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Thema: ELW darf keine Rettungsdienst-Fahrzeuge disponieren

  1. #1
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    ELW darf keine Rettungsdienst-Fahrzeuge disponieren

    Würde gern euere Meinungen zu folgender Problematik hören: Seit ca 13 Jahren wird unser ELW im gesamten DRK-Kreisverband Lörrach bei allen grösseren SAN- Einsätzen und Veranstaltungen (z.B. Open Air, Narrentreffen, Motocross) und bei zahlreichen grösseren Rettungsdienst-Einsätzen (Busunglück, SEG-Einsätze) eingesetzt. Bis ins Jahr 2004 wurden dabei die dem Einsatz zugeordneten Rettungsmittel von unserer ELW-Besatzung disponiert und die Leitstelle darüber informiert. Seit 2005 dürfen wir per Dienstanweisung nur noch SAN-Kräfte und Fahrzeuge des Katastrophenschutz selbaständig einsetzen/beauftragen. KTW und RTW dürfen nur noch über die integrierte Leitstelle eingesetzt werden. Lt. Rettungsdienstleiter schreibt das Rettungsdienstgesetz dies so vor, unter anderem mit dem Hinweis auf eine lückenlose Dokumentation, die bei einer direkten Beauftragung der Fahrzeuge durch das ELW nicht gegeben wäre. (Hinweis: wir arbeiten mit der Software ELS in der Basisversion von M. Müller). Dies führt dann zu der merkwürdigen Situation, daß uns ein Streckenposten eine hilflose Person meldet. Der direkt neben dem ELW stationierte RTW der Schnelleinsatzgruppe (SEG) darf jetzt nicht mehr von uns direkt eingesetzt werden, sondern wir melden der Leitstelle über Funk, das ein Rettungswagen benötigt wird. Die Leitstelle wiederum alarmiert nun ihrerseits über Funk oder FME einen RTW des "regulären" Rettungsdienstes, oder disponiert den neben uns stehenden SEG-RTW. Was haltet ihr von dieser Regelung? Gibts bei euch ähnliche Anordnungen?
    Gruß aus dem Dreiländereck. Armin

  2. #2
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    Hallo!

    Die Disposition als solches ist schon so richtig,
    nur in dem Fall wenn ein Notfall sich in unminttelbare Nähe befindet ... sollte das auf dem "kurzen" Weg geschehen... bzw. eigentlich alle Rettungsfahrzeuge die innerhalb eines Sondereinsatztes eingesetzt werden auch nur für diesen zunächst zur Verfügung stehen ... die Leitstelle, Einsätze aus dem Sondereinsatz auch an die Sanitätsstaion oder ELW dementsprechend weitergibt ...

    So wäre das bei uns ...

    MfG

  3. #3
    baumschueler Gast
    Ich denke es kommt hier sehr stark auf die Art der Veranstaltung an.
    Ich kenne es hier aus Köln so das bei Großeinsätzen (Veranstaltungen) bestimmte Fahrzeuge dieser Veranstaltung zugeordnet sind. Diese Fahrzeuge werden von der jeweilig beauftragten HiOrg durch die eigene Fahrzuglenkung Disponiert.
    Einsätze in dem Bereich werden dann auch u.a. von der Leitstelle oder vom Veranstalter etc. an die Veranstaltungseinsatzleitung weitergegeben. In regelmäßigen Abständen werden die Randdaten der Einsätze dann via Fax an die Leitstelle gesendet, damit sie dort in den Rechner eingegeben werden können, damit es für jeden Einsatz eine officielle ENr. gibt. Das ist nötig da der komplette Sonderbedarfsrettungsdienst grundsätzlich über die BF läuft und auch dort abgerechnet wird.
    Mir ist jetzt so dirket auch keine Vorschrift bekannt die ein solches vorgehen gesetzlich verbietet.(Hier gilt das RettG NRW aber auswendig kenn ich das nat. auch net ;-)) (Hilf mir bitte kurz wo genau Lörrach ist und welches RettG dort gilt)

    Wenn es aber der Rettungsdienstleiter so will kann ein eventueller RTW der da steht auch selbst die LS anfunken und sagen das die nen Einsatz aufmachen sollen.....die können dann auch nicht sagen neenee ihr fahrt jetz woanders hin.....

    Ich denke grundsätzlich ist über den kurzen Dienstweg immer ein unkomplizierte Lösung zu finden

    Gruß

    Christian

  4. #4
    CJCS Gast
    Hallo,

    das ist bei uns genau das selbe und führt genau zu dem selben Unverständniss wie bei dir. Auch jeweils der Verweis auf das (in meinem Falle) Hessische RdG.

