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Thema: Darf eine Versicherung Melder verkaufen die beschlagnahmt worden sind??

  1. #1
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    Darf eine Versicherung Melder verkaufen die sichergestellt worden sind??

    Hallo

    Ich wollte mal gerne wissen wenn ein Melder kaputt gegangen ist,
    und die Versicherung den Melder einzieht weil die Versicherung den Schaden bezahlt hat, darf die Versicherung den Melder bei Ebay verkaufen ??
    Ich habe den Melder eindeutig bei Ebay erkannt !!

    Weiter infos hier : http://www.einsatzinfo112.de/forum/viewtopic.php?t=77

    Diesen Melder kenne ich persönlich und ich finde es nicht OK
    Wie ist eure Meinung ??


    Gruß uwe


    Erweiterung: Ich habe den Bericht von @Alex gelesen und ich muss in der Überschrifft ändern. Der Melder wurde Sichergestellt und nicht beschlagnahmt!!!
    Geändert von Hauptlöschmeister (02.01.2005 um 21:57 Uhr)

  2. #2
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    Hallo,
    schau dir mal die anderen Artikel des Verkäufers an. Es handelt sich nur um defekte Sachen.

    Ich stell mal den Link von Ebay dazu:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=5739995793


    MFG
    Florian

  3. #3
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    Ja weiß ich habe ich auch gesehn !! Ich würde mich nicht wundern wenn die damit die Getränkekasse aufbessern ? ;)

  4. #4
    Christian Gast
    Hallo,

    grundsätzlich geht das Eigentum an sog. "geregelten Schäden" an an die Versicherung über. Die Versicherungen machen auch regen Gebrauch davon alleine schon um dem immer weiter um sich greifenden Versicherungsbetrug zu stoppen.

    Bsp.: Dir weht der Sturm die Sat-Schüssel vom Dach, den Schaden meldest Du der Versicherung und bekommst die neue Schüssel bezahlt. Die Versicherung kann nun die alte Schüssel einfordern und zum Schrottpreis verwerten. Gut, bei einer SAT-Schüssels wirds wohl keiner machen aber beit wertvolleren Gegenständen (z.B. Autos) ist das schon üblich z.B. wenn ein gestohlenes Fahrzeug wiedergefunden wird. Der Geschädigte tritt übrigens (meistens, kommt auf die VS-Gesellschaft an) sein Eigentum gegen den gezahlten Schadenersatz per Unterschrift ab. Der Versicherung steht das Recht zur Verwertung zu, ich denke die werden auch so Kanäle wie EBAY nutzen um solche Sachen zu verticken. Wenn die Prämien dann niedrig bleiben ists doch ok.

    PS : Beschlagnahmen kann übrigens nur eine Behörde auf richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug wobei das dann wieder "Sicherstellung" heißt.
    Geändert von Christian (02.01.2005 um 21:33 Uhr)

  5. #5
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    Ich finde das prinzipiell immer in Ordnung denn wie schon erwähnt ist das nicht mehr dein Teil sondern das von der Versicherung.

    Original geschrieben von Christian

    PS : Beschlagnahmen kann übrigens nur eine Behörde auf richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug wobei das dann wieder "Sicherstellung" heißt.
    Da kann ich dir leider nicht rechtgeben.
    Eine Beschlagnahme ist wen du das jeweilige Teil nicht freiwillig rausgibst, gibst du es hin gegen freiwillig raus nennt man das Sicherstellung.
    Dies hat nichts mit Gefahr im Verzug zu tun.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Christian Gast
    Original geschrieben von Alex22
    Ich finde das prinzipiell immer in Ordnung denn wie schon erwähnt ist das nicht mehr dein Teil sondern das von der Versicherung.



    Da kann ich dir leider nicht rechtgeben.
    Eine Beschlagnahme ist wen du das jeweilige Teil nicht freiwillig rausgibst, gibst du es hin gegen freiwillig raus nennt man das Sicherstellung.
    Dies hat nichts mit Gefahr im Verzug zu tun.

    Wie heißt das denn wenn mir was weggenommen wird (z.B. der Führerschein) und ich der Wegnahme widerspreche ?

  7. #7
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    Dann ist das eine Gemeinheit ;)

    Neim, im ernst:

    Wenn du damit nicht einverstanden bist, wird aus der Sicherstellung eine Beschlagnahmung, welche auch richterlicht überprüft werden muss.

