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Thema: Pefferspray oder CS Gas bei Kontaktlinsen

  1. #16
    funk-nord Gast
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    VORSÄTZLICHE Körperverletzung ist und auch so bestraft wird?
    moin !

    stimmt nicht ganz es ist eine gefährliche körperverletzung

    § 224
    Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung

    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

    jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)

    gruß
    Geändert von funk-nord (01.03.2005 um 22:42 Uhr)

  2. #17
    Registriert seit
    10.02.2003
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    3.318
    Original geschrieben von funk-nord

    jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)
    gruß
    hmm.. ich nehme es immer für meine Pizza :-)
    Kann also nicht soo gesundheitsschädlich sein *gg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #18
    funk-nord Gast
    Original geschrieben von Ebi
    hmm.. ich nehme es immer für meine Pizza :-)
    Kann also nicht soo gesundheitsschädlich sein *gg
    Ebi
    ebi im tomatensaft mmmmmmmmmmmhhhhhhhhhhhhhhhhhh :o)

  4. #19
    Registriert seit
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    Original geschrieben von funk-nord
    ebi im tomatensaft mmmmmmmmmmmhhhhhhhhhhhhhhhhhh :o)
    Ich im Tomatensaft ??? NIE :-)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #20
    funk-nord Gast
    Original geschrieben von Ebi
    Ich im Tomatensaft ??? NIE :-)
    na gut dann eben das pefferspray *lach*

  6. #21
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    Original geschrieben von funk-nord
    moin !

    stimmt nicht ganz es ist eine gefährliche körperverletzung

    § 224
    Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung

    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

    jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)

    gruß
    Aber nicht unbedingt, wenn es sich um Notwehr handelt, damit wäre es rechtfertingender Notstand.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  7. #22
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    Jo. Pistolen kann man sich ja auch kaufen, aber jemanden umzubringen ist bischen strafbar.

    Diese "Mittel" sind ja auch nicht als Angriffswaffe vorgesehen, sondern zur Verteidigung. Und das sagt diese Rechtslage auch aus. Kaufen ja, benutzen nein. Es sei denn es handelt sich eben um Notwehr. Und auch das muss ja erstmal gerichtlich geklärt sein, ob es sich um Notwehr gehandelt hat.

    Also immer vorsicht mit solchen Sachen.

    Gruß Joachim

  8. #23
    Registriert seit
    15.04.2002
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    331
    Original geschrieben von funk-nord
    moin !

    stimmt nicht ganz es ist eine gefährliche körperverletzung

    § 224
    Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung

    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

    jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)

    gruß
    Der Vollständigkeit und strafrechtlichen Korrektheit halber, es fällt nicht unter die Fallgruppe Nr 1 (Gift, gesundheitsschädl. Stoffe) sondern die Fallgruppe Nr 2. Im strafrechtlichen Sinne ist das CS und Pfeffer kein gesundlheitsschädlicher Stoff, weil wichtige Körperfunktionen nicht über einen längeren Zeitraum ausgesetzt werden. Es ist eine Waffe und somit auch der speziellere Tatbestand zu Nr.1 . So genug über so kleine wichtige Details geredet. Wenn diese Mittelchen tatsächlich gesundheitsschädliche wären nach Nr 1, dann hätte sie der Gesetzgeber bestimmt zu den verbotenen Gegenständen nach dem WaffG genommen.

    Gruß...

  9. #24
    funk-nord Gast
    Original geschrieben von telemanne
    . Wenn diese Mittelchen tatsächlich gesundheitsschädliche wären nach Nr 1, dann hätte sie der Gesetzgeber bestimmt zu den verbotenen Gegenständen nach dem WaffG genommen.

    Gruß...
    stimmt nicht !!!

