Hallo,

vielleicht mal ein Link zur VSA http://www.bmi.bund.de/cln_011/nn_12...onFile.pdf/VSA , die alle Regelungen zu verschlussachen enthält.

Meiner bescheidenen Meinung nach sind auch Vs-NfD-Dokumente entsprechend zu kennzeichen. Was aber nichts dran ändert, das betriebliche Unterlagen, auch ohne VS-Einstufung, der allgemeinen Verschwiegenheitspflicht unterfallen - das liegt im allgemeinen im Interesse das AG und ist mithin in Tarif- und Arbeitsverträgen geregelt und darüber hinaus eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Bei Interesse gerne auch Auszüge aus dem Individualarbeitsrecht...

Gruß, otti