Hallo ffhuegi112,
Die Mithöre ist genehmigungspflichtig, ab einem bestimmten Dienstgrad ist sie genehmigungsfrei.
Aber was anderes: Wenn der Melder Dir privat gehört, sollte es doch Deine Sache sein. Ich würde sie mir nicht löschen lassen...:-)
Hallo ffhuegi112,
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Aber was anderes: Wenn der Melder Dir privat gehört, sollte es doch Deine Sache sein. Ich würde sie mir nicht löschen lassen...:-)
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