  8. #8
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    StPO § 94: Beweismittel, Sicherstellung und Beschlagnahme

    (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

    (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Noch mal zum eigentlichen Thema.

    Dieses Ebay Mitglied, welches den Patron verkauft hat, ist das jetzt die Versicherung oder hat sich nur ein Angestellter von der Versicherung den Melder verkauft ?
    Ich kann mir irgendwie ned vorstellen, dass ne Versicherung über ebay verkauft oder weiß da jemand genaueres wie das mit solchen "Totalschäden" gehandhabt wird und wo die dann i.d.R. verkauft werden ?
    Hat jemand dem Ebay Mitglied ne Mail geschickt und mal darauf angesprochen ?

  10. #10
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    der Threadersteller braucht doch nur bei der Versicherung nachfragen was mit dem Melder gemacht wird, weil er diesen Melder grad in einer Ebay-Auktion gefunden hat.
    Aber mir persönlich wäre es doch egal, was zählt is ja wohl das der Schaden ersetzt wurde, oder etwa nicht???
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
    76440 Gast
    so seh ich das auch. und wenn man die rechte ja sowieso an die versicherung abtritt ... dann kann die damit auch machen was sie will. ich ersehe das nicht als "gesetzeswidrig", so wie in uwe's forum von dem eigentlichen eigentümer geschrieben ... was soll daran gesetzswidrig sein !?

  12. #12
    Christian Gast
    Original geschrieben von Alex22
    StPO § 94: Beweismittel, Sicherstellung und Beschlagnahme

    (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

    (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

    Danke für die Aufklärung !

  13. #13
    Christian Gast
    Original geschrieben von 76440
    so seh ich das auch. und wenn man die rechte ja sowieso an die versicherung abtritt ... dann kann die damit auch machen was sie will. ich ersehe das nicht als "gesetzeswidrig", so wie in uwe's forum von dem eigentlichen eigentümer geschrieben ... was soll daran gesetzswidrig sein !?

    Ich glaube/vermute/ahne das da jemand gerne den Schaden ersetzt hätte UND seinen Melder zurück hätte. Für meine Begriffe sieht der Schaden jetzt nicht so doll aus (nach dem EBAY Foto zu urteilen).

    Und wenn schon ? Viele Versicherungen bedienen sich der unterschiedlichsten Methoden, um solche "Schadenware" gewinnbringend oder zumindest verlustausgleichend wieder Geld zu machen. Bei Autos ist das schon lange gang und gebe und in Zeiten von EBAY wo man einen großen Käuferkreis anspricht lohnt sich das auch für "kleine Sachen".

  14. #14
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    Klarstellung !!

    Hallo zusammen !!

    So nach einem Gespräch mit der Versicherung kam dieses zustande.

    Wenn einer einen Schaden mit einem Gerät hatte, und die Versicherung das Gerät Sichergestellt hat, dann ist das Gerät Automatisch Eigentum der Versicherung !!
    Das heißt die Versicherung kann damit machen was die wollen!

    Es ist auch völlig in Ordnung das die Versicherung die Sichergestellte Ware bei Ebay Verkaufen darf. Denn Auch die Versicherung versucht hier die Kasse wieder aufzubessern.

    Aber mit dem Fall des Digitalmelders von Swissphone ist der Versicherung einen Fehler unterlaufen. Nach meiner Anfrage bei der Versicherung habe ich heftig Stress gemacht, denn die Versicherung wusste nicht was sie da bei Ebay verkauft haben. Ich habe sie dann aufgeklärt das es sich um einen BOS Melder handelt und da auch Behördenfrequenzen drauf sind und diese auch nicht in falsche Hände gelangen dürfen. Nach diesem Gespräch, hat die Versicherung den Melder nicht zum Verkauf freigeben können. Der Melder wurde komplett vernichtet. Die Versicherung hat sich wegen dieser Panne auch entschuldigt.

    Reparatur:

    Dieser Melder war nicht zu Reparieren denn ein Gutachten der Firma Swissphohne hat eine Reparatur abgelehnt weil die Kosten hierfür zu hoch waren ( 200€) .


    So also das wars von meiner Seite ....
    Gruß uwe

  15. #15
    76440 Gast
    ja gut, abgesehen davon, das es ein BOS melder war ... hatten wir doch recht :)

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