@ Hügi:

Ist das Verbot der Mithörschaltung bei euch landkreisweit oder nur stellenweise verhängt worden?
Obwohl ich die Mithörschaltung befürworte (Gründe oben...) habe ich in gewisser Hinsicht auch Verständniss dafür, wenn jetzt der Riegel vorgeschoben wird. Du hast in Deinem Posting erwähnt, dass anscheinend Infos an Dritte weitergegeben wurden -- und dass darf nicht sein, erstens von Seiten der Gesetzgeber und zweitens sollte es sich von selbst verstehen, das Gehörte für sich zu behalten bzw. die Mithörschaltung nicht zu aktivieren wenn dritte oder "Unbefugte" mithören können.

Als kleines Beispiel: Ich hatte letztes Jahr einen Motoradunfall und wurde auch mit RTW ins Krankenhaus gefahren. Nach Einsatz-Ende gibt der RTW die Patientendaten (also damals meine) an die Rettungsleitstelle durch und bekommt dann die Einsatznummer. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie viele Leute von meinem Unfall erfahren haben, nur weil ein oder zwei "Mithörer" nicht die Klappe halten konnten und die "Neuigkeiten" gleich verbreiten mussten. Wenn mein halber Bekanntenkreis und sogar Leute die ich nur flüchtig kenne früher über meinen Unfall informiert werden als meine Freundin bzw. meine Eltern, stößt mir das halt auf. Als ich dann mal nachgefragt habe woher die Betreffenden von meinem Unfall erfahren haben, kam als Antwort: "Der...hats aufm Funk gehört und hat mich gleich angerufen". Und das kann sicher nicht der Sinn einer Mithörschaltung sein.

Allerdings stelle ich mir die Frage, ob das Canceln aller Mithörschaltungen den erwarteten Erfolg bringt. Sie sind schnell wieder eingerichtet, Scanner bekommt man heut zu Tage nachgeschmissen und den Funk hört man doch trotzdem noch mit, sei es "nur" bei einem Einsatz.



In diesem Sinne