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Thema: Blaulicht beim Kreuzung-Räumen

  1. #46
    Bundesgrenzschutz Gast
    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hallo!

    Folgende Tatbestände greifen zusätzlich natürlich zu der Mißbräuchlichen Verwendung von Blaulicht , wenn sie begangen werden ;

    § 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ( Geld od. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre )

    § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs ( Geld oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre )

    § 240 Nötigung ( Geld oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren )



    MfG
    ne, ne...das stimmt aber jetzt nicht ...ein "mißbräuchliches verwenden von blaulicht" schließt nicht gleich auch einen straftatbestand mit ein.....du schmeißt eine owi (ordnungswidrigkeit) und ein stgb tatbestand in einen topf?
    warum ? das versuch mal zu begründen...
    schau mal was das "nur" ist..im aktuellen owi-katalog....oder siehste hier einen querverweis das die sachen die du aufgeschildert hat zur anwendung kommen ?
    Kennzahl 138100

    Verkehrsordnungswidrigkeit
    Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues
    Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
    Verletzte Vorschrift:
    § 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO(Strassenverkehrsordnung); § 24 StVG(Strassenverkehrsgesetz); 134 BKat(Bußgeldkatalog)

    ist somit eine reine,kleine ordnugswidrigkeit...oder siehst du einen "Straftatbestand" ??
    du siehst also..das eine hat mit dem anderen erstmal nichts zu tun...erst wenn ein "Fremdschaden/Fremdgefährdung" dadurch hervorgehen würde.....vielleicht.... :-)
    Geändert von Bundesgrenzschutz (16.03.2005 um 23:10 Uhr)

  2. #47
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    diese owi gilt nur wenn du das blaulicht einschaltest und nichts weiter machst, sobald du über ne rote ampel fährst wird das schwerwiegendere vergehen geahndet, weil dies dann in Tateinheit ist, somit zahlst du keine 20 € mehr für das blaulicht sondern 50 € für die ampel und eben für ´ne strasseverkehrsgefährdung wenn du zb nen fußgänger über den Zebrastreifen auch NUR behinderst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #48
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    Hallo!

    Das ist mir schon klar,
    ich bezog das auf die Straftatbestände die dann in Verbindung damit begangen werden;

    also eine Gefährdung des Straßenverkehrs ...z.b. wenn ich damit die Höchstgeschwindigkeit überschreite;

    eine Nötigung; wenn man andere Verkehrsteilnehmer dazu drängt, freie Bahn zuschaffen, wenn kein Einsatzhorn betätigt wird

    Das Blaulicht alleine, das ist " nur " eine kleinigkeit ... sofern das Blaulicht von einem BOS-Fahrzeug aus betätigt wurde, wohlgemerkt!

    An einem Privaten PKW, der damit nicht ausgerüstet sein darf, kommt dazu noch der damit verbunden Versicherungsschutz welcher durch die Verwendung von nicht zulässigen Bauteilen
    nicht mehr besteht !

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (17.03.2005 um 17:17 Uhr)

  4. #49
    Bundesgrenzschutz Gast
    jetzt is alles geklärt... :-)
    das du damit die "ganze palette der möglichen verstöße" mit in betracht gezogen hast,ging nicht aus deinem text hervor..

  5. #50
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    Original geschrieben von Alex22
    diese owi gilt nur wenn du das blaulicht einschaltest und nichts weiter machst, sobald du über ne rote ampel fährst wird das schwerwiegendere vergehen geahndet, weil dies dann in Tateinheit ist, somit zahlst du keine 20 € mehr für das blaulicht sondern 50 € für die ampel und eben für ´ne strasseverkehrsgefährdung wenn du zb nen fußgänger über den Zebrastreifen auch NUR behinderst.
    Ist Tatmehrheit. Jeweils neue "Vorsatzfassung"

  6. #51
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    Original geschrieben von telemanne
    Ist Tatmehrheit. Jeweils neue "Vorsatzfassung"
    falsch
    da die handlung (illegale blaulicht) mehrere straftaten, (strassenverkehrsgefährdung, gefährlicher eingriff in den strassenverkehr und eventuell nötigung) beinhaltet wird die in tateinheit abgeurteilt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #52
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    Original geschrieben von Alex22
    diese owi gilt nur wenn du das blaulicht einschaltest und nichts weiter machst, sobald du über ne rote ampel fährst wird das schwerwiegendere vergehen geahndet, weil dies dann in Tateinheit ist, somit zahlst du keine 20 € mehr für das blaulicht sondern 50 € für die ampel und eben für ´ne strasseverkehrsgefährdung wenn du zb nen fußgänger über den Zebrastreifen auch NUR behinderst.
    Was ich mit Tatmehrheit meinte, ist, wenn ich mit zu unrecht eingeschaltetem Blaulicht über eine rote Ampel fahre, ist die Rotlichtfahrt tatmehrheitlich zu dem Blaulichtbenutzen. Es sind zwei getrennte Handlungen. Schließlich kann ich eine Rotlichtfahrt auch ohne Blaulicht machen.

