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Thema: Freistellung für KatSchutz

  1. #1
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    Freistellung für KatSchutz

    Moin moin,

    diese Frage richtet sich an die Mitglieder der KatSchutz- und Zivilschutzeinheiten unter Euch.
    Wie sieht es bei Euch mit der längerfristigen Freistellung von Eurem Arbeitgeber aus? Ist das bei Euch geregelt? Soweit ich weiss, muss für jeden einzelnen eine Verhandlung zwischen Organisation und Arbeitgeber stattfinden. Aber ist das bei Euch auch der Fall? Und wie sehen solche Verhandlungen aus?
    Wie gesagt, es geht nicht um "kurze" Einsätze wie VU, Brände etc, sondern um Einsätze z.B. im Ausland (siehe aktuelles Beispiel in Süd-Ost-Asien), Oder-Hochwasser etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Hallo

    ich hatte damals meinen Arbeitgeber gefragt als das Hochwasser war. Er meinte nur sage mir wenigstens noch kurz bescheid das du wegmusst und dann ist das kein Problem.
    Mit freundlichen Grüßen


    RTW96/84

    Wir lassen uns zu jeder Uhrzeit stören,
    wenn der Melder piepst dann rennen wir.

  3. #3
    Btd.Sani NU Gast
    Normalerweise, soweit ich informiert bin, wird dem Arbeitgeber der Ausfall der Arbeitskraft vom Bund erstattet. D.h. wird sich da wohl kein Arbeitgeber querstellen. Bei mir war das gar kein Problem. Hab meine AG darauf angesprochen die Sachlage mit ihm geklärt und hab dann das okay bekommen.

    MfG

    Patrick

  4. #4
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    @Btd.Sani NU

    ...wird dem Arbeitgeber der Ausfall der Arbeitskraft vom Bund erstattet. D.h. wird sich da wohl kein Arbeitgeber querstellen.
    das ist das eine das er sein Geld für den Lohn des Arbeitnehmers bekommt der gerade zum Einsatz ist.
    Aber, in dieser Zeit leistet der Feuerwehrmann oder wer auch immer ja nix, somit ist es immer ein Verlust für den Arbeitgeber.
    Ich kenne da ein zwei Leute die nicht wärend der Arbeit weg dürfen.



    Holger

  5. #5
    Btd.Sani NU Gast
    Jup, haste Recht. Ich kenn auch ein paar wo der Arbeitgeber quer schießt. Sollte aber die Außnahme und nicht die Regel sein.

    Grüße

    Patrick

  6. #6
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    bei katastrophen wenn es sich also um amtshilfe oder behördlich angeordnete einsätze handelt muss man den arbeitsplatz verlassen, alles andere ist reiner guter wille der abreitgeber.

  7. #7
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    @rotkreuz

    Also müssen tu ich gar nichts!
    Wenn mein Chef mir sagt ich sollte lieber nicht gehen werde ich auch nicht gehen!
    Mein Job ist mir wichtig, damit verdiene ich mein Geld zum Leben und nicht mit der Feuerwehr oder irgendeiner anderen Hi.Org.
    Wer das kann soll froh sein.



    Holger

  8. #8
    Firehools Gast
    Also bei uns wahren auch 5 für Hochwasser auf abruf bereitgestellt. Wurde alles mit Arbeitgebern und Gemeinde abgeklärt.
    Geändert von Firehools (30.12.2004 um 12:27 Uhr)

  9. #9
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    also wer nach kat schutz gesetzt freigestellt vom wehrdienst ist hat sich gegenüber seiner organisation verpflichtet, sobald die behörde einen einsatz anordnet hat er sich zu fügen. dies geschieht bei katastrophen im eigenen gebiet oder bei einsätzen im rahmen der amtshilfe.
    die hochwassereinsätze zählen da nicht dazu war zwar katastrophe aber nicht im eigenen kreis. und ofizielle amthilfe ersuchen gab es wenige. deswegen auch die geschichte mit dem abkären beim arbeiteber, die meisten wurden ja gefragt ob sie da in einsatz wollen und dann ist es keine behördlich angeordnete amtshilfe

  10. #10
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    Dazu kann ich nur sagen "Privat geht vor Katastrophe", auch wenn sich das sehr egoistisch anhört.
    Was nutzt mir das wenn ich anderen helfe und zum Schluß selber auf der Straße sitze. Wenn mein Chef mich deswegen auch nicht kündigen darf, irgend ein triftiger Grund wird ihm dann schon einfallen wenn er mich loswerden will.
    Ist meine persönliche Meinung. Das muß eben jeder für selber entscheiden was ihm wichtiger ist.



    Holger

  11. #11
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    Wenn man's genau nimmt muss/sollte man den Arbeitgeber darüber informieren, daß man im KatS mitwirkt. Eigentlich darf also keiner sagen "Mein Chef wusste nix davon und jetzt will er mich nicht gehen lassen.".

