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Thema: Passwortschutz bei Swissphone BOSS 920 ?

  1. #31
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    Mir ist es nicht bekannt.
    Wäre sehr nett wenn du mir verraten würdest wo die Frei angeboten werden.

    Ist vielelicht auch hilfreich für die anderen dennen das noch nicht bekannt war.

  2. #32
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    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  3. #33
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Wäre es möglich, diesen Schwachsinn langsam mal zu unterlassen? Es NERVT!

    Ich dachte, es hätte sich mittlerweile mal rumgesprochen, daß mindestens die letzten 3 Versionen der PSW900 direkt von Swissphone einschränkungsfrei und für jedermann zum Download feilgeboten wurden.

    Wisch Dir bitte den Schaum vom Mund und setz' dich unter den Weihnachtsbaum.
    Danke.

    Frank
    Dann wollen wir doch mal HOFFEN das alle diejenigen die immer den Zeigefinger erheben und sagen: Pfui, ihr tut ja Unrecht, ein für alle mal verstummen!!!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #34
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    Seht ihr nu habt ihr euren link zur 4.50 und ganz legal von der swissphone seite zwar amerika aber wer verbietet das denn jetzt noch wenn die legal angeboten wird ????? ist es jetzt auch eine raubkopie ?????
    Zu Fuß is schneller als durch den Wald

  5. #35
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    Na ja, wobei der link so nicht mehr zu finden ist. Ich nehme an er wurde nich mehr dargestellt, ist aber wie wir sehen noch vorhanden. Aber es ist schon so richtig, wenn die dort die PSW jedem zum download anbieten, dann ists legal und kann auch hier gepostet werden. Da muß sich Swion halt intern im Hause besser aufstellen. Selbst Schuld sage ich da nur.

    Frohes Fest.
    Mfg
    FunkerVogth

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  6. #36
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    Zitat Zitat von FunkerVogth Beitrag anzeigen
    wenn die dort die PSW jedem zum download anbieten, dann ists legal und kann auch hier gepostet werden. Da muß sich Swion halt intern im Hause besser aufstellen. Selbst Schuld sage ich da nur
    Was mich reichlich irritiert, ist die Tatsache, daß es weder auf swissphonena.com noch auf swissphone.fr irgendwelche Nutzungsbestimmungen gab, die vor dem Download einzusehen bzw. zu bestätigen waren.
    Entpackt und installiert man die Software, findet man weder in den beiliegenden PDF, noch während der Installation, geschweige denn im Programm selbst, irgendwelche Nutzungs- oder Lizenzbedingungen. Das können selbst private Freewareanbieter besser...

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  7. #37
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    Tja, selbst schuld wenns bei denen so läuft. Mehr kannste da auch nicht sagen.
    Mfg
    FunkerVogth

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  8. #38
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    Also kurz gesagt es war ein legaler Download und wer jetzt die 4.5 Vers. nicht hat möge nicht meckern. Ich kann mir auch gut vorstellen das es beim veröffendlichen der Datei zu einem Fehler gekommen ist passiert ja mal das ein Download für alle zugänglich ist obwohl es nicht so sein soll.
    Zu Fuß is schneller als durch den Wald

  9. #39
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    Zitat Zitat von Marcel Beitrag anzeigen
    Also kurz gesagt es war ein legaler Download und wer jetzt die 4.5 Vers. nicht hat möge nicht meckern. Ich kann mir auch gut vorstellen das es beim veröffendlichen der Datei zu einem Fehler gekommen ist passiert ja mal das ein Download für alle zugänglich ist obwohl es nicht so sein soll.
    Das ist aber immer noch LEGAL, und dann eben das Prob von Swissphone!
    Gruß Angriffstrupp

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  10. #40
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Das ist aber immer noch LEGAL, und dann eben das Prob von Swissphone!
    Und dieses Problem hat Swissphone scheinbar noch nicht in den Griff bekommen (oder wollen sie es vielleicht nicht in den Griff bekommen?). Ich konnte die Datei vorhin jedenfalls ohne Problem runterladen und installieren.

  11. #41
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    Wie würde das nun aussehen wenn ich mir die Version Downloade, und auch anderen ( mit Quellenangabe zu Verfügung Stelle ) und wie schauts aus wenn SW den Link mal Sperrt und ich immernoch anbiete?
    Gruß Angriffstrupp

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  12. #42
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    Du darfst den Link nennen.
    Selber anbieten, besonders wenn SP den bereits offline hat, ist schlicht verboten.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #43
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Du darfst den Link nennen.
    Selber anbieten, besonders wenn SP den bereits offline hat, ist schlicht verboten.
    Danke für deine schnelle Antwort.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  14. #44
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Selber anbieten, besonders wenn SP den bereits offline hat, ist schlicht verboten.
    Hättest Du dafür ggf. mal eine Rechtsgrundlage zur Verfügung?
    Mangels jeglicher Nutzungsvereinbarung die seitens Swissphone irgendwie offeriert wird und der Art der Darbietung (auf frei zugänglichen Webseiten eingestellte Links), handelt es sich hier höchstwahrscheinlich um Freeware, die demzufolge beliebig kopiert und auch (kostenlos) weitergegeben werden darf (= §31 Abs.5 UrhG)

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  15. #45
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Hättest Du dafür ggf. mal eine Rechtsgrundlage zur Verfügung?
    Mangels jeglicher Nutzungsvereinbarung die seitens Swissphone irgendwie offeriert wird und der Art der Darbietung (auf frei zugänglichen Webseiten eingestellte Links), handelt es sich hier höchstwahrscheinlich um Freeware, die demzufolge beliebig kopiert und auch (kostenlos) weitergegeben werden darf (= §31 Abs.5 UrhG)

    MfG

    Frank
    Ich denke eher, da der Soft, wenn ich oben richtig gelesen habe, Nutzungsvereinbarungen fehlen, §§32 und 32a UrhG kommen (aufgrund des §32b) zur Anwendung.
    § 32 Angemessene Vergütung
    (1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.
    ...
    Ausserdem greift hier eindeutig
    Zitat Zitat von § 34 Übertragung von Nutzungsrechten
    (1) Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern.

    ...
    Daraus geht eindeutig hervor, das ein Nutzer (der, der von der o.g. verlinkten Seite herunterläd) das Programm nicht weitergeben, also auch nicht (auch nicht kostenlos) anbieten darf.

    Für eine erlaubte Weitergabe müsste der Urheber (=Swissphone) dem Nutzer ausdrücklich das Recht einräumen, die Software weiterzugeben. Da dieses aber, schon aufgrund der Nutzungsbedingungen aller offiziell bei Swissphone erworbenen Versionen ausgeschlossen ist, und der Version auf o.g. Seite alle Nutzungsbedingungen fehlen, ist hier idR. davon auszugehen, das auch für diese Version die Nutzungsbedingungen aller anderen Versionen gilt.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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