Zitat Zitat von Carsten Gösch

... Dann müsst ich wohl oder übel ein neues 4m-Gerät kaufen, da keines der alten Geräte eine e1-Zulassung hat. (Die sind alle älter als ich)
Hi,

Die E1 Zulassung ist HINFÄLLIG !!!
Wenn ihr nächstes Jahr ein Fahrzeug kauft, dürft ihr einbauen was ihr wollt (an Altgeräten), solange diese eine FTZ, BZT, ZZF o.ä. Zulassung haben.
Oder auch Neugeräte wenn diese eine CE Zulassung nach den neuen Normen haben. Schwierig wird es nur bei Geräten die Während der E1 Pflicht erstmalig in den Verkehr gebracht wurden und KEINE E1 Zulassung haben.
(Es gilt wie bereits lange gefordert die Besitzstandsregelung!)

Gruß
Carsten