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Thema: Geblitzt auf dem Weg zum Gerätehaus

  1. #1
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    Geblitzt auf dem Weg zum Gerätehaus

    Guten Morgen zusammen,

    mir ist es jetzt passiert. Ich wurde auf dem Weg zur Wache geblitzt, mit ca. 80 km/h in einem Ort.
    Zum Alarmstichwort "Technischel Hilfe Gross" / Im Schwimmbad klagten mehere Personen über Übelkeit, Schwindel und Augenjucken. Also -> Menschenleben in Gefahr.

    We kann mir aus erfahrungen sagen was bei diesem Tatbestand rauskommt. Nicht laut Gestetz, sonder aus eigener Erfahrung.

    Gruß Fl Se 80
    Gruß 80

  2. #2
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    933
    Hallo,

    mir ist das leider oder Gott sei dank noch nicht passiert.
    Uns wurde immer gesagt das man sofort mit dem Komandant und der Polizei reden soll.
    Normaler weis kann die "Macht" das dann runterbügeln.
    MfG
    HLF 49/1

  3. #3
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    Hallo!

    Da wird nix "runtergebügelt" ... Man hat die möglichkeit schriftlich zum Tatbestand widerspruch einzulegen, unter Angaben der Sachlage wird dann geprüft ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. I.d.R. werden da noch Behördliche Bestätigungen über Einsatzzeit und Notwendigkeit des Einsatztes gefordert.

    Aber Einspruch muss immer der Beschuldigte durchführen ...

    MfG

  4. #4
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    Bei uns ist das so, dass man dem Wehrführer bescheid sagen muss. Der gibt das dann zur Kreisleitstelle weiter. Die Leitstelle stellt das dann an den Kreis selber weiter und die entscheiden dann!
    Ich denke mit 80 bei 50 passiert noch nicht all zu viel, da du auch im normalfall auch nur eine Geldstrafe bekommen würdest.

  5. #5
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    Hallo,

    bei uns gab es vor kurzem auch einen ähnlichen Fall. Es wurde aber irgendwie zu Gunsten des Feuerwehrmanns abgewickelt.

    @Firefighter_elmo:
    Bei so einer Geschwindigkeitsübertrettung passiert mehr:
    ohne Probezeit: 60€, 3 Punkte
    mit Probezeit: 60€, 3 Punkte, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar

    Grüße
    dani k.

  6. #6
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    Richtig!
    Sorry, hatte nur noch das mit der Probezeit und dem Seminar im Kopf! Aber du hast recht!

  7. #7
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    Aus dem aktuellen Bußgeldkatalog (November 04)

    Bei PKW bis 3,5t zul. Gesamtmasse

    innerorts:
    00 - 10 15€
    11 - 15 25€
    16 - 20 35€
    21 - 25 50€/1P
    26 - 30 60€/3P
    31 - 40 100€/3P/1 Monat
    41 - 50 125/4P/2 Monate

    außerorts:
    00 - 10 10€
    11 - 15 20€
    16 - 20 30€
    21 - 25 40€/1P
    26 - 30 50€/3P
    31 - 40 75€/3P
    41 - 50 100/3P/1 Monat

    in der Probezeit: Bei allen Bußgeldern ab 40€ Aufbauseminar und Probezeitverlängerung auf bis zu 4 Jahre!

    Hatten wir am Dienstag in der Fahrschule und den Bußgedkatalog hab ich in meinem Fahrschulkrams. Aber im Einsatzfall hast du ja Sonderrechte und wenn niemand durch dein Verhalten behindert oder gefährdet wurde, sowie dein Einsatz dringend erforderlich war wird dir kein Richter den Lappen weg nehmen. guggsd du hiär:

    -> AG reutlingen
    http://www.iww.de/quellenmaterial/print.php?020631

    -> OLG Stuttgart AZ: Ss 71/2002 und 4 Ss 72/2002
    www.olgstuttgart.justiz.bwl.de
    Geändert von feuerteufellars (06.02.2005 um 00:56 Uhr)

  8. #8
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    Moin moin,

    ich kapier jetzt die Beiträge vor mir nicht ganz. Es handelte sich ja wohl um eine Einsatzfahrt.
    => Anspruch von Sonderrechten
    => kein Strafbefehl, keine Ordungswidrigkeit.
    Kommt natürlich auf die Situation an, aber wenn Du einigermassen vernünftig gefahren bist, waren an der Stelle 80 km/h angebracht. Wird ja hoffentlich keine Spielstrasse um 16.00 Uhr gewesen sein.
    Ruf einfach bei der Polizei bzw. dem Amt für öffentliche Ordnung an und schildere denen Deinen Sachverhalt. Die Beamten werden Dir schon sagen, was Du an Unterlagen oder Aussagen zu bringen hast, dass das erledigt ist.
    mein Fall: Während einem Sanitätsdienst habe ich auf einem Taxi-Parkplatz geparkt. Das Parkhaus war voll, weitere Parkplätze standen auch nicht zur Verfügung. Trotz (selbstgebasteltem) Schild "DRK im Einsatz" bekam ich ein Knöllchen. Ein kurzer Anruf beim Amt, und die Sache war erledigt. Ganz ohne Nachweis seitens des DRK etc. War sicherlich Kollanz und auch Glück, aber vielleicht geht es bei Dir ja auch so.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (06.02.2005 um 02:26 Uhr)

  9. #9
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    Hallo

    ich wurde auf der Anfahrt zu einem Zimmerbrand mit meinem PKW schon einmal mit ca. 70 - 75 km/h innerorts geblitzt.
    Hatte auf dem Dach einen Aufsetzer mit "Feuerwehr im Einsatz"

    Hab den Vorfall gleich meinem Kommandanten gemeldet.

