Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Unfallstelle mit Blaulicht absichern???

  1. #1
    Registriert seit
    15.12.2004
    Beiträge
    97

    Unfallstelle mit Blaulicht absichern???

    Hallo leute ,

    eine ganz Simple Frage:

    Wenn ich mit einem MTW der Installiertes Horn und Blaulicht hat , auf eine Unfallstelle zukomme , darf ich dann das Blaulicht als Absicherung einschalten?

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2003
    Beiträge
    3.902
    Sicher, darfst du das.

    Aus der Straßenverkehrsordnung:

    § 38 Blaues und gelbes Blinklicht
    1. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Er ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
    2. Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von gechlossenen Verbänden verwendet werden.
    3. Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es darf von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen nur verwendet werden, um vor Arbeits- oder Unfallstellen oder ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  3. #3
    Registriert seit
    15.12.2004
    Beiträge
    97
    Sowas hab ich gesucht...

    Dankeshön!!

  4. #4
    Registriert seit
    29.05.2004
    Beiträge
    957
    Egal ob bei reiner Dienst- oder bei einer Einsatzfahrt: Ab dem Moment wirst du doch wohl als Feuerwehrmann im Dienst helfen bedeutende Sachwerte und natürlich (ganz wichtig) die körperliche Gesundheit sowie das Leben anderer Menschen zu erhalten, oder nicht? Also hast du eine hoheitliche Aufgabe und darfst Sonder/Wegerechte und damit acuh das Blaulicht nutzen.

    (Also is ketz sone logische Schliussfolgerung von mir!)


    In diesem Sinne

    Edit: da war wieder einer schnelle und sogar mim §38

  5. #5
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Natürlich darfst du! Es ist sogar empfehlenswert, wenn man Blaulicht hat. Dann setzt man es bei sowas auch ein.

    Im Gegenteil, wenn du eine Unfallstelle nicht richtig absicherst, könnte sich unter bestimmten Vorraussetzungen der Verdacht eines § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs ergeben. Wenn das vorliegt ist eventuell sogar der Führerschein weg.

    Lieber mal zuviel einschalten wie zu wenig.

    Gruß!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •