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Thema: Wann geht ihr zum Einsatz (betrifft schüler und Azubis)

  1. #16
    der_verteiler Gast
    mit 13 jahre schulpflicht meinte er wohl eher bis zur 13. bzw. 12. klasse also bis zum abi (je nach bundesland), nicht bis zum alter von 13.

  2. #17
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    Fassen wir also nochmal zusammen:

    In der Regel sollte das dann im Alter ab 15-16, wie Output schon geschrieben hat, sein und nicht wie ich fälschlicherweise geschrieben habe mit 18. Also ist es Quatsch mit der Versicherung durch die Schule weil:

    1. darf man rechtlich gesehen erst ab 16 Jahren in der aktiven Einsatzeinheit tätig sein
    2. ist man ab 16 Jahren nicht mehr Schulpflichtig

    Fazit:
    Die Schule hat mit der Versicherung eines zum Einsatz fahrenden Schülers nichts zutun!

  3. #18
    crazyossi Gast
    @ Hauptlöschmeister

    Das was an der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillig ist , ist der Ein und Austritt, alles dazwischen ist Pflicht.

    Bei mir und anderen Kameraden war es damals so (ist schon 18 Jahre her) das wir sobald der Melder ging von der Schule für den Einsatz freigestellt wurden.
    (Feuerwehr stand über der Schule)
    In der Berufsschule was das nochweniger das problem, da unserer Lehrer OTBM einer OF war.

    Zur Schulpflicht:

    Die allgemeine Vollzeitschulpflicht dauert neun Schuljahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9. Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grup...ze/schpflg.htm

  4. #19
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    Moin moin,

    Original geschrieben von Cummunicator
    Klar, dass ein Lehrer nicht weg kann. Die Anwesenheit von Schüler und Lehrer kann man ja meiner Meinung nach schlecht vergleichen...
    Bitte? Warum sollte der Lehrer nicht wegkönnen?
    Wenn er jemanden findet, meinetwegen einen Lehrer mit einer Freistunde, spricht doch nichts dagegen.
    Was ist denn der Unterschied zwischen einem Lehrer und einem Angehörigen eines anderen Berufs?

    Also ich kenn das so: Angehörige von Feuerwehr, THW haben die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, wenn dies aus betriebstechnischen und organisatorischen Gründen möglich ist. Allerdings muss der Vorgesetzte, Chef etc. informiert werden. Der hat das Recht, zu verlangen, dass der Arbeitnehmer da bleibt, wenn er das begründen kann (z.B. betriebstechnische und organisatorische Gründe).
    Bei uns im DRK (auch andere HiOrgs) ist das anders: Dort muss der Kreisverband mit jedem einzelnen Arbeitgeber verhandeln, was im Alarmfall geschieht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #20
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    Sicher kann er sich jemand anderen suchen, aber in erster Linie untersteht er, oder besser gesagt ein Lehrer, der Aufsichtspflicht...

  6. #21
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    Ich bin während meiner 2 jährigen Schulzeit nur 1x zum Einsatz gerufen worden, bin auch direkt gegangen und konnte 1x wegen einem nächtlichen Großbrand am nächsten Tag auch nicht hin. War alles mit der Leiterin abgesprochen.

    Die einzige Frage, die aufkam war: "Hey kann man damit schummeln?"

    Ich musste herzhaft lachen, was manche Leute so alles von einem Pageboy erwarten... *g*

    Ich muss dazu sagen ich habe den Melder am Abend vor einer wichtigen Klausur sowie über die stressigen Abi-Tage hin komplett ausgeschaltet, was ja auch sinnvoll ist.

    Mfg Diggi
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  7. #22
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    so ...
    also zumindest für Bayern kann ich die Diskussion beenden ...
    denn auch der minderjährige Schüler darf während des Unterrichts zur Feuerwehr...
    Und nun bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn...

    Von Schulbank zum Brandherd
    Schüler dürfen während Unterrichts ausrücken
    Neunburg vorm Wald. (hou) Darf ein Schüler, der zur Alarmmannschaft der Feuerwehr gehört, während des Unterrichts zum Einsatz ausrücken?

    Auf diese Frage gab Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein eine erstaunliche Antwort, als er sich in Schwarzhofen bei Neunburg vorm Wald mit führenden Feuerwehrvertretern zum Meinungsaustausch traf. Beckstein sagte: "Natürlich darf er ausrücken". Dem Minister war nach eigenem Bekunden vor nicht all zu langer Zeit ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem man einem Schüler verboten hatte, zum Feuerwehreinsatz die Schule zu verlassen. Daraufhin, so Günther Beckstein, habe er mit dem Kultusministerium eine ebenso heftige wie kontroverse Diskussion geführt und sich dabei durchgesetzt.

    "Es kann nicht sein", begründete der Innenminister sein Engagement, "dass wir unserer Jugend permanent die Annahme von Ehrenämtern empfehlen und dieses Ehrenamt dann blockieren, wenn ein Feuerwehrmann im Unterricht sitzt und es in der Nachbarschaft brennt".


