Nein,

dazu hat er kein Recht.

Es sei denn es ist ein FME der Kommune.

Bei privaten FME aber auf keinen Fall.

Wohl kann er aber z.B. bei Verstößen gegen Fernmelderecht, die strafbewehrt sind, die Strafverfolgungsbehörden einschalten (wie im übrigen jeder).

Die RegTP oder die Staatsanwaltschaft wird im Wege der Strafverfolgung das Gerät dann einziehen.