Seite 3 von 7 ErsteErste 1234567 LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 45 von 98

Thema: Mithören bei privaten FME???

  1. #31
    TomP Gast

    Schleifenaufteilung

    Das von JoergS geschilderte System läuft Sehr gut,
    die genaue Aufteilung ist wie folgt:
    Gerätewarte/ Technik 3 FME. Aufgabe : Versorgung anderer Ortswehren mit Material(Bindemittel usw.)/Türöffnen Nacht im Stadtgebiet, sowie dringende Gerätewartaufgaben(z.B. Schlauchtausch für Ortswehren).
    KDO/Führungsgruppe (gesammt 9 FME): Türöffnen Tag, Einsatzführung bei jedem Einsatz.
    Kleine Tagschleife 06-18 Uhr (gesammt 15 FME):Entstehungs und Kleinbrände, Technische Hilfeleistungen ohne Personenschäden(Öl usw)
    kleine Nachtschleife 18-06 Uhr (gesammt 17 FME) zusätzlich zur Tagschleife Brandmeldeanlagen 18-06 Uhr
    Alle FME (gesammt 34 FME) ab Mittelbrand, LKW Brand, alle TH Einsatze mit Personenschaden (VU, Personensuche / Rettung, )
    als letzte Stufe bleibt dann noch die gute alte Tute mit bis zu 56 FA (SB)
    Zusätzlich noch Einzelschleifen für StadtBm,OrtsBm und stellv.

  2. #32
    Registriert seit
    03.05.2002
    Beiträge
    102
    Also bei uns hat das Mithöhren der Landkreis erlaubt ( geduldet ).
    aber unser Kommander lässt es nur für die Gruppenführer zu.

    Und warum. Weil irgendwelche Feuerwehr-Geile Hunde. Den ganzen Tag mit dem aufgeschaltenem FME rumlaufen. Sodas man die schon 10m zuvor höhrt bevor sie da sind.

    Inzwischen sind einige auch GF und dürfen das auch noch. Unser Kommander hat die zwar schon zig mahl ermahnt. Aber bei solche hat dass keinen Sinn.

    Meine Meinung: Gleiches recht für alle ( auser Komandanten ). Den die nachbar Orte sind von hinten bis vorne aufgeschalten.

    Das mit den Schleifen ist bei uns so in etwar wie bei TomP geregelt nur wir haben keine Gerätewart schleife. Ist auch unsinnig.

    PS: Wenn wir nich ein bischen Dienst-geil wären. Dan wären wir auch nicht so anggaschiert bei der sache.

    Mfg

    Pinselmaster
    Geändert von Pinselmaster (21.05.2002 um 10:49 Uhr)

  3. #33
    gismor Gast
    Schon interessant was man hier so zu lesen bekommt! Bei uns hat sich noch nie jemand die Frage gestellt FME´s mit oder ohne Monitorfunktion zu bestellen, bis heute(und ich glaube das es im Ganzen Landkreis so ist) wurden ausschließlich FME´s mit Mithörfunktion bestellt. Die Letzten FME´s die wir bekommen haben(Quattro M) wurden wieder zurück geschickt und gegen Quattro 98s ausgetauscht.
    Ich persönlich finde es schon sinnvoll wenn ich auf meinem FME mithören kann, gerade auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bei einem Einsatz, häufig kommt schon über Funk die Meldun das z.B. keine weiteren Kräfte bennötigt werden, da kann ich doch dann in aller Ruhe umdrehen und wieder nach Hause fahren, als mich dem Streß auszusetzten mit dem Privat PKW möglichst schnell zum Feuerwehrhaus zu fahren.
    Und zu guter letzt:selbst wenn man mir die Monitorfunktion sperren würde, dann hätte ich immer noch meinen Scanner!!!