    Quelle: http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/616446-100,1,0.html
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #23
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    Also ich persönlich wollte ja nur wissen wie es andere Schüler und Azubis machen ob es erlaubt ist interessiert mich in dem Fall nicht (Aber auch wir drüfen von der Schule aus zum Einsatz).Ich wollte nur wissen ob sie prinzipiel zum Einsatz gehen oder ob es auf den Einsatz ankommt.


    Grüße aus Worms

  9. #24
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    Hallo,

    was macht man unter 18 mit einem Piepser bzw. bei einem Feuerwehreinsatz.

    Bin auch noch 4 Wochen Azubi ;) Hab ein Piepser mit Klartextanzeige, gehe aber trotzdem bei allem. Wenn alle Leute entscheiden "blos ein Containerbrand" dann ist halt niemand da. Als Azubi juckt es niemand wenn ich mal ein paar Stunden weg bin. Ich bin ja nicht aus Lust und Tollerei weg, sondern weil Irgendwo Gefahr im Verzug ist.

    Außerdem kann man sich auf die Meldungen der Leitstelle nicht verlassen. Beispiel aus der nähe von mir. Alarm Einsatzstichwort: Containerbrand -> Kleinschleife wird alarmiert -> Am Einsatz stellen die Kräfte fest, Container steht an einer Kirche -> Krichturm brennt bereits in voller Ausdehnung...

    dani k.

  10. #25
    TakkaTonga Gast
    Bin auch noch Azubi. Wir haben so im Schnitt 35 Einsätze im Jahr. Davon vollen über die Hälte in die Arbeitszeit. Bei Ölspuren, Öl/Glas nach VU und Kleinstbränden bleibe ich im Betrieb. Bei VU oder größeren Dingen fahre ich dann schon zum Stützpunkt. Kommt aber halt immer drauf an, an welcher Arbeit man grade sitzt. Außerdem hat mir der Personalchef nahe gelegt, nicht unbedingt bei jedem Einsatz den Betrieb zu verlassen. Wenn ich in der Berufschule bin, kommts eben drauf an, ob ich grade eine Arbeit schreibe oder nicht ;)

  11. #26
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    Großenluder... *loooool*

    Sorry, konnte ich mir jetz nicht verkneifen. ;-)

  12. #27
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    Genau sowas wollte ich wissen.Ich bin jetzt im dritten Lehrjahr und ich darf auf jeden Einsatz gehen vom Betrieb aus aber ich geh nur dann wenn ich nicht grade in einem Kurs sitze oder in der Produktion alle Hände voll zutun ist da kommts dann auf den Einsatz an.

  13. #28
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    Original geschrieben von dani k.
    Hallo,

    was macht man unter 18 mit einem Piepser bzw. bei einem Feuerwehreinsatz.
    ...
    Ähm ... in 'ständiger Alarmbereitschaft' sein? was sonst?

    Ich hatte meinen Melder 'damals' auch schon mit 16, leider war es mir nicht vergönnt in der Schule einen Alarm zu bekommen, dafür mehrfach auf dem Rückweg von Schule nach Hause. Ich hätte gedurft und wäre auch gegangen, weil wir die Firestorm1 haben hätte ich eh nicht entscheiden können wie groß das Feuer jetzt ist.
    Meine schulischen Leistungen waren aber auch recht gut so das ich eine U-Stunde locker hätte verknusen können.

    Als es dann an die Abschluss prüfungen ging habe ich den Melder zu Hause gelassen (genau da hatten wir Alarm aber das ist eine ganz andere Geschichte)

    In der Ausbildung habe ich das mit meinem Ausbilder abgesprochen das ich zum Einsatz gehe wenn es noch vor Arbeitsbeginn los geht, aber ab dem Moment wo ich im Bus zur Arbeit war hätte ich zu lange zum GH gebraucht also nicht auf Biegen und brechen vom Arbeitsplatz los.

    Diese Regelung steht bis heute weil ich noch immer recht weit weg arbeite und 45min. Anfahrt definitiv zu lang sind *g*

  14. #29
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    Original geschrieben von alarma
    [B]Ähm ... in 'ständiger Alarmbereitschaft' sein? was sonst?
    Naja, andere (Bundes-) Länder, andere Sitten...

    Komme aus BaWü und möchte sagen, dass bei uns "ehr unüblich" ist unter 18 einen Piepser zu haben.

    Jetzt kommt mir grad: Ich meine mal gelesen zu haben, dass man in Bayern mit 16 mehr oder weniger in die aktive Wehr übernommen wird?

    dani k.

  15. #30
    crazyossi Gast
    in NDS kommste auch mit 16 in die Aktive Wehr und bekommst bei der Einkleidung oder spätestens nach dem Grundlehrgang den Melder (natürlich sofern vorhanden) .

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