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Digitalfunk (PM 154/05 vom 13.04.05)

Schmid berichtet im Landtag zum Digitalfunk:
"Umstellung auf leistungsfähige Funktechnologie fachlich unstrittig – jetzt detaillierte Planungen des Bundes erforderlich"

"Die Notwendigkeit der Einführung eines bundeseinheitlichen Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland ist aus fachlicher Sicht unbestritten. Auch Bayern hat dieser Aussage in zahlreichen Beschlüssen auf Bundesebene zugestimmt. Zum gemeinsamen Vorgehen mit dem Bund gibt es derzeit für Bayern wie für alle Länder keine realistischen Alternativen. Jetzt ist der Bund gefordert, detaillierte Planungen zu erarbeiten und die weiteren Schritte mit den Ländern abzustimmen", betonte Innenstaatssekretär Georg Schmid am 13.04.2005 im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags.

Schmid erinnerte daran, dass kurz vor dem Start des geplanten Vergabeverfahrens für ein flächendeckendes bundeseinheitliches Digitalfunknetz für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland Bundesinnenminister Otto Schily am 25.01.2005 eine völlig neue Position eingenommen hatte. Während bisher vereinbart war, dass Bund und Länder gemeinsam ein bundeseinheitliches Digitalfunknetz ausschreiben, beabsichtigt jetzt der Bund, das Netz alleine zu planen, auszuschreiben und selbst zu betreiben. Dabei zahlt der Bund nicht mehr einen festgelegten Kostenanteil, sondern stellt ein Rumpfnetz mit einer Funkversorgung von ca. 50 % der Fläche in jedem Bundesland zur Verfügung. Die Länder können bzw. sollen sich beteiligen, indem sie ihren fachlich/technischen Bedarf in die Ausschreibung mit einbringen. Sie haben die Kosten für die länderseitigen Erweiterungen und die dadurch verursachten Betriebskosten zu tragen. Am 11.02.2005 fand zu diesem Vorschlag eine Sondersitzung der Innenministerkonferenz statt, in der der Bund gebeten wurde, seinen Vorschlag zu konkretisieren. Antworten des Bundes auf zahlreiche offene Fragen der Länder wurden in einer Besprechung der Innen-Staatssekretäre am 14./15.03.2005 eingehend erörtert. Auf Basis dieser Erörterung fasste die Innenministerkonferenz am 18.03.2005 einen Umlaufbeschluss. Wie Schmid dazu ausführte, ist ein Kernproblem die Verfahrensherrschaft des Bundes sowohl für den Netzaufbau als auch für den Betrieb. Die Länder – allen voran Bayern und das IMK-Vorsitzland Baden-Württemberg - haben den Bund zu Zugeständnissen in der Beteiligung der Länder beim weiteren Vorgehen bringen können. Diese Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte finden sich im Innenministerkonferenz-Beschluss wieder.

Schmid: "Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, aus fachlichen, technischen und politischen Gründen an einem bundesweiten gemeinsamen Digitalfunk festzuhalten." Der Vorschlag des Bundesinnenministers ist aus Schmids Sicht grundsätzlich ein möglicher Weg, um das Ziel eines bundesweit einheitlichen BOS-Digitalfunknetzes zu erreichen: "Der Bund wird auf jeden Fall seinen Vorschlag umsetzen. Damit übernimmt er aber auch die alleinige Verantwortung für die Vergabe der Systemtechnik, der betriebsfähigen Bereitstellung des digitalen Funknetzes und dessen Betrieb."

Kritisch äußerte sich Schmid zum vom Bund vorgesehenen Mindeststandard GAN, der das netzgestützte Funken innerhalb von Gebäuden nicht vorsieht. "In Bayern werden wir verschiedene zusätzliche Anforderungen realisieren. Dazu zählt insbesondere, dass in Siedlungsgebieten auch im Gebäudeinneren Handsprechfunkgeräte grundsätzlich funktionieren und dort auch die Funkmeldeempfänger (sog. Pager, z.B. für die Alarmierung der Feuerwehren) ausgelöst werden.



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Pressesprecher: Michael Ziegler
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Quelle: Pressemitteilung PM 154/05 vom Bayer. StMI


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Alex