Das ist mir aber eine ganz neue Interpretierung des Sicherheitstrupps (nicht Sicherungstrupps) in der FwDV 7. Der AFKzV weist darauf hin, dass der Sicherheitstrupp keine Aufgaben übernehmen darf, die seinen sofortigen Einsatz behindern. Das wäre damit gegeben. Die einzige mir bekannte Ausnahme wäre der Einsatz ohne Sicherheitstrupp bei Menschenrettung. (vgl. Cimolino, U: Atemschutz)Original geschrieben von Bugs B©
in Ausnahmefällen, darf auch der "sicherungstrupp" parallel mit dem A-Trupp zur Menschenrettung eingesetzt werden. Hier muss dann aber die Lage gegeben sein, dass ein fertig ausgerüsteter AT-Trupp sich bereits auf der Anfahrt befindet und dieser "zeitnah" an der E-Stelle eintrifft.
mkG FM6




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