    Falls du mehr wissen willst leider nur per PM, hat seine Gründe.

    Mfg
    Oliver

  5. #5
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    Einfach der Leitstelle ne Eigenfeststellung melden und schon gibts nen Auftrag....
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  6. #6
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    Hey Leute!


    Stellt sich mir hier die Frage:

    Ist der SEG-RTW im beschriebenen Fall nur im selben Ort (also im gleichen Ort wie die Veranstaltung) stationiert und muss noch alarmiert werden, damit Personal diesen besetzt oder ist der SEG-RTW fest der Veranstaltung zugeteilt und deckt das "Risiko" ab?

    Wenn der SEG-RTW nicht auf dem Festival-/Veranstaltungsgelände stationiert ist und diesem auch nicht primär zu geordnet ist, so ist die Entscheidung der RLST bzw. des RD-Leiters richtig. Man kann keine Rettungsdienstfahrzeuge disponieren, die nicht im eigenen Zuständigkeitsbereich liegen. Dieser Zuständigkeitsbereich liegt hier also nur auf dem Veranstaltungsgelände und den zugeordneten Fahrzeugen!

    Also etwas genau beschreiben, damit man sich vielleicht ein Bild machen kann!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
    CJCS Gast
    Hallo,

    ich habe mir das RDG BaWü mal angeschaut und habe folgendes gefunden:

    § 6 Rettungsleitstelle
    (1) Die Rettungsleitstelle lenkt alle Einsätze des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich;[...]
    Ich denke darauf wird sich die Lst. berufen und da wirst du denke ich auch keine Handhabe dagegen haben. Ein "das war schon immer so" ist leider kein qualifiziertes Argument. Eine Delegation von Tätigkeiten der Lst. auf bestimmte dezentrale Positionen ist in eurem RD Gesetz (ich weis gar nicht ob in irgendeinem) nicht vorgesehen.

    Der einzige Abschnitt mit dem du evtl. argumentieren könntest wäre der folgende :

    § 11 Technische Hilfe
    [...]
    (2) In besonderen Lagen können andere technische Hilfsorganisationen angefordert werden.
    Wobei das sehr viel Phantasie und einen guten Verkäufer bedarf um das so an den Mann/Frau zu bringen.

    Wieso das bei euch erst jetzt hochkommt, das kann ich leider nicht beantworten.

    Mfg
    Oliver
    Geändert von CJCS (25.02.2005 um 11:01 Uhr)

  8. #8
    76440 Gast
    ich weiss garnicht, wo das problem ist. bei einer veranstaltung disponiert man erstma selber, solange es auf dem veranstaltungsgelände bleibt. sprich zum EO hin, von da zu san-station ... sollte es einen transport ins krhs geben, dann gibt man der LSt kenntnis, und die legen einen einsatz an. welches fahrzeug vom sandienst dann den transport fährt ist eigentlich wieder eure sache. ebenso bei größeren rd-einsätzen ... managt ihr da dann den rettungsmittelhalteplatz ?? wir (MHD) machen das bei uns auch. da kommt dann die anforderung nach zb 2 rtw und 3 ktw, da suchen wir uns dann welche aus und schicken die los, darüber setzen wir die LSt in kenntnis, und dann geht das ... somit ist die lückenlose doku gesichert, aber die lst muss nicht alles selber disponieren ...

  9. #9
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    @ Etienne:
    ich war der Meinung, das wäre klar rübergekommen, daß wir natürlich nur diejenigen Fahrzeuge disponieren, die sich auch im selben Einsatz wie das ELW befinden. Also während der Veranstaltung auf dem Gelände bereitstehen (und falls lt. Rettges. gefordert, mit RA besetzt sind).Sorry, falls das net deutlich wurde.
    @all:
    Konkreter Fall: beim Narrentagszumzug meldete einer unserer SAN-Posten. "Betreue soeben kollabierte Person. Benötige RTW". Nach kurzer Rückfrage beim Sani über den derzeitigen Zustand des Patienten entschied ich mich (entgegen der Dienstanweisung) den nur wenige 100 meter von der E-Stelle stehenden SEG-RTW 93-23-1 zu beauftragen, den Patienten aufzunehmen. Gleichzeitig wurde die Leitstelle von uns informiert. Dort wurde dann entschieden, die SEG darf den Patienten zwar aufnehmen, aber nicht transportieren. Man werde uns einen RTW des regulären Rettungsdienstes schicken. Der traf dann ca. 9 Minuten später ein und übernahm den Patienten vom 83-23-1
    @baumschueler:
    Lörrach liegt in Südbaden, ca. 5 km von Basel/Schweiz.
    @76440:
    ja, so haben wir das bis 2004 auch gemacht. Hatte bis dato auch gut funktioniert, denk ich mal. Aber bei uns im KV wird die im Jahr 2000 vollzogeneTrennung in ideellen/ehrenamtlichen Dienst und Rettungsdienst GmbH immer deutlicher.
    Gruß Armin

