Original geschrieben von Alex22
Ich finde das prinzipiell immer in Ordnung denn wie schon erwähnt ist das nicht mehr dein Teil sondern das von der Versicherung.



Da kann ich dir leider nicht rechtgeben.
Eine Beschlagnahme ist wen du das jeweilige Teil nicht freiwillig rausgibst, gibst du es hin gegen freiwillig raus nennt man das Sicherstellung.
Dies hat nichts mit Gefahr im Verzug zu tun.

Wie heißt das denn wenn mir was weggenommen wird (z.B. der Führerschein) und ich der Wegnahme widerspreche ?