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Thema: Suche Infos's über den Rettungsdiensthelfer

  1. #1
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    Suche Infos's über den Rettungsdiensthelfer

    Hallo

    Suche Infos über den Rettungsdiensthelfer (Bayern).
    Hauptsächlich Infos zur Ausbildung und Recht.



    Danke Andi

  2. #2
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    Vorraussetzung für die Ausbildung ist erstmal eine abgeschlossene Ausbildung zum San-Helfer. Mindestalter ist 16 Jahre.

    Der zweite Ausbildungsabschnitt nach dem San sieht dann folgendermaßen aus.

    Zuerst 160 Stunden Theorie und praktischer Unterricht. Danach musst du noch ein 160 Stündiges Rettungswachenpraktikum machen. Als Vollzeitlehrgang dauert die Ausbildung ca. 3 Wochen und als Wochenend bzw. Abendlehrgang ca. 3 Monate.

    Als Rettungdiensthelfer wirst du als Fahrer von KTW´s und RTW´s eingesetzt. Außerdem musst du dem RA/RS zuarbeiten.

    Bei uns ist in der Ausildung gleich noch die Früh-Defi-Ausbildung mit drin.

    Kosten liegen bei rund 500€.

    Schöne Grüße
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  3. #3
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    @Florian kommen

    Danke für die Infos.

    Mich würde noch Interesieren wie es mit Prüfung ausschaut.

  4. #4
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    wie meinst des jetzt? Was alles dran kommt? Oder ob man Durchfallen kann???
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  5. #5
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    Mich interesiert es wegen der Prüfung weil viele eine Prüfung machen aber offiziel dürfte ja keine Prüfung sein.

  6. #6
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    So weit ich weiß gibt es beim RDH eine offizielle Prüfung bei der man auch durchfallen kann. Bin mir aber nicht 100% sicher. Ich denke mal dass hier zu diesem Thema jemand bestimmt noch mnehr sagen kann.
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  7. #7
    Wasserwachtler Gast
    Ja also wo ich meinen RDH machte, konnte man durchfallen und es hat auch 3 durchgehauen, also da wird nicht lange gezögert, geht genau nach prozent was man erreichen muss.

  8. #8
    NicCage Gast
    Original geschrieben von Florian kommen
    Vorraussetzung für die Ausbildung ist erstmal eine abgeschlossene Ausbildung zum San-Helfer. Mindestalter ist 16 Jahre.
    Das Mindestalter finde ich schon krass.
    Meiner Meinung nach haben <18 nichts im RD zu suchen, zudem einsetzen kann man die Leute nicht (weil keinen Führerschein) und zum anderen darfst du zumindest in NRW fast niergendwo dein Praktikum machen (selbst Praktikanten aus der eigenen HiOrg dürfen vor 18 nicht fahren)

    Normalerweise finde ich den RH gut, um mal einen KTW mit zu besetzen (aber ohne Führerschein), für Zivis, oder für HiOrgs um die San Ausbildung zu steigern, aber ab 16 finde ich doch super gewagt.

  9. #9
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    Hallo,

    Original geschrieben von Florian kommen
    Vorraussetzung für die Ausbildung ist erstmal eine abgeschlossene Ausbildung zum San-Helfer. Mindestalter ist 16 Jahre.
    also die Eingangsvoraussetzung Sanhelfer ist definitiv falsch. Man muss lediglich einen EH-Kurs nachweisen (wenn das überhaupt).

    Das Mindestalter von 16 Jahren würde ich ebenfalls kritisch ansehen, alleine schon aus Haftungsgründen.

    Original geschrieben von Florian kommen
    Zuerst 160 Stunden Theorie und praktischer Unterricht. Danach musst du noch ein 160 Stündiges Rettungswachenpraktikum machen. Als Vollzeitlehrgang dauert die Ausbildung ca. 3 Wochen und als Wochenend bzw. Abendlehrgang ca. 3 Monate.[/B]
    Das ist so falsch! Für den Rettungshelfer müssen erbracht werden:

    160 Stunden Theorie (das sind i.d.R. 4 (!!) Wochen)
    80 Stunden Klinik
    80 Stunden Rettungwache

    Besteht man den Theorieblock und leistet die Praktika, ist man Rettungshelfer.

    Darauf aufbauend kann man erneut

    80 Stunden Praktikum Klinik
    80 Stunden Praktikum RW

    ableisten und zur 40 stündigen Prüfungswoche zum RS zugelassen zu werden. Besteht man diese Prüfung, ist man RS. Diese Ausbildung wurde in dem o.a. Abkommen festgeschrieben. Man spricht auch vom 520 Stunden Programm.



    Original geschrieben von Florian kommen Bei uns ist in der Ausildung gleich noch die Früh-Defi-Ausbildung mit drin.[/B]
    Das ist rechtlich fraglich, ob während des Lehrgangs Einweisungen gemäß MPG durchgeführt werden dürfen. Natürlich bedient man die Geräte während der Fallbeispiele und der Prüfung, es handelt sich aber um keine Einweisung, welche dem MPG entspricht und die spätere Nutzung in einem Ernstfall erlaubt.

    Bei solchen Fragestellungen gilt, sich über die Organisation Kontakte zu einer Schule zu besorgen, die als Ausbildungsstätte für Dich persönlich in Frage kommt. Dort sollte man Unterlagen anfordern. Weil egal, was hier erzählt wird. Die Vorgaben der Schule (die sich am berühmten Bund-/Länder-Abkommen orientieren) sind maßgebend.
    Geändert von Tobias (01.02.2005 um 18:51 Uhr)
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  10. #10
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    also die Eingangsvoraussetzung Sanhelfer ist definitiv falsch. Man muss lediglich einen EH-Kurs nachweisen (wenn das überhaupt).

    Also das ist Falsch. Zumindest in Bayern ist es Pflicht eine San Ausbildung zu haben.

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