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Thema: Fortbildung Sanitätshelfer - Pflicht oder nicht ?!?

  1. #1
    76440 Gast

    Fortbildung Sanitätshelfer - Pflicht oder nicht ?!?

    Hallo zusammen,

    wie schaut das nun aus mit Sanitätshelfern, müssen die auch Fortbildungsstunden machen (analog zu RH/RS/RA), oder ist denen das freigestellt ?? Wenn ihr da was wisst, dann gebt mir bitte mal Quellen wo ich das finde ... Vllt hab ich nur halbherzig gesucht (?!?), aber hab so im Netz nix gefunden ... Ach ja, das ganze für NRW ...

    Danke !!

  2. #2
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    177
    Hallo...

    Das bringt Dich zwar nicht weiter, aber dennoch möchte ich bemerken, dass gerade San-Helfer sich unbedingt ständig fortbilden sollten, da der regelmäßige Einsatz (Einsätze, RTW-Schichten, etc.) und damit die praktische Anwendung des Erlernten meistens zu kurz kommt.
    Demnach sollte die Fragestellung, ob sie es MÜSSEN gar nicht erst aufkommen.

    Grüße...
    "Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten" - Karl Krauss

  3. #3
    76440 Gast
    jaaa, du hast recht, das bringt mich nicht weiter.

    hintergrund meiner frage ist die aussage mehrerer kollegen von einer anderen hiorg, das sanhelfer nun gesetzlich verpflichtet wären, 20 fobi-std pro jahr zu absolvieren, analog halt zu den RD'lern mit ihren 30 ...

  4. #4
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    Hallo,

    solche Verpflichtungen könnten sich IMHO nur aus einem Landesrettungsdienstgesetz ergeben oder organisationsintern geregelt sein. Allerdings sind SanH m.W. in kaum einem Bundesland als Verantwortlicher im RD "zugelassen" und daher auch nicht Gegenstand eines RD-Gesetzes.

    Die Kollegen mögen vielleicht einmal den Passus des entsprechenden Gesetzes nennen, denn offenbar ist er ihnen ja bekannt.

    Die "verpflichtung" zur Fortbildung besteht bei uns (ASB) für SanH eigentlich nur insoweit dass der Helfer bei bestehen seiner Prüfung dazu aufgefordert wird. So heißt es auf den entsprechenden Urkunden eher lapidar "Zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich". IMHO legt dieser Passus die Verantwortung dem jeweils einsetzenden OV auf, der kritisch zu prüfen hat ob der Helfer noch einsatzfähig ist. Eine Mindeststundenzahl oder Pflichtinhalte lassen sich daraus nicht ableiten.

    Gruß, otti

  5. #5
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    01.09.2004
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    343
    Das einzige Gesetz das auch wirklich ein Gesetz ist und sowas Regelt ist das RettAssG.

    Alle anderen Sachen sind wie schon gesagt Organisationsintern.
    Und dafür gibt es die Servicestelle Ehrenamt. Da kann man alles Fragen.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  6. #6
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    happyrescue:

    Sorry, aber das ist jetzt totaler Quatsch, im ReettAssG steht mal gar nix von FoBi...das steht, wenn überhaupt, im jeweiligen Landes RD-Gesetz.

    MfG

    brause

  7. #7
    76440 Gast
    Original geschrieben von happyrescue
    Das einzige Gesetz das auch wirklich ein Gesetz ist und sowas Regelt ist das RettAssG.
    ahja ... *push*

  8. #8
    Registriert seit
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    165
    Moin,

    es ist schon richtig, dass selbst die Sanitäter beim Kreuz jedes Jahr 20 Std. Fortbildung machen müssen. Dies ist aber kein Gesetz sondern eine Vorgabe des Lndesverbandes Westfalen-Lippe, genauso wie jeder eine Prüfung zum Sanitäter absolvieren muss mit HLW-Prüfung und 2 Fallbeispielen, wo die angehenden Sanitäter überprüft werden, ob Sie keine Patientenschädigung begehen. Dies ist zur Qualitätssicherung und -erhaltung eingeführt worden.

    Gruß gumbaer

  9. #9
    76440 Gast
    also verbandsintern ... ossi hat leider noch nicht auf meine email geantwortet :)

  10. #10
    baumschueler Gast
    Tag zusammen:

    Also für NRW sind die FoBi in §§ 5 IV RettG NRW geregelt

    hier heißt es:
    (5) Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat
    jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies
    nachzuweisen.


    Da der SanH nach §§4 RettG NRW nicht im KTP oder der Notfallrettung eingesetzt werden darf besteht hier auch keine Gesetzliche Regelung.

    In den meisten Org die ich kenne hat der SanH eine Gültigkeit von 2-4 Jahren (Ähnlich EH-Kurs) und muss dann wiederholt werden (Ist aber genau wie der Ausbildungsinhalt nicht gesetzlich geregelt sondern wird Org.intern geregelt)

    Über den Sinn von FoBi muss man glaub ich nicht streiten, denn nur wer sich regelmäßig fortbildet kann EH und erweiterte EH richtig anwenden. Somit sollte jede Org. die Qulität bieten will solche FoBi anbieten vor allem in der heutigen Zeit wo alle Welt nach QM schreit.


    Ich hoffe ich konnte helfen

    Gruß

    Christian

  11. #11
    Registriert seit
    25.02.2003
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    165
    Jep, das ist aber auch nur meines Wissens im Landesverband Westfalen-Lippe. Ob die anderen LV nachziehen wird sich zeigen. Diese Fortbildung ist so ähnlich anzusehen wie die FoBi die RettG NRW sind nur, dass die Sani´s dann noch nicht mal mehr auf einem San-Dienst eingesetzt werden dürfen (zumindest wenn es nach dem LV geht).

    @76440
    Ossi ist halt ziemlich im Stress mit seinen ganzen Funktionen und Aufgaben

  12. #12
    76440 Gast
    gumbaer - das ist mir wohl bewusst ... erst gestern durfte ich arbeit von ihm übernehmen :-)


    und danke an alle. somit ist meine frage beantwortet worden. über sinn und unsinn von fobi's an sich braucht man nicht zu streiten, keine frage. die diskussion müsste da eher über die teilnehmer gehen ... interessieren sie sich wirklich für die materie, oder wollen sie nur ihre stunden voll haben ?!?

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