    Pfefferspray ist ein tierabwehrspray nur deshalb fällt es nicht unters waffengesetz.

    sobald es gegen menschen eingesetzt wird sieht das anders aus ( außer Pol )
    selbst sicherheitsdienste bewegen sich auf verdammt dünnen eis wenn sie pfefferspray auf öffentlichen verstaltungen tragen. aber wo kein kläger da kein richter
    Geändert von funk-nord (03.03.2005 um 11:49 Uhr)

  10. #25
    Registriert seit
    15.04.2002
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    331
    @ funk-nord:

    Du hast nicht verstnden was ich meinte:
    Wäre der Stoff Pfefferspray tatsächlich derart gesundheitsschädlich, dass er bleibende Schäden verursachen würde, dann wäre er bestimmt verboten. Ist er aber nicht, deshalb auch verkäuflich.

    Original geschrieben von funk-nord
    stimmt nicht !!!

    Pefferspray ist ein tierabwehrspray nur deshalb fällt es nicht unters waffengesetz.

    Zum Tierabwehrspray: Nur wo "Tierabwehrspray" drauf steht, ist auch "Tierabwehrspray" drin. Verwendungszweck hierbei: Tiere abwehren -> steht ja drauf! ;-) Und weil es ja nicht zum verletzen von Menschen bestimmt ist, sonder zum abwehren von Tieren, fällt es nicht unter das Waffengesetz.

    So, hast du nun ein Pfefferspray, wo nur Pfefferspray drauf steht, fällt es sehr wohl unter das Waffengesetz, weil die Bestimmung jetzt nicht das Abwehren von Tieren ist, sondern das Verletzen/"Abwehren" von Menschen. Der Wirkstoff ist bei beiden Sprays absolut der gleiche (Oleoresin Capsicum), unterscheidet sich evtl. in der Konzentration.
    Mit beiden Sprays kann ich die gleiche Wirkung erzielen. Ich finde es schwachsinnig, dass das eine unter das WaffG fällt, und das andere nicht... Auch ein Tierabwehrspray hat nichts in Kinderhänden verloren! Und selbst viele Erwachsene sind in meinen Augen nicht fähig, mit so einem Mittel umzugehen.

    Original geschrieben von funk-nord
    stimmt nicht !!!
    sobald es gegen menschen eingesetzt wird sieht das anders aus ( außer Pol )
    selbst sicherheitsdienste bewegen sich auf verdammt dünnen eis wenn sie pfefferspray auf öffentlichen verstaltungen tragen. aber wo kein kläger da kein richter
    Sicherheitsdienste bewegen sich übrigens nicht auf dünnem Eis, sondern sogar auf sehr dickem Eis. Fällt nun ein Pfefferspray unter das WaffG, muss die Person 18 Jahre alt sein (sind Securitymitarbeiter i.d.R), um damit Umgang haben zu dürfen. Dieser Umgang umfasst den Erwerb, den Besitz und das Führen. Weitere Erlaubnisse (zB Waffenschein) sind NICHT erforderlich.
    Setzt der SecurityMensch das Pfeffer ein, so begeht er zunächst eine gef. KV (s.o.). Diese Tat könnte durch einen Rechfertigungsgrund (Notwehr, Nothilfe, rechtfertigender oder entschuldigender Notstand) rechtliche zulässig sein. Einen Rehtfertigungsgrund stellt in der Regel die StA oder der Richter fest.

    Setzt die Polizei Pfeffer ein, so geschieht das in der Regel auf Grund des jeweils gültigen Polizeigesetzes.Die Beamten begehen tatbestandsmäßig zwar eine gef KV, aber da sie auf Grund eines förmlichen Gesetzes handeln, fehlt die Rechtswidrigkeit als Merkmal einer Straftat. Somit keine gef KV von seitens der Polizei. Ausser der Einsatz des Pfeffer war nicht gerechtfertigt, aber das steht auf einem anderen Blatt....


    Übrigens wirkt Pfefferspray in den meisten Fällen sofort und plötzlich. Der, der es abkriegt, lässt sofort jeden Gegenstand fallen und hält sich die Hände vors Gesicht. Ich find das Pfeffer eine tolle Sache.

