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Thema: Leitstellenzusammenlegungen Nord-West Niedersachsen

  1. #16
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    Re: Re: Re: Leitstellenzusammenlegungen Nord-West Niedersachsen

    Original geschrieben von grisucasi
    Moin!

    Es geht auch um die POL, also eben bunt...

    Carsten
    Wobei sich das mit dem BUNT bald erledigt hat, weil die Polizei ja absofort auch blaue Uniformen bekommen soll. Dann wird es wieder zweifarbig, wie meist schon früher wo FW und RD eine gemeinsame Leitstelle hatten, einfach aus der Tatsache heraus, das zumindes dort, wo es eine BF gibt auch der RD von dieser mit ausgeführt wurde. Die anderen HiOrg's aus dem Bereich RD waren da meist nur gefragt bei größeren Schadenslagen, oder für die San-Betreuung bei Veranstaltungen.
    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    FWP

  2. #17
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    Original geschrieben von Pcman
    ...
    Die Erfahrung der zwei Polizeileitstellen zeigt, dass ein guter Leitstellenrechner die Ortskenntnis nicht ersetzen kann.

    ...
    Die wird sich mehr an der neuen Polizeistruktur orientieren, falls es Leitstellen FW/RD und Pol geben wird.
    ...
    Hier hast Du genau Recht, das Problem Ortskenntnis geht ganz den Bach runter (deshalb testet der RD teilweise schon GPS).

    Und auch die Struktur der Leitstellen ist in Niedersachsen auf dem Breich der neu gegründeten Polizeidirektionen, die die bisherigen Bezirksregierungen ersetzen (allerdings mit anderen geographischen Bereichen, da es auch weniger PD's als Bez-Reg's gibt). Ein weiterer Punkt der sich ändern wird ist der, das die PD's jetzt gegenüber den anderen (FW und RD) weisungsbefugt werden, sodaß sich vieles ändern wird.

    Beispiel ist der LK Hildesheim, wo die Pol ganz klar vorschreibt, wie die FW und der RD bei Schadenslagen vorzugehen haben. So dürfen z. B. von diesen Organisationen keine Fahrbahnen mehr durch diese Fahrzeuge zum Eigenschutz gesperrt werden, dies darf nur noch die Polizei anordnen. Wer schon mal auf dem Pannenstreifen einen Plattfuß gewechselt hat, weiß das zu schätzen, wenn bei einem VU die Spur direkt neben der durch Unfall versperrten Spur für die Dauer der Rettung dichtgemacht werden kann, damit man nicht zu dem Streß auch noch den Verkehr beobachten muß, wenn man schweres Gerät einsetzen muß.
    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    FWP

  3. #18
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    Hallo!

    @ fwp

    Erstens gibt es nicht weniger PD´s als bisher Bez.Reg.! Es gab bisher vier Bez.Reg. (Hannover, Braunschweig, Weser-Ems, Lüneburg) und jetzt gibt es sechs PD´s (Hannover, Göttingen, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück, Oldenburg).

    Zum anderen sind diese PD´s im normalen Tagesgeschäft den Feuerwehren keineswegs weisungsbefugt! Wenn der OrtsBM von Pusemuckeldorf meint, dass er im Rahmen der Gefahrenabwehr, die Strasse sperren lassen muß dann wird er das tun. Da wird ihm kein Polizist reinreden können!
    Die PD´s übernehmen zum einen Aufgaben der Bez.Reg. (z.B. Lehrgangsanforderungen + Lehrgangsbescheinigungen weiterleiten) und demnächst auch vermutlich so Dinge wie Anträge auf Ehrungen usw. Zum anderen können sie lediglich bei z.B. landkreisübergreifenden Einsätzen durch einen entsprechenden Beamten der jeweiligen PD die Aufgaben des Landes gem. NBrandSchG wahrnehmen.

