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Thema: Mithören bei privaten FME???

  1. #91
    Registriert seit
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    448
    Wir haben uns alle Lieb PETEROS !
    Wie gesagt , wenn auch DU dir das mal genau durchgelesen hättest , dann hätte sich auch dein Beitrag erübrigt , wie auch andere ( von mir )
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  2. #92
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    174
    Laßt doch gut sein.

    Denn es ist nunmal verboten. Und wie bei vielen bleibt doch der Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richrter. Wer mit´m "offenen Melder" nicht prahlt (und vor allem nicht öffentlich rumläuft) wird wohl kaum etwas zu befürchten haben.

    @ Alex22

    Vielleicht nimmst Du den "kriminellen" wirklich zurück. Einen "offenen Melder" zu besitzen (zumindest wenn man in einer BOS arbeitet) ist sicher nicht strafbar. Wie bei vielem, wird erst das Benutzen die Geister rufen... Zumindest, wenn man (wie ich oben schon schrieb) außerhalb seines eigentlichen Dienstes eben die nicht für einen selber bestimmten Funksprüche empfängt oder sonstwie auswertet.

    Bin ich im Dienst kann und darf ich am Funkverkehr teilnehmen. Allenfalls eine Dienstanweisung kann mir dann verbieten meinen Melder auf "zuhören" zu schalten. Tu ich´s trotzdem ware dies ein Dienstvergehen, für das mir mein Vorgesester auf die Finger hauen kann...

    Und so etwas generell zu unterstellen ist (denke ich) wirklich nicht die feine Englische.

    Mit friedlichen Nero


    PS: Hab ich wohl mal wieder zu lange die Tasten gesucht... :)
    Geändert von Nero (04.01.2004 um 18:40 Uhr)

  3. #93
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    Danke Nero, du sprichst mir aus dem Herzen!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  4. #94
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    90
    Original geschrieben von Funkfreund
    Ich kann mir keinen Arbeitgeber vorstellen, dem du definitiv klarmachen kannst, daß du bei dem Einsatz nicht oder bei dem anderen besonders gebraucht wurdest.
    Das wage ich aber zu bezweifeln. Wenn ich meinen Arbeitsplatz für einen Einsatz verlasse, bei dem es um Leben und Gesundheit von Menschen geht (Wohnhausbrand, VU/Klemm), hat mein Vorgesetzter dafür in der Regel mehr Verständnis, als wenn es darum geht, eine Ölspur zu kehren oder einen Mülleimer zu löschen. Bei ersterem ist mein Fehlen am Arbeitsplatz ganz einfach eher darstellbar.

    Dass es natürlich eine Spezies von Vorgesetzten gibt, denen *jeder* Feuerwehreinsatz ihrer Mitarbeiter ein Dorn im Auge ist, ist eine unerfreuliche Tatsache, an der sich leider wenig ändern lässt.

    Gruß Frankie

  5. #95
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    Ich würde mal sagen, dass es auch ganz drauf ankommt in welchem Betrieb du arbeitest! Wenn du z. B. Krankenpfleger bist, dann kannst du nicht einfach mal weg, aber wenn du z. B. Maurer bist, dann kommt es nícht drauf an ob einer oder weniger da ist!

    Aber nun wieder zurück zum eigentlichen Thema!

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  6. #96
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    78
    @PeleMC + Florian kommen


    Betroffene Hunde bellen !!!

    Hättet ihr mal die Beiträge alle gelesen, wüßtet ihr was Sache ist. Kriminalisieren tut euch nicht Alex22, sondern der Gesetzgeber, der das "Mithören" des nicht öffentlichen mobilen Landfunkes unter Strafe gestellt hat. Und hört mir doch endlich auf mit Regelungen im Kreisgebiet oder auf kommunaler Ebene. Gesetzgebungskompetenz im Telekommunikationsbereich hat alleine der Bund. Zur Regelung der Durchführung sind die Länder allerdings vom Bund per Gesetz teilweise ermächtigt worden. Mir ist (der ich auch in einer Feuerwehr in Bayern tätig war) kein Erlass des Staatsministeriums des Innern (Beckstein, alles muß versteckt sein) bekannt, dass ab GF mitgehört werden darf. Dort waren alle Melder (BF/FF) ohne Monitorfunktion. Solltet ihr die Gesetzesauszüge benötigen, stelle ich sie gerne nochmal zur Verfügung. Auch habe ich ein tolles Urteil eines Amtsgerichtes wegen Verstoßes gegen das Mithörverbot: 3 Monate Haft auf Bewährung (Vorsicht: Täter war schon mal bestraft) wegen Mithörens mittels Scanner!!!!!! Es macht nebenbei gesagt keinen Unterschied, ob scanner oder fme benutzt wird!
    Geändert von kafu (05.01.2004 um 16:35 Uhr)

  7. #97
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    @Kafu

    ich denke es ist jetzt genug! Es hat doch kein Ar.. mehr was gesagt .. lass es doch dabei!!!!

    MFG
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  8. #98
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    Original geschrieben von kafu
    @PeleMC + Florian kommen

    ...Mir ist (der ich auch in einer Feuerwehr in Bayern tätig war) kein Erlass des Staatsministeriums des Innern (Beckstein, alles muß versteckt sein) bekannt, dass ab GF mitgehört werden darf. Dort waren alle Melder (BF/FF) ohne Monitorfunktion....
    Hallo,

    hat hier denn jemand gesagt dass ab GF mitgehört werden darf? Ich habe lediglich geschrieben dass bei uns nur noch die ab GF mithören programmiert haben!

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

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