Hallo,

Bei uns auf der Rettungswache läuft gerade die Diskussion ob man auf dem Wachrechner eine Softwear zum Dekodieren des FMS installieren sollte um die Einsatzlage besser verfolgen zukönnen was auf Grund des bei uns eingeführten Datenfunks nun nur noch schwer möglich ist.
Meine Frage ist nun wie das den rechtlich aus Datenschutzsicht in Bayern ist. Eingentlich ist ja schon das mithören des Funks über den FME nicht erlaubt solange man sich nicht im Einsatz befindet soweit ich weis.

Hat da jemand Ahnung oder kann mir am besten eine Rechtsquelle nennen die die Sachlage klärt? Man will sich ja nicht strafbar machen.

MfG, Jochen