  10. #10
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    Moin moin,

    da gibt es eine einfache Handhabe gegen die Rettungsleitstelle bzw deren Leitstellenleiter: Einfach keine eigenen Fahrzeuge mehr besetzen und wegen jeder Kleinigkeit ein hauptamtliches Fahrzeug anfordern.
    Bei mehreren Duzent Bagatell-Einsätzen wird sich das der Leitstellenleiter schnell überlegen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Ich kenn das auch von unseren sanitätsdiensten der EL darf nur seine eigenen Kräfte ( ehrenamtlich) disponieren. Muss ein rettungsmittel alarmiert werden macht das die RLST. Im Einsatz ( siehe Organigramm) disponiert der ORGL zwar Fahrzeuge am Einsatzort oder vom Bereitstellungsraum aber nachführung von einsatzkräften die nicht im einsatzgeschehen drin sind sind über die Leitstelle zu alarmieren.
    Euer SEG RTW ist bestimmt ein arztwagen, oder?Wenn ja gehört der auch zum Katschutz, wird nur vom RD Personal besetzt, im gegensatz zum arzttruppwagen der rein ehrenamtlich gefahren werden kann.
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  12. #12
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    Original geschrieben von rotkreuz
    Ich kenn das auch von unseren sanitätsdiensten der EL darf nur seine eigenen Kräfte ( ehrenamtlich) disponieren. Muss ein rettungsmittel alarmiert werden macht das die RLST. Im Einsatz ( siehe Organigramm) disponiert der ORGL zwar Fahrzeuge am Einsatzort oder vom Bereitstellungsraum aber nachführung von einsatzkräften die nicht im einsatzgeschehen drin sind sind über die Leitstelle zu alarmieren.
    Euer SEG RTW ist bestimmt ein arztwagen, oder?Wenn ja gehört der auch zum Katschutz, wird nur vom RD Personal besetzt, im gegensatz zum arzttruppwagen der rein ehrenamtlich gefahren werden kann.
    Hallo!

    So ist eigentlich auch die korrekte Vorgehensweise ...

    Nur in dem Beispiel Lörrach ist das Haarspalterei...

    MfG

  13. #13
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    Also bei uns (auch B.-W.) wird das so gehandhabt:

    Die EL des Sandienstes bestimmt über alle Fahrzeuge die ausschliesslich für den Sandienst vorgehalten werden (auch RTW´s). Ohne wenn und aber.

    Die RLS bekommt dann nur Information, wenn Transporte durch Fahrzeuge des Sandienstes zum KH durchgeführt werden, damit ein Einsatz mit Nummer erzeugt werden kann. Damit kann dann letztendlich auch abgerechnet werden.

    Bei uns ist festgelegt, dass die RTW´s und KTW´s, welche beim Sandienst eingesetzt sind, auch transportieren können.

    Brauchen wir jetzt zusätzliche Unterstützung vom regulären Rettungsdienst (weitere RTW bzw NEF) dann muss das natürlich über die RLS gehen, da nicht 2 Stellen über das gleiche Fahrzeug verfügen können.

    Das läuft eigentlich gut so und da es eine gemeinsame EL aller HiOrg´s incl. Polizei und Feuerwehr räumlich beieinander gibt, kommt es hier auch zu den angesprochenen kurzen Wegen.

    Die EL Sandienst ist natürlich für die RLS jederzeit über 4m Funk und Telefon zu erreichen. Im Einsatz nutzen wir dann hauptsächlich 2m Funk und nur in Ausnahmefällen auch mal den 4m Kanal.


    Gruß

    Eschon

    P.S.: Ich persönlich finde nicht, dass das RD-Gesetzt von B.-W. vorschreibt, dass die RLS den Einsatz "aller" Fahrzeuge disponieren muss. Das ist meiner Meinung nach eine freie Auslegung eures Leitstellenleiters. Die RLS disponiert alle Fzg. die rein für den RD da sind. Die Sandienstfahzeuge (auch die Sandienst RTW´s) sind ja nicht im öffentlichen Auftrag sondern als "privater Dienstleister" für den Sandienst im Einsatz und gehören damit ja quasi für die Zeit gar nicht zum RD.

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