Also ich spreche hier mal nur von Bayern und da speziell vom RD.

Zur Diskusion stand ja unter anderem, ob FMS Listen mit Rufname und Kennung ggf. noch Wachstandorten einer Vertraulichkeitsstufe unterliegen.

Man könnte annehmen, dass dem nicht so ist, denn die Grundlagen zur Erstellung einer solchen Liste kann sich jeder beschaffen - ohne dienstliche Unterlagen und ohne illegal den Funk mitzuhören bzw mittels PC auszuwerten.

Grundlage 1. Der Aufbau der FMS-Kennung
Die Anweisungen und Ausführungen zum FMS incl. des Aufbaues der Kennung kann jeder beim Innenministerium Bayern von der Homepage laden - unter dem Bereich RD.
Der Aufbau der Kennung ist somit klar.

BOS/Land/OK/Fahrzeugart und lfd.Nr.

Grundlage 2. Füllen der Kennung mit den speziellen Daten.
Die BOS ist mit großen Aufklebern am Fahrzeug angebracht.
Land sollte wohl auch klar sein.
Der Ortskenner und die "Laufende Nummer" sind in der Regel an der Fahrzeugscheibe angebracht. In Bayern ist das nämlich der Funkrufname des Fahrzeuges.
Beispiel: xy/12 xy= Ortskenner / 12= Lfd.Nr.

Fehlt also noch die Fahrzeugart und die kann auch ein Laie erkennen. RTW, NEF und KTW haben halt ihre besondere Bauart.

Nicht zuletzt wird der Fahrzeugstandort kein Problem darstellen, da die Wachen ja nicht im Sperrgebiet liegen und jeder sehen kann, in welche "Garage" das fragliche Fahrzeug fährt.


Somit sind alle Daten zur Erstellung einer solchen Liste jedem frei zugänglich, kann da also von einer Vertraulichkeit der Daten die rede sein?

Wohl nicht... und das ganze ja beginnend an oberster Stelle beim IM.


Grüße
Frank

PS: Bin mal gespannt, wie die Diskussion weitergeht.