Also der Bund fordert folgendes (Ich hab mal in die Ausschreibung geguckt und das ganze FETT kommentiert):

Menge der zu liefernden Waren, Optionsrechte:
Lieferung, Installation, Konfiguration, Integration, Inbetriebnahme und funktional betriebsfähige Übergabe/Bereitstellung zur Abnahme der Funksystemtechnik sowie aller weiteren netzspezifischen Komponenten (System- und Softwarekomponenten) die zur Herstellung der geforderten Ende zu Ende-Funktionalität für ein bundesweit einheitliches, auf dem Mindeststandard GAN (Grundsatzpapier der Expertengruppe
"Anforderungen an das Netz") basierendes, digitales Sprech- und Datenfunknetz für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sind.

Das vom jeweiligen Bieter der Auf- und Ausbau, sowie eine Erweiterung eines Netzes mit Mindeststandart GAN gefordert wird, wie es den BOS genügen würde.

Der Nachweis über die geforderte Ende
zu Ende-Funktionalität ist zu erbringen und über die Vertragslaufzeit sicherzustellen.

Es muss während der gesamten Vertragslaufzeit 150%ig klappen! Versteht sich aber eigentlich von selber...

Die Funksystemtechnik muss den ETSI Standards ETS 300392 und ETS 300396 entsprechen oder funktional gleichwertig sein.

Es sollte nicht schlechter sein als das analoge Netz.

Weitere Leistungen sind insbesondere:
• Weiterentwicklung der Funksystemtechnik entsprechend den künftigen Nutzeranforderungen,
• Unterstützung des Betreibers durch systemspezifische Supportleistungen,
• Lieferung einer beschränkten Anzahl von Endgeräten zum Zwecke eines erweiterten Probebetriebs.

Das Netz so Auf- und wenn nötig auch Umbauen das die BOS damit vollstens zufrieden sind und das der Bund erst "testen" will bevor er die Sache "abnimmt"

Übertragungswege und Standorte für die Funksystemtechnik sind nicht Gegenstand dieses Lieferauftrages. Es ist beabsichtigt, dass im Rahmen der Angebotsauswertung der wirtschaftlichste Bieter die angebotenen Leistungen in einer umfassenden Teststellung nachweisen muss.

Bitte was???

Der Bund behält sich das Recht vor, den Rahmenvertrag auf einen Rechtsträger überzuleiten, dessen Träger bzw. mittelbarer oder unmittelbarer Anteilseigner er ist.

Hä???

Frist für den Abschluss der Lieferungen, Dauer des Lieferauftrages oder Ausführung
des Lieferauftrages:
31.12.2020

Alles klar, oder Jogi??? Am 1 Januar 2020 muss das RUMPFNETZ was von der BRD bezahlt wird fertig sein! Muahahah Ich könnt mich bepissen vor lachen.

Schlusstermin für Eingang der Teilnahmeanträge: 09.05.2005

Also in 4 Wochen wird dann geguckt was so geht von der Wirtschaft aus...

Schlusstermin für Eingang der Teilnahmeanträge: 09.05.2005

Und direkt mal bekannt gegeben wer denn nun ein richtiges Angebot abgeben darf.

Voll die Lachnummer, aber was solls.... ARMES DEUTSCHLAND