiert, man mag es kaum glauben, an einem Sonntag steht bei uns die RegTP vor der Tür und lichtet mal eben unseren Funkmast ab.

Dazu hab ich jetzt einige Fragen bzgl. Genehmigung/Zulässigkeit:
(Vorab: Haus gebaut: 2002; Bundesland: Bayern;)

Der Funkmast beginnt 4m über Null und ragt dann nochmal 8m in den Himmel, also insgesamt 12m über Null. Baurechtlich war das kein Thema, aber inwiefern kann uns die RegTP da evtl. was?

Auf dem Masten gibt's nen 2m-Rundstrahler, natürlich nicht betriebsbereit ;-) Kann der da bleiben?

Unser Teledux 8b vom Funktisch hängt an einem 4m-Rundstrahler, natürlich genehmigt.

Wir haben noch nen Fug 7b im Tisch an ner Richtantenne, bekommt man dafür noch ne Genemigung?

Im Tisch liegt noch nen Funkscanner für unseren Hausalarm, könnte der evtl. uns noch Kopfzerbrechen bereiten?

Gibt es irgendwo online Gesetzestexte/Vorschriften bzgl. der ganzen RegTP-Geschichte, bisher hab ich nur Schnipsel und Auszüge gefunden.

Danke für eure Ausführungen und Mithilfe!