    Ich weiß, dass dieser Beitrag jetzt rechthaberisch und besserwisserisch klingt, aber so ist es nunmal. Funk-nord bitte nicht böse sein!


    Gruß!
    Geändert von telemanne (02.03.2005 um 23:17 Uhr)

  11. #26
    funk-nord Gast
    Original geschrieben von telemanne
    @ funk-nord:





    Sicherheitsdienste bewegen sich übrigens nicht auf dünnem Eis, sondern sogar auf sehr dickem Eis. Fällt nun ein Pfefferspray unter das WaffG, muss die Person 18 Jahre alt sein (sind Securitymitarbeiter i.d.R), um damit Umgang haben zu dürfen. Dieser Umgang umfasst den Erwerb, den Besitz und das Führen. Weitere Erlaubnisse (zB Waffenschein) sind NICHT erforderlich.



    Gruß!
    ich meine ja auch auf öffentlichen veranstaltungen. in hh darf man auch kein ASP tragen der ist verboten

    aber hallo auf öffentlichen veranstaltungen begeht selbst der SD ein verstoß gegen das waffengesetz .

    hallo was schreibst du da ?????? der sd hat keine weiteren befügnisse wie wir alle auch nur das er als besitzdiener das hausrecht ausführt und das hat er in der regel nicht auf öffentlichen plätzen.

    pfefferspray bei öffentlichen veranstaltungen, begeht AUCH der SD ein verstoss gegen das Waffengesetz

    aber hallo .

    und waffenschein, der schöne blaue, hast du wohl noch nie gesehen .

    gruß
    Geändert von funk-nord (03.03.2005 um 11:48 Uhr)

  12. #27
    funk-nord Gast
    wußte ich auch nicht das man reizgas sogar ab 14 dabei haben darf .

    laut BKA :

    Pfefferspray ist nur dann zulässig, wenn sich aus der Beschriftung auf der Sprayflasche zweifelsfrei ergibt, dass es ausschließlich gegen Tiere eingesetzt werden darf. Der Einsatz gegen Menschen ist verboten.

    In Notwehrfällen kann jedoch Reizgas eingesetzt werden, wenn auf der Flasche das Prüfzeichen „BKA in einer Raute“ angebracht ist. Derartige geprüfte Reizgase dürfen bereits ab 14 Jahren besessen und mitgeführt werden.

  13. #28
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    2.651
    Ich gebe noch was anderes zu bedenken:

    Wer ist schneller?

    - Der Angreifer, der die Faust ins Gesicht schlägt oder

    - der sich Verteidigende, der das Spray in der Tasche suchen, die Flasche entsichern, die Windrichtung prüfen, die Windrichtung beachten, auf den Angreifer zielen und abdrücken muss?

    Ich denke schon daraus ergibt sich die Unsinnigkeit darüber nachzudenken, dass Spray (als "Nichtpolizeibeamter", die müssen den Einsatz vorher ankündigen/androhen!) einzusetzen, denn der Angreifer ist immer im Vorteil! Es muss außerdem die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" beachtet werden-daraus ergibt sich "Der beste Schutz vor Angriffen ist die Flucht!" so die Worte eines Strafrichters, der einen solchen Fall mal zu entscheiden hatte, weil der Angreifer die angegriffene Frau wegen KV verklagt hatte....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #29
    funk-nord Gast
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Ich gebe noch was anderes zu bedenken:



    -

    "Der beste Schutz vor Angriffen ist die Flucht!" so die Worte eines Strafrichters, hatte....
    gebe ich dir auch recht aber es gibt leute die können nicht weglaufen dann wären sie falsch im beruf .

  15. #30
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    253
    Mich würde mal interessieren, wie dich richtige Therapie eines Patienten aussieht, der CS-Gas oder Pfefferspray abbekommen hat...?

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