Moin!


....Dazu zählt insbesondere, dass in Siedlungsgebieten auch im Gebäudeinneren Handsprechfunkgeräte grundsätzlich funktionieren und dort auch die Funkmeldeempfänger (sog. Pager, z.B. für die Alarmierung der Feuerwehren) ausgelöst werden....
Alles andere wäre ja wohl auch nicht zu vertreten. Was nützt es mir als AGT wenn ich nicht von aussen Hilfe hohlen, bzw. erst nach dem Rückzug aus einem Gebäude vor gefährlichen Situationen warnen kann -> Gasflaschen

auch der Polizist der in eine gefährliche Situation wie eine Geiselnahme nach einem Ehestreit kommt sollte Hilfe hohlen können ohne das Gebäude verlassen und den Täter mit seinem Opfer alleine lassen zu müssen. Eigentlich Verständlich.

Aber das der Herr IM Pager und Digitalfunk in einem Atemzug nennt macht mich doch stutzig. Aber aus der Aussage schliesse ich das die diskussion über E*Massage in die falsche Richtung gelaufen ist und die Alarmierung nun doch über das D-Netz laufen soll, zumindest in Bayern (komisch es is immer Bayern :-)). Ich würde glatt behaupten das war eine brandneue Insiderinfo, da von der Alarmierung der Zukunfrt bisher nichts bekannt war. Da hat der Bayrische IM sich wohl verplappert :-)


In diesem Sinne