Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
Uns wurde u.a. von einem Vorfall berichtet, wo ein POL-Fahrzeug (Ampel rot, SoSi an, 20 km/h) in eine Kreuzung einfuhr und es im Querverkehr durch die Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Der POL-Fahrer erhielt eine Teilschuld, weil er durch seine Fahrweise den Querverkehr zum Anhalten genötigt hätte (s. auch §1 StVO). Also: VORSICHT! Lieber einmal mehr anhalten!
Naja... um das ganze dann auch mal rein Rechtlich aufzuklären:

Die "Teilschuld" hat er mit sicherheit Nicht wegen der "nötigung zum Anhalten des Querverkehrs" bekommen, sondern höchsten weil man ihm nachweisen konnte, dass er nicht vor der Kreuzung Angehalten hat, sondern gleich mit 20km/h drüber gefahren ist...

Denn selbst, wenn der Querverkehr eine Gefahrenbremsung durchführen muss (denn, nichts anderes müssen sie in diesem moment tun) dann hätte der Hintermann eh den Sicherheitsabstand zu knapp gewählt, sonst wäre er nicht aufgefahren ^^

MfG Fabsi