... Ist ja für TETRA-Gegner ein gefundenes Fressen...
Moin,
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Die in den TETRA-Handys eingebauten GPS-Empfänger können von der Zentrale über das Netz ausgelesen werden, also kann jederzeit der genaue Standort jedes Polizisten und jedes Polizeikraftfahrzeugs ermittelt werden.
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wo ist da das Problem?? Das ist bei FMS mit GPS Koordinatenübertragung doch auch der Fall.
mfg Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
YES!Original geschrieben von Ebi
Moin,
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Die in den TETRA-Handys eingebauten GPS-Empfänger können von der Zentrale über das Netz ausgelesen werden, also kann jederzeit der genaue Standort jedes Polizisten und jedes Polizeikraftfahrzeugs ermittelt werden.
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wo ist da das Problem?? Das ist bei FMS mit GPS Koordinatenübertragung doch auch der Fall.
mfg Ebi
Moi, erstmal gutes NEUES noch Ebi :-)
Ich sehe das genauso, aber ich weis nicht ob die in GB vor dem TETRA solch ein System (ähnlich wie wir) hatten, vielleicht ja sogar besser...
Kenn mich net so aus mit dem Funksystem von denen...
Gruß
Guten Morgen,
da Problem liegt wohl darin, daß die Polizisten das Handy auch in Ihrer Freizeit benutzen sollen. Und dann ist ja die Privatsphäre gebrochen....
(steht auch im Text)
viele Grüße
Sebastian
Mmm..
das stimmt ja auch, deshalb sträuben sich ja auch hier Einige dagegen.
Aber sobald du ein Handy eingeschaltet hast und es mitnimmst könnte dich rein theoretisch auch jeder überwachen wer will, sprich firmen, bzw. netzbetreiber selbst...
weis nicht ob das dann noch stört wenns zusätzlich die Leitstelle weis...
..deshalb, entweder Handy daheim lassen oder eigenes anschaffen..
...wenns natürlich eine Dienstanweisung gibt, Pech gahabt...
Gruß
Geändert von Zentrale Leitstelle (05.01.2005 um 13:40 Uhr)
auf der anderen Seite hat so eine GPS Ortung auch vorteile.
z.B. könnte ich mir für die Freiw. Feuerwehren so eine Nutzung vorstellen, wo das System nicht mehr nur eine Wehr alarmiert, sondern erkennt ob FW-Leute (ggf. mit hinterlegten Qualifikationen) in der Umgebung des Feuerwehrhauses verfügbar sind.
Das wär ja mal fett. Quasi allzeit überall einsatzbereit... *looool*
Hallo.
In den NL solls ja auch so sein das JEDER Polizist und Feuerwehrmann SEIN Funkgerät bekommt. Langfristig soll damit wohl dann die Alarmierung dienstfreier Kräfte ermöglicht werden.
Moin moin,
schon mal was von Freizeit gehört? Wenn ich frei habe, habe ich frei. Da ändern auch Dienstanweisungen nichts. Und dann geht das Handy halt aus.
Gruß, Mr. Blaulicht
Gerade im BOS-bereich ist ein Frei=frei nicht so einfach zu bewerkstelligen denn stell dir nur mal die folgenden zufälligen Ereignisse während der freien zeit vor:
- Polizist sieht wie ein Verbrechen verübt wird
- Feuerwehrler geht an einem verunfallten Fz vorbei weil ja "ein anderer schon angehalten hat"
- Rett.dienstler geht an Opa vorbei, der grade vor ihm zusammen klappt
- etc etc.
Zwar ist auch jeder andere zu Hilfeleistung verpflichtet aber ein Frei=frei geht nicht so easy, gerade wenn jemand 'besonders Qualifiziert' ist
Oder fährst du an einem VU vorbei weil dein Melder noch nicht ausgelöst hat und es daher nicht deine Sache ist?
MfG
Andi
Moin moin,
Doch. Die Leute haben einen Beruf wie alle anderen auch. Schon mal von der Bäckerinnung gehört, die Sonntag nachts um drei bei einem Bäcker anruft, bloss weil an der Tankstelle um die Ecke die Brötchen aus sind? Nein? Ich auch nicht!Original geschrieben von alarma
Gerade im BOS-bereich ist ein Frei=frei nicht so einfach zu bewerkstelligen
Zu a) Jeder Staatsbürger ist verpflichtet, Straftaten und Verbrechen der Polizei zu melden und zur Bekämpfung oder auch Verhinderung beizutragenOriginal geschrieben von alarma
denn stell dir nur mal die folgenden zufälligen Ereignisse während der freien zeit vor:
(a) Polizist sieht wie ein Verbrechen verübt wird
(b) Feuerwehrler geht an einem verunfallten Fz vorbei weil ja "ein anderer schon angehalten hat"
(c) Rett.dienstler geht an Opa vorbei, der grade vor ihm zusammen klappt
Zu b) und c) Jeder ist zur Ersten Hilfe verpflichtet. Lies Dir den passenden Paragrafen durch.
Ein Feuerwehrmann in seiner Freizeit ist nicht mehr verpflichtet, als jeder andere auch, Erste Hilfe zu leisten. Die von Dir wahrscheinlich gemeinte Garantenpflicht hat nix mit der eigenen Qualifikation zu tun. Sie beschreibt vielmehr die Beziehung zwischen Helfer und dem zu Helfenden.Original geschrieben von alarma
Zwar ist auch jeder andere zu Hilfeleistung verpflichtet aber ein Frei=frei geht nicht so easy, gerade wenn jemand 'besonders Qualifiziert' ist
Nein, natürlich nicht. Aber ich helfe als Staatsbürger oder Mitmensch oder Zeuge oder wie auch immer. Dazu bringe ich auch mein Wissen oder meine Erfahrungen ein, die ich im Beruf gesammelt habe. Aber ich helfe für mich selbst und nicht im Namen meines Arbeitgebers.Original geschrieben von alarma
Oder fährst du an einem VU vorbei weil dein Melder noch nicht ausgelöst hat und es daher nicht deine Sache ist?
Gruß, Mr. Blaulicht
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