Brauchst Du nicht. Denn wie Du ja schreibst: Es ist ein Dienst. Somit bist Du "Feuerwehrmann." Genauso im Falle eines Einsatzes. (In manschen Landesgesetzten hast Du wenn der Melder hochgeht ja sogar Sonderechte, selbst mit´m privat PKW. Nein, ich möchte nicht über Sinn oder Unsinn darüber Diskutieren.)

So ist nunmal die Rechtslage. Ohne Dienst/Einsatz bist Du ein Normalsterblicher. Ausbildung hin oder her. Erst das konkrete "in Dienst gehen" (egal ob Einsatz oder Übungsabend) macht Dich zum Staatsdiener. Mit allen Pflichten und Rechten.

Gruß Nero