  4. #34
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    549
    Das ist ja schon so richtig, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß du dann ständig mit deinem angeschaltetem Scanner rumläufst. Es ist für mich absolut unverständlich, daß überhaupt eine Kommune oder Stadt, geschweige denn das LRA FME für eine Feuerwehr bestellt, die offen sind. Da läuft wohl irgendwas schief. Wer seine Mitgliedschaft bei der Feuerwehr davon abhängig macht, ob er einen offenen FME bekommt oder nicht, der sollte es am Besten sein lassen. Solche Leute sind nicht förderlich für eine Wehr.
    Ich persönlich möchte diese Funktion nicht missen, sei es eine Information für meine Frau wann ich vermutlich zurückkomme oder einfach nur informativ auf Arbeit, wenn ich nicht dabei sein kann. Es hat niemand, kein Wehrführer, kein GF, kein KBM oder SBM und erst recht kein Anwärter ein Anrecht darauf, die Mithörfunktion zu haben. Das muß mal so gesagt werden. Bei uns gibt es gute und top ausgebildete Feuerwehrleute, die wissen überhaupt nicht, was eine Monitorfunktion ist, haben überhaupt kein Problem damit und sind bei jeden Einsatz dabei wenn sie können. Dagegen beobachte ich bei einigen mit dieser Mithörfunktion, daß diese nur bei "interessanten" Einsätzen erscheinen. Für mich ist jeder Einsatz gleich, egal ob Öl oder VKU, dazu brauche ich die Mithörfunktion nicht.
    Wie gesagt, ich unterstütze die Mithörfunktion voll und ganz, aber nicht so, wie hier diskutiert wird.

    Schönen Abend noch.

    Gruß, Peter

  5. #35
    Registriert seit
    23.03.2002
    Beiträge
    78
    Ganz recht, Funkfreund.

    Und eins will ich zu bedenken geben. Ob FME mit Monitorfunktion betrieben werden dürfen, hat weder die Kommune noch der Landkreis zu entscheiden, denn ihnen fehlt die Kompetenz.

    Letzendlich, egal welche Funktionen bei der Anschaffung programmiert sind, derjenige, der die Monitorschaltung benutzt, ist dafür auch verantworltich.

    So wie das Funkfreund beschrieben hat, finde ich das auch in Ordnung. Da steht auch Verantwortungsgefühl hinter. Mal ehrlich, die Frau bekommt ja eh erzählt, was war. Alles in Ordnung. Aber:

    Ich würde vor einer Strafanzeige z.B. bei Missbrauch der Monitorschaltung (Weitergabe an Dritte, Mithören in der Öffentlichkeit) nicht zurückschrecken. Egal wer es ist.

    Denn eins ist wohl klar, wenn ich mal einen Notfall habe, möchte ich auch nicht, dass das jeder mitbekommt (siehe oben- Joe aus Hö). Es gibt nämlich auch noch eine Privatsphäre. Und der Schutz dieser ist allemal höher anzusehen als der vermeintliche Anspruch einer "Heißdüse" auf Berieselung durch den nicht öffentlichen mobilen Landfunk der BOS.
    Geändert von kafu (22.05.2002 um 00:26 Uhr)

  6. #36
    Registriert seit
    03.05.2002
    Beiträge
    102
    >>Ich würde vor einer Strafanzeige z.B. bei Missbrauch der Monitorschaltung (Weitergabe an Dritte, Mithören in der Öffentlichkeit) nicht zurückschrecken. Egal wer es ist. <<

    Das glaube ich dir zwar nicht so ganz. Aber einerseits hast
    du vollkommen recht. Den Leute die den ganzen Tag mit aufgeschaltene FME rumlaufen. Oder gar Infos an Dritte weitergebe. Dennen gehörts nicht anderst.

  7. #37
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    549
    Ich freue mich, daß es doch auch noch jemand so sieht.
    Ganz genauso ist es nämlich, die Funkhändler haben nämlich vom Innenministerium ihre Anweisungen, wie sie die bestellten FME zu programmieren haben. Daß da fast jeder davon abweicht, ist wohl jedem klar. Schließlich wollen die ja auch verkaufen. Das hat sich alles verselbstständigt, die staatliche Kontrolle fehlt, jeder kann FME liefern und programmieren, wen wunderts da, daß FME gleich offen geliefert werden.
    In der Frage ging es allerdings um private FME, dort kann sich jeder das Mithören programmieren oder programmieren lassen, das ist ja klar.
    Und trotzdem kann niemand diesbezüglich eine Forderung stellen. Wenn es mal soweit ist, dann können die 4m BOS-Frequenzen in den Bereich 87,5 bis 108,0 MHz verlegt werden. Dann wäre das alles einfacher.

