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Thema: Wann geht ihr zum Einsatz (betrifft schüler und Azubis)

  1. #1
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    Wann geht ihr zum Einsatz (betrifft schüler und Azubis)

    Hallo zusammen,

    mich würde mal interessieren ab welchem Alarmstichwort Schüler und Azubis die Schule oder ihren Betrieb verlassen.Ich hab meinen Melder in der Schule auf Stumm auf der Arbeit geh ich auch erst ab B3 (Zimmerbrand) bzw. wenn Vollalarm ausgelöst wird.Wie sieht das bei euch aus?Habt ihr das fest geregelt oder entscheidet ihr immer ob ihr geht oder nicht?


    Grüße aus Worms

  2. #2
    Andynrw Gast
    Hallo,

    Ich bin selber noch Azubi im 4. Ausbildungsjahr. Pauschal kann man das nicht sagen, ab wann man gehen kann, kommt halt stark darauf an was man grade am Arbeiten ist. Ich habe das aber so geregelt das ich selber entscheide ob ich zum Einsatz gehe oder nicht. Muss dann aber auch denn "verpassten" Stoff nach arbeiten.

    mfg
    Andynrw

  3. #3
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    Hallo

    Ich bin der Ansicht wenn man noch zur Schule geht, egal was da brennt. Alleine aus versicherungstechnischen Gründen würde da vielleicht Streit geben. Denn wenn du in der Schule bist bist du über die Schule versichert und wenn du da mal eben zum Feuerwehrhaus eilst und es passiert da was weiß ich icht was da passiert. Und deine Ausbildung geht ja wohl vor, es sei denn dein Ausbilder stimmt zu das du bei der Feuerwehr bist. Als Azubi würde ich das nicht zustimmen. Also generell würde ich während der Schul und Ausbildungszeit den Melder zuhause lassen.


    Das ist meine persönliche Meinung !

    Gruß uwe

  4. #4
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    Mein Ausbilder ist Zugführer im Nachbarlöschzug der hat sofort ja gesagt als es darum ging ob ich zum Einsatz darf,wenn ich wollt könnt ich bei ner Ölspur auch weg aber ich geh aus eigenem Willen erst bei größeren Einsätzen damit ich net soviel verpass.

  5. #5
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    @Hauptlöschmeister

    Mit dem Empfang des Alarms ist man über die Feuerwehr versichert. Ist doch in der Freizeit auch so. Spielt also keine Rolle ob in der Schule oder nicht...

  6. #6
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    re

    Als ich darf als Azubi auch nach eigenem Ermessen die Arbeitsstelle verlassen. Ich entscheide das von Fall zu Fall. Was liegt an wichtiger Arbeit an und wie ist die Durchsage..... Generell laufe ich nicht bei der kleinen oder bei Sonderschleifen da ich eh dafür zu spät kommen würde.

    Grüße

    Florian
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  7. #7
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    Original geschrieben von Cummunicator
    @Hauptlöschmeister

    Mit dem Empfang des Alarms ist man über die Feuerwehr versichert. Ist doch in der Freizeit auch so. Spielt also keine Rolle ob in der Schule oder nicht...
    Hallo

    Wo lebst du denn ???

    Die Schule ist Pflicht und die Feuerwehr Freiwillig oder nicht ?? Wenn ich zur Schule MUSS dann bin ich von Zuhause bis zur Schule über die Schule Versichert oder nicht ?? Wenn ich auf dem Weg von der Schule zum Einsatz fahre ist das von der FUK zwar abgesichert aber das heißt noch lange nicht das die Versicherung der Schule auch haftet!! Da würde ich mal mit der Schulleitung sprechen sonst könnte das mal heftig ins Auge gehen!! Wenn ich in der Freizeit, das heißt nach der Schule zum Einsatz gehe dann bist du auf jedenfall über die FUK versichert!!

    Aber macht ja nix.....

  8. #8
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    Natürlich ist man auf dem weg zur Schule über die Schule versichert. Aber die Schule spielt in diesem Fall doch gar keine Rolle.

