Hi!

In dem Artikel
http://funkmeldesystem.de/foren/show...&threadid=8276
steht (unter anderem), dass ein Abgleich bei einem Wechsel von K466 auf K470 nicht unbedingt erforderlich sei.
Da ich aber in zwei Rettungsdienstbereichen arbeite, wäre es interessant zu wissen, ob ich bei einem Wechsel von K411 auf K410 zwingend einen Abgleich machen muss.

Danke für Antworten!

thilo