    In diesem Sinne...

    Gruß, Peter
    Geändert von Funkfreund (22.05.2002 um 10:53 Uhr)

  8. #38
    Registriert seit
    14.02.2002
    Beiträge
    232
    darf der Werleiter einen eigentlich den privaten FME entziehen??
    aus welchen Gründen auch immer.....??

  9. #39
    Registriert seit
    23.03.2002
    Beiträge
    78
    Nein,

    dazu hat er kein Recht.

    Es sei denn es ist ein FME der Kommune.

    Bei privaten FME aber auf keinen Fall.

    Wohl kann er aber z.B. bei Verstößen gegen Fernmelderecht, die strafbewehrt sind, die Strafverfolgungsbehörden einschalten (wie im übrigen jeder).

    Die RegTP oder die Staatsanwaltschaft wird im Wege der Strafverfolgung das Gerät dann einziehen.

  10. #40
    Christian Gast
    Hallo,

    war heute auf einem Lehrgang bei Motorola und habe dort Interessantes zum Thema Monitorfunktion und nicht-BOS-Konforme Melderprogrammierung erfahren.


    Der Hersteller eines FME muß diesen gemäß TR-BOS ausliefern, sonst darf der Melder nicht als BOS-Melder (mit Zulassungsnummer) ausliefern. Das heißt die Mithörfunktion darf nicht aktiviert sein, es darf keine abschaltbaren Schleifen geben und "Nur Vibration" ist als Signalisierungsart unzulässig.

    Was dann der Händler macht, steht auf einem anderen Blatt und wird durch die Zulassungstelle nicht weiter geprüft und kontrolliert. Wer was programmiert bekommt bestimmt alleine die beschaffende/programmierende Dienststelle d.h. es finden örtliche Regelungen Anwendung die festlegen, wer zum Beispiel die Mithörfunktion erhält.

    Die BOS Zulassung erlischt übrigens bei einem nicht nach TR-BOS programmierten Melder nicht, da der Zustand bei Auslieferung meßgeblich ist.

    Die Regelungen des TKG und anderer einschlägiger Vorschriften bleiben hiervon unberührt, will heißen wer mithört und das Mitgehörte an Dritte weitergibt macht sich trotzdem strafbar. Aber bekanntlich wo kein Kläger da kein Richter also nicht übertreiben, schön den Ball flachhalten und alles ist in Butter.

  11. #41
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    103
    Tachchen.

    Ich hab da ein problem mit "an dritte weitergeben".

    Die vorschrift besagt
    1. ist die leitstelle.
    2. ist der der mit der leitstelle redet.
    die sogenannten 3. sind die die das gespräch zwischen 1. und 2. mithöhren. logisch oder?
    laut TR-BOS ist das weitergeben der nachrichten an dritte verboten also auch für alle die es zufällig oder beabsichtigt mitkriegen.

    Das ist aber praktisch nicht möglich weil ja jeder RTW od. Einsatzfahrzeuge der FF od. BF den funkverkehr mitkriegen.

    Das es offene melder gibt halte ich ja nicht für verkehrt.
    Das aber solche "Düsen" damit prahlen das ist scheisse und gehört sich nicht.

    und weil diese leute damit prahlen sagen die kommandanten, weg mit der mithörfunktion. auch logisch oder?

    Ich persönlich habe keinen melder bei uns regiert die gute alte sirene. ( aber n scanner hab ich, aber natürlich nicht um BOS zu hören ist ja verboten :-))) )

    allseits gut hören und bis heute nacht :-))

    Gruß

    FM Schotte
    Ihre Feuerwehr, für Sie immer Einsatzbereit.




