Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Sondersignal in Privat PKW?

  1. #1
    Registriert seit
    13.02.2002
    Beiträge
    159

    Sondersignal in Privat PKW?

    Habe vor kurzem von einem Kamerad gehört, daß in Bayern der Einbau von SoSi Anlagen legitimiert ist und sogar bezuschusst würde. Als Quelle nannte er mir die Landesfeuewehrschule in Regensburg.
    Jedoch blieb meine Suche dort erfolglos; wahrscheinlich, weil's ne Ente ist.
    Denn vorstellen kann ich mir sowas beim besten Willen nicht.
    Oder ist da doch was drann?

  2. #2
    Registriert seit
    09.04.2002
    Beiträge
    1.656
    DAS GLAUBST DU DOCH WOHL SELBST NICHT....

    Wohl ein verfrühter Aprilscherz... :-(

    Gruß
    Gerrit Peters
    ______________________________

  3. #3
    Registriert seit
    18.01.2003
    Beiträge
    180
    Hallo zusammen!

    Da möchte ich an das Forum von www.feuerwehr.de verweisen.

    Da hat jemand den Sachverhalt aufgeklärt mit Stellungnahme vom Innenministerium. Weiss aber leide rnicht mehr, welches Land es war.

    Müsste mit der Suche leicht zu finden sein.

    Gruss
    Daniel

  4. #4
    Registriert seit
    29.05.2004
    Beiträge
    957

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Leute!

    Für Niedersachsen wurde da "vor kurzem" der sogenannte Blaulichterlass geändert bzw. aktualisiert in dem genau drinsteht wer wann eine Sondersignalanlage einbauen und betreiben darf!

    Da fallen ja nicht nur HiOrgs und Feuerwehren rein, sondern auch Versorgungsunternehmen (z.B. EWE) oder sonstige Unternehmen (DB usw..) rein!


    *moved to --> Allgemeines***
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
    Registriert seit
    29.05.2004
    Beiträge
    957
    vielleicht zur ENDGÜLTIGEN KLÄRUNG!!!!!

    Sonderrechte

    OLG Stuttgart
    Entscheidung vom:
    26.04.2002
    Aktenzeichen:
    4 Ss 71/2002
    Paragraph:
    StVO § 35 Abs. 1, 8

    Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

    Einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu. Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung nach Notstandsgesichtspunkten unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft.


    http://www.ffw-forchheim.de/info3_19.htm

    http://www.sonderrechte.de/ret/sonder.html

    wenn das als Info nicht reicht -> Anwalt für Verkehrsrecht fragen.

    Nochmal einen schönen Abend und natürlich eine einsatzfreie N8 :-)
    Geändert von feuerteufellars (27.02.2005 um 23:19 Uhr)

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    @feuerteufellars:

    Ist leider noch nicht endgültig geklärt...

    Aber die Suchfunktion hätte auch hier wieder weitergeholfen. Man muss sich halt auch mal die Mühe machen und die Beiträge und in den darin geposteten Links die Dokumente lesen. Aber lieber machen wir wieder einen neuen Beitrag über die Endlos-Diskussion auf.

    Hier mal drei Beiträge, darin befinden sich einige Dokumente, die die Situation in BY genauer erklären.
    http://funkmeldesystem.de/foren/show...=hvo+sonder%2A
    http://funkmeldesystem.de/foren/show...=hvo+sonder%2A
    http://funkmeldesystem.de/foren/show...=hvo+sonder%2A

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
    76440 Gast
    ich glaube, ihr geht da etwas verquer. es geht doch garnicht um die nutzung von sonderrechten im privat-pkw im einsatzfall, die man nicht kenntlich machen kann, sondern um den einbau einer verdeckten SoSi-anlage im privat-pkw ... bei mir im kreis gab es einen WeFü, der hatte auch 'ne verdeckte SoSi in seinem privat-pkw, funk mit FMS-geber und so ... naja, mittlerweile isser im ruhestand ...

  9. #9
    Registriert seit
    13.02.2002
    Beiträge
    159
    Also erst mal sorry.
    Ich wollte hier keine Diskusion oder ähnliches vom Zaun brechen.
    Wollte nur eben mal schnell wissen, ob dem so ist oder nicht.
    OKay, Vielleicht hätte ich ja erst mal suchen sollen, aber ich wollte ja auch nur eine kurze knappe Aussage; am besten von jemandem aus Bayern.
    Aber ist ja egal. Ich weiß bescheid, und gut ist.

    Ich bitte nun auch einen der netten und überaus freundlichen und hilfsbereiten Moderatoren diesen Beitrag zu schließen.

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Grundsätzlich gilt, wenn der Privat-PKW dienstl. genutzt und als Einsatzfahrzeug im Fahrzeugschein anerkannt ist, dann kann das natürlich sein im Privat - PKW Blaulicht und Einsatzhorn zuführen ... Mehr ist zu dieser Frage eigentlich nicht zusagen !

    MfG

  11. #11
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    716
    Bezuschusst wir da bei uns in Bayern bestimmt nix, Fahrzeuge des Rettungsdienstes (LNA, OrgL,....) bekommen ihre Sondergenehmigung beim Bay. STMI, wie das bei den Feuerwehren geregelt ist, weiß ich nicht.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •