Thema: Neues von DIGITALEM BOS Funk

  1. #1876
    ska Gast
    Zitat Zitat von Landsknecht Beitrag anzeigen
    Keine Angst, es wird bundeseinheitlich. Im Moment haben wir noch das Handycap der zwei unterschiedlichen Netze, wenn die Referenzplattform nicht mehr genutzt wird, siehst Du ja alle BS bundesweit. Du kannst eben nur Deine Gruppen nicht vollumfänglich nutzen. Die Reichweite einer Gruppe aus Deinem Land legt übrigens Dein Land und nicht das Zielland fest. Natürlich in Absprache mit dem Zielland.
    Hallo,

    es wir definitv bundeseinheitlich. Mit einem Gerät des Wirknetzes wirst Du dich überall im Wirknetz einbuchen können. Ob aber die im Gerät programmierten Gruppen auch das entsprechende Verbreitungsgebiet haben, ist dann die Frage. Und wenn das Gerät Einzelrufberechtigt ist, wird es auch im gesamten Wirknetz Einzelrufe machen können...

  2. #1877
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    Zitat Zitat von ska Beitrag anzeigen
    es wir definitv bundeseinheitlich. Mit einem Gerät des Wirknetzes wirst Du dich überall im Wirknetz einbuchen können. Ob aber die im Gerät programmierten Gruppen auch das entsprechende Verbreitungsgebiet haben, ist dann die Frage. Und wenn das Gerät Einzelrufberechtigt ist, wird es auch im gesamten Wirknetz Einzelrufe machen können...
    Mal eine Frage:
    Wenn ich mich mit einem KTW auf einer Verlegung z.B. von Garmisch-Patenkirchen nach Kaiserslautern oder von Greifswald nach Freiburg i.Breigau befinde, habe ich bisher von jeder Leitstelle die nächste Leitstelle mit Umschaltpunkt und neuem Kanal bekommen. Wie wird das zukünftig laufen? Alle Leitstellengruppen werde ich wohl nicht in meinem Gerät haben.

    Gruß
    Simon

  3. #1878
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    Hallo sschaebe,

    das ist ganz einfach. Wenn du egal wo du bist auf die Sprechtaste drückst wirst du immer deine Heimatleitstelle am anderen Ende haben.
    Solange bis die für dein Heimatgebiet mit dem Netztmanagement beauftragte Leitstelle deine Einzelgerätekennung in die Gruppe deines Zeilgebietes verschiebt. Erst dann kannst du auf deinem Gerät die Gruppe sehen und anwählen und dich dort einbuchen um die Leitstelle in deinem Zielort ansprechen zu können.

    mfg Marucus

  4. #1879
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    Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
    ...
    Weiterhin wird an eine Rufgruppe gedacht, was aber noch nicht entschieden ist, welche die Funktion des jetzigen Marschkanals übernehmen soll.
    ...

    Die fremde Leitstelle kann dieses Gerät aber in eine seiner Rufgruppen integrieren, wenn das vorher abgesprochen und dann auch über die Geräteprogrammierung möglich ist.
    Marschkanalgruppe würde logisch klingen, aber ich habe die Erfahrung gemacht, das Behörden oft nicht logisches beschließen.

    Die Programmiererei wird es wohl nicht werden, da zu unpraktisch.

    Gruß
    Simon

  5. #1880
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    Für Radmärsche sollte doch der DMO völlig ausreichend sein, oder nicht? Eine Marschkanalgruppe macht doch eher wenig Sinn. Wie weit sollte die denn reichen? Ich will doch nicht in Schleswig-Holstein hören, wenn in Bayern 5 Fahrzeuge zur Landesfeuerwehrschule oder sonstwohin fahren. Selbst der norddeutsche Raum wäre da wohl zu groß gerechnet. Die technischen Grenzen des DMO müssten doch für Radmärsche völlig ausreichend sein.

    Gruß,
    Funkwart

  6. #1881
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    Hallo,

    ich vermute (hoffe) eher, dass man den Marschkanal 510 WU oder den Not- und Anrufkanal 444 GU in eine entsprechende bundesweite Gruppe wandelt, die dann aber nur innerhalb einer Zelle (BS) mithörbar ist. So deckt man damit die Marschverbände ab, zusätzlich wäre es möglich mittels eines entsprechenden Status ein Gespräch zur für die BS zuständigen LtS aufzubauen.

    Gruß
    Sebastian

  7. #1882
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    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich vermute (hoffe) eher, dass man den Marschkanal 510 WU oder den Not- und Anrufkanal 444 GU in eine entsprechende bundesweite Gruppe wandelt, die dann aber nur innerhalb einer Zelle (BS) mithörbar ist.
    Hallo,

    eine Begrenzung auf jeweils eine Zelle ist, wie mein Vorredner bereits ausführte, nicht möglich. Jede Gruppenadresse kann nur einmal im gesamten entz existieren.
    Es würde aber alleine auch taktisch gar keinen Sinn machen. Wäre Fahrzeug 1 auf Zelle A und Fahrzeug 2 über Zelle B eingebucht, könnten beide nicht kommunizieren!

    Für Verbandsfahrten waren sogenannte "Reisende Gruppen" vorgesehen, deren Umsetzung aber m.E. nach nicht so trivial ist. Diesbezüglich gibt es aber bereits laufende Abstimmungen der Taktiker auf Bundesebene, unter Vertretung polizeilicher und nichtpolizeilicher BOS (Leute, die dann auch wirklich damit arbeiten müssen).

    Viele Grüße
    Knut

  8. #1883
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    Der bisherige K 444 dürfte ja nicht so stark frequentiert sein, als dass man nicht bundesweit die Notrufe an einer zentralen Stelle sammeln könnte und dann unverzüglich an das entsprechende Bundesland oder sogar direkt an die zuständige LSt weiterleiten könnte. Zumal doch sicher erkannt werden kann, in welcher Zelle sich das rufende FuG befindet. So könnte ohne GPS und ohne Ortskenntnis zumindest die zuständige LSt ermittelt werden, richtig?!
    Für den K 510 wird sich zeigen, was da kommen wird. Aus meiner Sicht am sinnvollsten wäre wohl ein DMO-Betrieb. Abwarten und Tee trinken - aber nicht übers FuG schütten! ;-)

    Gruß,
    Funkwart

  9. #1884
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    Hallo,

    in unserem BL (LSA) sieht die Fleetmappingplanung vor, dass auf allen Geräten die sog. "Anrufgruppen" aller hiesigen Landkreise und eine gesamte Anrufgruppe LSA programmiert sein wird (neben den vielen anderen Gesprächsgruppen natürlich).

    Wenn jedes BL solch eine zentrale Anrufgruppe besitzt, böte dies ja die Möglichkeit, diese 16 Anrufgruppen auf allen (möglicherweise überörtlich tätigen) Einsatzmittel zu hinterlegen, um so die Verbindung in jedem BL zu ermöglichen.

    Weiterhin haben wir die jeweiligen Anrufgruppen der an unser BL angrenzenden Landkreise mit vorgesehen, um nachbarschaftliche Einsätze an/über die Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen.

  10. #1885
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    Achso Werner, ich dachte wir machen das nur mit den Anrufsgruppen (LK Harz). Wusst ich nicht

  11. #1886
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    Wie jetzt?

  12. #1887
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    ne schon gut hab falsch verstanden

  13. #1888
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    Bundesrat: Digitaler BOS-Funk wird "geheime Verschlusssache"

    Der digitale BOS-Funk soll als "geheime Verschlusssache" von der Anzeigepflicht für Funkanlagen, die im geplanten Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vorgesehen ist, ausgenommen werden. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat auf einer Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen hat.

    Das geplante Gesetz sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor - darunter eine erweiterte Anzeigepflicht für Funkanlagen. Details zu diesen Anzeigepflichten sollen später in Rechtsverordnungen geregelt werden (das Funkmagazin berichtete mehrfach).

    Der Bundesrat begründet die gewünschte Ausnahmeregelung für das BOS-Digitalfunknetz damit, dass es sich dabei um ein "Hochsicherheitsnetz" handele. Weiter heißt in der Stellungnahme des Bundesrates (Zitat):

    "Die Gesamtheit der Basisstationen wird als VS-geheim eingestuft werden. Es muss sichergestellt werden, dass die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes erhobenen Daten ausschließlich auf Anlagen gespeichert und verarbeitet werden, die den hohen Anforderungen der Verschlusssachenanweisung des Bundes entsprechen. Keinesfalls dürfen die Daten veröffentlich oder sonst zugänglich gemacht werden. Insofern sind Ausnahmen von dem Gesetz erforderlich (auch vor dem Hintergrund von eventuellen Berichtspflichten und möglichen späteren Veränderungen der Regelungen - beispielsweise in Richtung mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung -)." (Zitat Ende).

    Als "VS geheim" werden nach amtlicher Lesart solche Informationen eingestuft, deren "Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann."

    Das geplante Gesetz wird voraussichtlich am 19. Juni 2009 in zweiter und dritter Lesung den Bundestag durchlaufen und am 10. Juli abschließend im Bundesrat behandelt.

    - wolf -



    © FM-FUNKMAGAZIN
    www.funkmagazin.de

    Quelle: http://www.funkmagazin.de/140609.htm
    Gruss Flo

  14. #1889
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    Mal zur Info, eben im Netz gefunden...
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    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  15. #1890
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Mal zur Info, eben im Netz gefunden...
    Servus!

    Na ja, ob ein Dokument aus 08/2008 wirklich in "Neues von DIGITALEM BOS Funk" gehört ist fraglich...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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