    Ansonsten stimme ich Löschi zu: Der Job wiegt höher, als die freiwillige Mitarbeit.

    Für vom Wehrdienst freigestellte Kräfte gilt aber:
    Sofern die verbindliche Aufforderung durch den HVB kommt, muss man los. Da ist der KatS-Dienst ähnlich dem Wehr- und Zivildienst zu betrachten: Da kann man sich ja auch nicht aussuchen, ob man mitmachen will oder nicht.

  12. #12
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    ja und mir gings eben um die freigestellten helfer so heißt ja auch das thema hier.

  13. #13
    Btd.Sani NU Gast
    Als wir aus Pirna zurück kamen (Dresden) waren zwei meiner Kameraden arbeitslos. Sie hatten dem Chef zwar mitten in der Nacht noch eine Nachricht zukommen lassen, war ja schließlich am Wochenende, die Alarmierung, sind dann aber einfach losgezogen und kamen mitten unter der Woche wieder zurück. Das Ganze ging dann aber noch positv aus da sich das Landratsamt der Sache annahm.

  14. #14
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    Original geschrieben von Buebchen
    Für vom Wehrdienst freigestellte Kräfte gilt aber:
    Sofern die verbindliche Aufforderung durch den HVB kommt, muss man los. Da ist der KatS-Dienst ähnlich dem Wehr- und Zivildienst zu betrachten: Da kann man sich ja auch nicht aussuchen, ob man mitmachen will oder nicht.
    Ich denk mal, ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Was macht man zum Beispiel, wenn man Kinder hat? Oder wenn man in seinem Job nicht abkömmlich ist? Kann man einen kompletten Rettungsdienst über Schichten hinweg nicht besetzen, nur weil die Hauptamtlichen auch ehrenamtlich tätig sind? In der Abteilung, in der ich bis vor kurzem gearbeitet habe, waren fast 20% aller Kollegen im KatSchutz tätig. Das heisse, jede 5. Operation wäre ausgefallen, wenn damals alle nach Dresdenzum Hochwasser gegangen wären.
    Deswegen stellte ich ja auch die Frage nach den Arbeitgeberverhandlungen im voraus. Aber so was scheint ja nicht Gang und Gebe zu sein...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #15
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    Man muss vielleicht mal klar eine Trennung schaffen zwischen dem Ableisten des Wehrersatzdienstes (was früher als §8.2 Verpflichtung bezeichnet wurde) und der sonstigen Mitwirkung im KatS.

    Im Falle einer Freistellung vom Wehrdienst ist es tatsächlich so, daß gem. Dienstplan angesetzte Veranstaltungen einen verpflichtenden Charakter haben. Bleibt man fort, kann die Freistellung aufgehoben werden (natürlich erst nach Abmahnung etc). Zusätzlich kann durch den HVB oder dessen Beauftragten auch kurzfristig ein Dienst angeordnet werden. Auch das ist verpflichtend, aber es muss auch die Verhältnismassigkeit bewahrt werden. Man kann nicht einfach 8 Wochen Dienst am Stück anordnen. Das würde der Intention des Ersatzdienstes zuwiderlaufen. Ebenso ist man bei einer nachvollziehbaren Begründung von der Verpflichtung befreit. Sei es, daß man von der Arbeitsstelle nicht weg kann, oder eben z.B. familiäre Verpflichtungen hat.

    Aber man muss das schon so rum lesen: Erstmal ist man in der Pflicht.

    Aber ich wollte nicht den Eindruck erwecken, daß man dann auch wirklich alles stehen und liegen lassen muss, egal was es für Folgen hat. Das kann man aber im Detail in seiner Verpflichtungserklärung und den zugehörigen Merkblättern jederzeit auch nochmal nachlesen.

    Da Deine erste Frage aber vermutlich gerade diesen Fall nicht meint, sondern eher den Fall, daß man freiwillig im KatS mitwirkt wollte ich dazu auch noch was sagen:

    Sofern keine offizielle Anforderung vorliegt ist es tatsächlich eine private Verhandlung zwischen Dir, dem Arbeitgeber und der Hilfsorganisation, wenn es um solche Einsätze geht. Entweder Du nimmst Urlaub (unbezahlt oder bezahlt), oder aber die HiOrg kann sich mit dem Arbeitgeber einigen.

    Ansonsten gehört es zum Verhandlungsgeschick der HiORG mit den zuständige KatS-Stäben eine offizielle Anforderung der Kräfte zu erwirken. Dann wäre zumindest die Kostenübernahme durch den Kreis oder die kreisfreie Stadt geregelt (Für den Bereich NRW steht das so im FSHG NW). Mir ist ein derartiger Fall aber nicht bekannt.
    Geändert von Buebchen (31.12.2004 um 02:59 Uhr)

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