    Ich sagte doch, "mit dem Empfang des Alarms ist man über die Feuerwehr versichert"... Also bitte was hat da die Schule mit zutun? Für die Versicherung der Feuerwehr spielt es doch keine Rolle ob jemand grade von der Schule in's Feuerwehrhaus kommt oder aus'm Schwimmbad oder von der Arbeitsstelle.

  9. #9
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    Doch tut sie wohl. Die Schule ist Pflicht und die Feuerwehr ist freiwillig. Wenn du zum Einsatz willst anstatt zur Schule musst du das Einverständnis der Schule haben, das ist hier auch so. Bei der FUK bin ich auch nur versichert von zuhause bis zum Feuerwehrhaus oder zum Einsatzort und wieder zurück.
    Wir haben das Thema so oft weil wir immer Stress haben mit der Schule oder sogar mit den Eltern.
    Am besten Frage doch bei der FUK mal nach und sichere dich bei der Schule ab!!

  10. #10
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    --> verschoben zu den HiOrgs. Übrigens gibt's schon einige Beiträge zum Thema.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  11. #11
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    Hallo

    Also ich bin in der Kollegstufe und mache dieses Jahr mein ABI. Von daher verpass ich eher ungerne Stunden.
    Bei einer größeren Sache würde ich auf jeden Fall die Schule verlassen, da wir unter der Woche sowieso nicht so toll besetzt sind. Bei ner Ölspur natürlich nicht.
    Dann kommt es eh noch dazu, dass ich knapp 10 Minuten brauche bis ich das Gerätehaus mit dem Auto erreiche.
    Weil wir ne kleine Wehr sind kam es noch nicht zum Entscheidungsfall ;- )


    Gruß


    Martin

  12. #12
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    Die Schule ist nur dann Pflicht wenn man noch der Schulpflicht unterstellt ist -> unter 18!

    Also ist deine Argumentation nur für die Schüler unter 18 zutreffend. In allen anderen Fällen hat die Schule damit nichts zutun.

    Edit: Weil, über 18 ist die Schule nämlich genauso "freiwillig"!

  13. #13
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    Hey das ist ja auch ein ganz anderer Fall wenn du 18 bist dann biste selber für dich verantwortlich da haste 100% Recht!!

    Und ist die Schulpficht nicht 13 Jahre ?? Also ich denke immer noch so, und mein Nachbar der Lehrer ist sagt auch wenn du dich bei der Schule verpflichtet hast dann hast du auch die Schulpflicht einzuhalten es sei denn du bist Krank oder du meldest dich ab weil du kein Bock mehr hast ( Ab 18 Jahre)
    Und wenn die Schulleitung duldet das du zum Einsatz fährst ist das auch OK.
    Ich als Elternteil würde es nicht dulden wollen!!


    Gruß Uwe

  14. #14
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    Hallo

    Naja, eigentlich musst Du ja nur 9 Jahre in der Schule verbringen. Dann bist Du so 15 oder 16.
    Aber hier ist das Verlassen der Schule aus versicherungstechnischen Gründen problematisch und bedarf meiner meinung nach einer Absprache mit der Schulleitung. Die Schule übernimmt ja die Aufsichtspflicht für die definierte Zeit des Unterrichts.
    Ist man über 18 gibts sowieso fast keine Probleme, da die Schule nicht mehr veratwortlich ist, sobald man das Schulgelände verlässt, auch wenn dies "unerlaubt" ist.
    Es kann Dir höchstens als Fehltag eingerechnet werden und wenn Du pech hast zu ner Atestpflicht führen ;- )
    Dan muss es abeer schon heftig kommen...


    Gruß


    Martin

  15. #15
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    Tja, wenn du denkst dass die Schulpflicht nur bis zum 13. Lebensjahr geht, dann verstehe ich deine Argumentation schon garnicht. Welcher Schüler im Alter unter 13 ist denn bitte in einer aktiven Einsatzeinheit der in den Einsatz fährt und vor allem Feuerwehrrechtlich mitfahren darf???

    Klar, dass ein Lehrer nicht weg kann. Die Anwesenheit von Schüler und Lehrer kann man ja meiner Meinung nach schlecht vergleichen...

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