    Haben dann mal bei der Polizei nachgefragt was wir machen sollen, Antwort des Beamten:

    Wir sollen auf den Anhörungsbogen warten, denn Sachverhalt schildern und einen Einsatzbericht vom Kommandandeten hinzufügen

    oder

    der Beamte der den Vorfall bearbeitet sieht das es sich um einen Feuerwehreinsatz handelt und fragt dann auf dem kleinen Dienstweg bei der zuständigen Polizei nach ob an dem Tag um der Uhrzeit ein Einsatz war.

    Hab damals keinen Anhörungsbogen und keine Strafe bekommen.
    Wurde anscheinend auf dem kleinen Dienstweg geklärt.

    MfG

    Bernd
    Gruß
    -~ Firebengel ~-

  10. #10
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    Hallo!
    Bei uns wurde mal ein Kamerad zu einer ziemlich hohen Geldstrafe verurteilt, mit einem ziemlich zugedrücktenm Auge des Richters wurde von einem Fahrverbot abgesehen. Mache mich nochmal schlau darüber und schreib dann näheres dazu.

    Dennis
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  11. #11
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    ich würde tatsächlich mal einen polizeibeamten meines vertrauens ansprechen!= schnelle und formlose regelung auf dem kurzen dienstweg!

  12. #12
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    Hi!


    Wenn du Glück hast, kannst du mit dem Notstand argumentieren. Einige Feuerwehrleute wurden wegen diesem Paragraphen schon freigesprochen, nachdem sie mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden. Allerdings muss es bei dir im Rahmen gewesen sein. Wenn es z.B. eine 30-er Zone ist, sehe ich schwarz für einen Freispruch...

    Wie gesagt, die genau Umstände kenne ich nicht. Aber geh einfach mal zur Polizei und frag mal nach.
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  13. #13
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    Hallo.
    Mir ist folgender Fall bekannt:

    Samstag, 22.30 Uhr, ausgebaute Straße (innerorts) an diversen Einkaufszentren, kaum Leute auf der Straße.

    Meldebild: "Verkehrsunfall, eingeklemmte Person(en), Fahrzeug brennt".

    Kamerad wurde geblitzt bzw. gelasert (weiß ich nicht mehr) und wurde dann ca. 300 m später angehalten -> Kelle -> bezahlen ;-).

    War mit ca. 85 km/h unterwegs (in Anbetracht des Meldebildes und der Verkehrs- bzw. Gefährdungslage halte ich das für vertretbar).

    Polizei hielt ihn an, die fragten warum er so rasant unterwegs ist, der Kamerad hat dann alles erklärt (im Fahrzeug waren noch 4 andere FW`ler), die POL rief kurz bei der Dienstelle an und begleitete dann mit SoSi zum GH, da diese dann auch zu dem VU beordet wurden. Bussgeld/Fahrverbot auf kleinem Dienstweg beseitigt ;-).

    Viele Grüße

    Tobi
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  14. #14
    SteveHH Gast
    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hallo!

    Da wird nix "runtergebügelt" ... Man hat die möglichkeit schriftlich zum Tatbestand widerspruch einzulegen, unter Angaben der Sachlage wird dann geprüft ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. I.d.R. werden da noch Behördliche Bestätigungen über Einsatzzeit und Notwendigkeit des Einsatztes gefordert.

    Aber Einspruch muss immer der Beschuldigte durchführen ...

    MfG
    Ich hatte mal 'nen Strafzettel (Parken in der FW-Zufahrt in meiner Wohnstrasse *FG*)... als wir dann 'nen Alarm hatten und ich den Zettel bemerkte habe ich den eingesteckt und an der Est dem Bullen in die Hand gedrückt .. schon war das Thema erledigt ..

    Gruß,

    SteveHH

  15. #15
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    132
    Hi @all,

    also ich bin mal gegen eine 2 Spurige Einbahnstrasse mit fest installiertem Blitzer Gefahren, das wußte ich da noch net, ich wußte nur das Linienbusse und die RD Fzg da immer durchfahren.
    Dies war in der Nachbarstadt = anderer Landkreis. Ich war weiter entfernt und auf Rückruf in der FZ hieß es "offener Dachstuhlbrand, Anfahrt auf Sicht". So ich bin dann wie gesagt an genannter Stelle geblitz worden, hatte auch einen Dachaufsetzer drauf und hab erstmal gewartet.
    Dann kam das Knöllchen mit Anhörungsbogen etc. ich hab dann kurz auf dem Amt angerufen und gesagt das Alarm war und ob Sie denn den DA nicht gesehen hätte. Darauf sagte die nette Dame doch schon, sei in Ihrem Lkr. aber nicht üblich.
    Sie sagte ich solle das Telefonisch gesagt kurz schriftlich verfassen und durchfaxen.
    2 Wochen später kam das alles eingestellt ist.
    So das war mein Ding, man muß net immer gleich zu Kommandant oder zur POL, geht auch so.
    Geändert von gaffer112 (11.02.2005 um 00:39 Uhr)
    MkG gaffer112
    Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung!!!
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