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Thema: Neues von DIGITALEM BOS Funk

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,

    in unserem BL (LSA) sieht die Fleetmappingplanung vor, dass auf allen Geräten die sog. "Anrufgruppen" aller hiesigen Landkreise und eine gesamte Anrufgruppe LSA programmiert sein wird (neben den vielen anderen Gesprächsgruppen natürlich).

    Wenn jedes BL solch eine zentrale Anrufgruppe besitzt, böte dies ja die Möglichkeit, diese 16 Anrufgruppen auf allen (möglicherweise überörtlich tätigen) Einsatzmittel zu hinterlegen, um so die Verbindung in jedem BL zu ermöglichen.

    Weiterhin haben wir die jeweiligen Anrufgruppen der an unser BL angrenzenden Landkreise mit vorgesehen, um nachbarschaftliche Einsätze an/über die Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen.

  2. #2
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    Achso Werner, ich dachte wir machen das nur mit den Anrufsgruppen (LK Harz). Wusst ich nicht

  3. #3
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    Wie jetzt?

  4. #4
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    ne schon gut hab falsch verstanden

  5. #5
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    Bundesrat: Digitaler BOS-Funk wird "geheime Verschlusssache"

    Der digitale BOS-Funk soll als "geheime Verschlusssache" von der Anzeigepflicht für Funkanlagen, die im geplanten Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vorgesehen ist, ausgenommen werden. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat auf einer Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen hat.

    Das geplante Gesetz sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor - darunter eine erweiterte Anzeigepflicht für Funkanlagen. Details zu diesen Anzeigepflichten sollen später in Rechtsverordnungen geregelt werden (das Funkmagazin berichtete mehrfach).

    Der Bundesrat begründet die gewünschte Ausnahmeregelung für das BOS-Digitalfunknetz damit, dass es sich dabei um ein "Hochsicherheitsnetz" handele. Weiter heißt in der Stellungnahme des Bundesrates (Zitat):

    "Die Gesamtheit der Basisstationen wird als VS-geheim eingestuft werden. Es muss sichergestellt werden, dass die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes erhobenen Daten ausschließlich auf Anlagen gespeichert und verarbeitet werden, die den hohen Anforderungen der Verschlusssachenanweisung des Bundes entsprechen. Keinesfalls dürfen die Daten veröffentlich oder sonst zugänglich gemacht werden. Insofern sind Ausnahmen von dem Gesetz erforderlich (auch vor dem Hintergrund von eventuellen Berichtspflichten und möglichen späteren Veränderungen der Regelungen - beispielsweise in Richtung mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung -)." (Zitat Ende).

    Als "VS geheim" werden nach amtlicher Lesart solche Informationen eingestuft, deren "Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann."

    Das geplante Gesetz wird voraussichtlich am 19. Juni 2009 in zweiter und dritter Lesung den Bundestag durchlaufen und am 10. Juli abschließend im Bundesrat behandelt.

    - wolf -



    © FM-FUNKMAGAZIN
    www.funkmagazin.de

    Quelle: http://www.funkmagazin.de/140609.htm
    Gruss Flo

  6. #6
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    Mal zur Info, eben im Netz gefunden...
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    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  7. #7
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Mal zur Info, eben im Netz gefunden...
    Servus!

    Na ja, ob ein Dokument aus 08/2008 wirklich in "Neues von DIGITALEM BOS Funk" gehört ist fraglich...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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