    Wenn ein Fußgänger an einem Zebrastreifen NUR behindert wird, liegt kein 315c vor. Dieser Tatbestand setzt eine konkrete Gefährdung des Fußgängers voraus. Das heißt, mal einfach ausgedrückt, die Gefahr des Unfalls muß in bedrohliche Nähe gerückt sein und der Zufall entscheidet über den Ausgang (Chance 50:50). Eine Behinderung liegt vor, wenn der Fußgänger an einer berechtigten Verhaltensweise gehindert wird, ohne gefährdet zu sein.

    Original geschrieben von Alex22
    falsch
    da die handlung (illegale blaulicht) mehrere straftaten, (strassenverkehrsgefährdung, gefährlicher eingriff in den strassenverkehr und eventuell nötigung) beinhaltet wird die in tateinheit abgeurteilt.
    Mit dem "illegal Blaulicht" Einschalten sind zunächst keinerlei Verkehrstraftaten begangen. Punkt. Dies stellt lediglich eine Owi dar und kostet 20 Euro. Begeht einer bei einer illegalen Blaulichtfahrt eine/mehrere KONKRETE Gefährdungen und eine/mehrere der Todsünden aus 315c und 315b oder 240 StGB, erst dann liegt evtl eine Verkehrsstraftat vor. Wenn dann so eine Straftat vorliegt, dann wird die Owi von der Straftat konsumiert. Mit Tateinheit oder Tatmehrheit hat das nichts mehr zu tun. Mit dem illegalen Einschalten des Blaulichts liegt nicht tateinheitlich ein gef Eingriff i.d. SV (315b) vor.
    Liegen in einem konkreten Fall zb 315c und 315b in mehreren Alternativen vor, muss nicht immer Tateinheit vorliegen. Das kommt auf den Einzelfall drauf an. Was möglich ist, das die tatmehrheitlichen Verstöße in einem Urteil zusammengefasst werden. Bei Tatmehrheit wird lediglich der Tatbestand mit der höchsten Strafandrohung herangezogen.

    Kleiner Tipp für Alex22: Auch den Gesetzestext des jeweiligen § zu Ende lesen und nicht schon bei der Paragraphenüberschrift aufhören.
    Geändert von telemanne (21.03.2005 um 14:02 Uhr)

  8. #53
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    was für eine diskussion...

    Ich würde alleine aus dem Grund kein Blaulicht anmachen und mich in die Kreizung stellen weil derjenige der in dem Blaulichtfahrzeug sitzt welches wirklich sore in anspruch nimmt keinen plan hat von dem was ich tuhe. Also ich wüsste nicht das das auto das 50m vor mir in eine kreuzung fährt das nur tut damit er die anderen autos warnt. für mich wäre das ein mehraufwand an aufmerksamkeit. jetzt muss ich nicht nur die privat pkw´s iim auge behalten sondern auch noch darauf achten was das blaulichtauto macht. kann ja auch sein das der auch gerade einen einsatz gekriegt hat und nur in der kreuzung drehen will oder ähnliches.
    ich würds nicht machen.

    tower

  9. #54
    Status 6 Gast
    Resümee:

    Blaulicht und Einsatzhorn sind wofür gemacht,... für Einsätze. Es ist natürlich löblich dem herannahenden Fahrzeug mit SoSi helfen zu wollen das ist das ein. Mal abgesehen vom Verstoß wegen maltretierung einer Warneinrichtung (-:

    Viel wichtiger, was bewirkt diese Aktion? Erstmal registrieren die anderen VT ein Fahrzeug das sich mit SoSi nähert und erinnern sich daran (oder auch nicht) das Sie freie Bahn schaffen müssen. Plötzlich geht aber auch noch vor einem oder auch kurz hinter einem Blaulicht mit oder Horn an... jetzt wird es schon schwer.

    Zum einen verwirrt man den SoSi Fahrer der sich nun nicht nur auf die wartenden VT konzentrieren muss sondern auch noch auf das andere Fahrzeug mit SoSi wie mein Vorredner richtig gesagt hat. Zum anderen zwingt es nun die anderen VT erst mal Freie Bahn zu schaffen... aber für welches Fahrzeug?... Ich würde nicht davon ausgehen das der Kollege der helfen will an der Haltelinie steht, denn dann macht die ganze Aktion keinen Sinn finde ich...

    Jeder von uns der schon ein paar Einsatzfahrten selber auf dem Fahrersitz gesessen hat weiß wie dumm und überfordert andere VT sein können wenn es darum geht frei Bahn zu schaffen... Meine Meinung: Mach Platz wie jeder andere auch, lass die SoSi aus das stiftet nur Verwirrung den ein geübter RD, FW oder Pol Fahrer kömmt allein schneller und möglicherweise problemloser durch oder vorbei....

  10. #55
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Spätes Resümee...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  11. #56
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Wie gesagt, Archäologie-Student ;)
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

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