Original geschrieben von Hausmeister Krause
Bis hierher volle Zustimmung!

Aber:
UK4AA ist nicht gleich UK4AA - da gibt es nämlich die Halogen- und die eLED- Version. Letztere hat bisher keine EX- Zulassung, ist also für den Einsastzdienst (bisher) nicht geeignet.

Ansonsten gilt folgender Grundsatz:
Nur wo EX drauf steht, ist auch EX drin!
Auch hier ein klares *jein*;o) :

die 4AA gibt es auch in der Glühlampen-Version mit und ohne "Ex-Schutz", noch dazu gibt es verschiedene "Ex-Schutz"-Versionen.

Wenn man schon meint, eine Ex-geschützte Lampe zu benötigen, bitte auch daran denken, daß die jeweilige Einstufung der Lampe zum Stoff und der Situation passen muß und man auch die Wartung nicht vernachlässien sollte.
IMHO kann man auf die Ex-Zertifizierung aber in den meisten Fällen ganz verzichten, schließlich sind Ex-geschützte Geräte und entsprechende EInsatzlagen bei der Feuerwehr meist nicht alltäglich.