  12. #42
    Registriert seit
    23.03.2002
    Beiträge
    78
    Das siehst du was falsch.

    Die Weitergabe an Dritte ist schon im Strafgesetzbuch strafbewehrt (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), § 201 StGB bzw. Verletzung von Privatgeheimnissen, § 203 StGB (für Feuerwehrangehörige Abs. 2 Nr. 2 -amtsnahe Personen-)

    zu §201 StGB:

    "öffentlich mitteilt":
    bedeutet, das Aufgenommene oder Abgehörte für einen nach Zahl und Individualität unbestimmten oder für einen nicht durch persönliche Beziehung innerlich verbundenen bestimmten Kreis von Personen zugänglich machen (NJW 94, 1543 (1544)).

    zu § 203:

    "Offenbaren "

    ist jede Mitteilung über die geheimzuhaltende Tatsache (einschl. der Person, auf die sie sich bezieht) an einen Dritten -auch einen nach §203 Schweigepflichtigen-, der das Geheimnis oder die Einzelangaben noch nicht oder noch nicht sicher kennt (NJW 95, 29215).


    Für Rettungsassistenten gilt auch § 203 Abs. 1 (Heilberufe, für die...)

    Der erste Mann im RTW kann also dem zweiten Mann nichts offenbaren, da dieser die Umstände kennt.

    Im übrigen gelten noch das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht des TKG, § 86.

    Zwar sind die von dir zitierten Inhalte mir nicht bekannt, aber o.g. Gesetze gingen einer Richtlinie ohnehin vor.

    Mit diesem Beitrag habe ich mich an solchen Diskussionen aber das letzte Mal beteiligt, da wir sie schon öfter geführt haben.

  13. #43
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    103
    @kafu

    Das wollte ich so ähnlich sagen.
    saß aber im pausenraum und hatte die gesetzestexte nicht zur hand.

    daher diese etwas laienhafte erklährung.
    aber in 2 wochen hab ich privat internet dann bin ich öfter hier und dann auch Qualifizierter.

    bis denn in 2 Wochen
    Gruß
    fmschotte
    Ihre Feuerwehr, für Sie immer Einsatzbereit.




  14. #44
    Registriert seit
    23.05.2002
    Beiträge
    355
    Moin Kammeraden (und Kammeradinnen),

    Der Sinn und Zweck der Mithörfunktion ist und das sollte jedem klar sein nicht ständig mitzuhören so das andere es mitkriegen oder es den Personen gleich direkt zu erzählen.
    Ich sehe den Sinn eher darin das man (wie oben schon erwähnt) im PKW unterwegs ist von der Firma zum Feuerwehrgerätehaus und z.B. die Meldung hört FEHLALARM dann kann ich gleich zurück an die Arbeit und mein Chef der es ohnehin nur Duldet das ich wegefahren bin ist nicht alzu verägert. Wenn ich weiter weg wohne von meinem FwGH dann kann ich sogar in der Firma warten, bis sich der erste im Fahrzeug auf Funk meldet. Dann brauche ich nicht wegen eines Papierkontainers meinen Job riskieren.
    Ein weiteres Argument für die Mithörfunktion ist das Fw - Leute allgemein nicht ordentlich funken können. Wenn sie es aber abends im Wohnzimmer hören kann man es lernen. Ich lernte das funken auch nicht auf dem Lehrgang, sondern in meiner Jugendfeuerwehrzeit zuhaus am Scanner! Da nur wenige Leute Scanner besitzen sollte man die Mithörfunktion bei allen dulden.

    MkG

  15. #45
    Registriert seit
    23.05.2002
    Beiträge
    355
    Ach und hizufügen wollte ich noch das es nicht nur Leute gibt die (illegal) Mithören, nein es gibt sogar Leute die 5-Tonfolgen, POCSAG-Meldungen und FMS-Telegramme entschlüsseln! Und dieses Programm dafür kann man sogar hier Downloaden!

    Ihr Mithörfunktion "gegner" was sagt ihr denn dazu?

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •