Hi,Zitat von Carsten Gösch
Die E1 Zulassung ist HINFÄLLIG !!!
Wenn ihr nächstes Jahr ein Fahrzeug kauft, dürft ihr einbauen was ihr wollt (an Altgeräten), solange diese eine FTZ, BZT, ZZF o.ä. Zulassung haben.
Oder auch Neugeräte wenn diese eine CE Zulassung nach den neuen Normen haben. Schwierig wird es nur bei Geräten die Während der E1 Pflicht erstmalig in den Verkehr gebracht wurden und KEINE E1 Zulassung haben.
(Es gilt wie bereits lange gefordert die Besitzstandsregelung!)
Gruß
Carsten