    Was dein Beispiel aus dem LK Hildesheim angeht, liegt deine Aussage wahrscheinlich an der Arroganz des Autobahnkommissariat Hildesheim. Die Herren meinen nämlich immer schön für rollenden Verkehr während VU´s sorgen zu müssen. Auch hier liegt es in der Entscheidung des Einsatzleiter der FW ob und in welchem Umfang gesperrt wird! Das ganze trauen sie sich nämlich bei weitem nicht wenn es um VU`s im Bereich der BF Hildesheim geht! Da sind die nämlich immer schön kleinlaut, anders wenn es im Ausrückebereich der FF´s im LK Hildesheim ist.

  4. #19
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    Das ist keine gewagte Aussage, lediglich gelebte Praxis. Wenn im Rahmen der sicheren Aufgabenbewältigung der Feuerwehr eine Sperrung der Strasse erforderlich ist, dann ist die Feuerwehr ganz klar dazu berechtigt.

  5. #20
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    War es nicht so, dass die Fw die Strasse zwar sperren darf, aber Lenkung und Freigabe darf nur durch die Ordnungsämter geamcht werden? (Die Pol ist übrigens "Handlungsgehilfe" der Ordnungsämter, sonst dürften sie nämlich z.B. keine Radarfallen aufbauen!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #21
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    So ist die mir bekannte Lage! Sperren der Strasse durch die FW wegen Gefahrenabwehr ja, Verkehrsregelung (also bei nicht gesperrter Strasse) nur durch die Polizei!

  7. #22
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    Moin moin,

    könnte man das Sperren einer Strasse im Bedarfsfall nicht mit dem §35 der StVO in Einklang bringen.
    Das wäre zwar eine recht egenwillige Auslegung, aber letztendlich handelt es sich beim Abesperren ja um eine Nötigung von anderen Verkehrsteilnehmern.
    Aber zurück zur Praxis: Wenn ich bei einem Unfall nicht zu einem Einsatzort kann, weil es mir aufgrund der Verkehrslage zu gefährlich ist (Autobahn), dann wird der Polizist - glaube ich - schlechte Karten haben, wenn er meiner Bitte um einer Sperrung nicht nachkommt.

    Gruß, Mr.Blaulicht

  8. #23
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    @ebi
    der §36 StVO bezieht sich auf verkehrslenkende Massnahmen. Dies ist den Polizeibeamten vorbehalten. Deswegen darf die Feuerwehr auch diese verkehrslenkenden Massnahmen nicht durchführen.

    @all
    Die Feuerwehr darf allerdings im Zuge der Gefahrenabwehr eine Straße voll sperren (Ordnungsbehördengesetz). Gefahrenabwehr bedeutet auch den Schutz der eigenen Kameraden an der Einsatzstelle. Diese Entscheidung kann die Polizei nicht umstoßen.
    Dabei ist aber auf die "Verhältnissmässigkeit der Mittel" zu achten. Ist die Feuerwehr bzw. der Rettungsdienst mit der ihr per Gesetz zugedachten Aufgabe fertig, muss die Einsatzstelle an die Polizei (bzw. Baulastträger) übergeben werden, da nur diese berechtigt ist, die Sperrung aufzuheben.

    Wir haben das ganze vor Gericht bereits durchgekaut, da bei einer durch uns veranlassten Vollsperrung der Autobahn, ein Fahrzeug in das Stauende hineingefahren ist und uns verklagt hat.

    Das Gericht hat uns voll uns ganz Recht gegegeben. Autofahrer müssen im übrigen immer mit einer Gefahrensituation rechnen und ihr Tempo entsprechend anpassen (Anhalteweg usw.).
    Geändert von Pcman (20.12.2004 um 15:18 Uhr)

  9. #24
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    Richtig, wenn ich so sehe, wie sich manche Autofahrer, besonders auf der Autobahn an Einsatzstellen verhalten, ist sowas auch hier nicht undenkbar! Egoismus pur - ich zähle und die anderen sind egal!
    Ich beobachte an Einsatzstellen auf der Autobahn selbst auf der Gegenfahrbahn manchmal haarsträubendes. Mit 40 km/h wird vorbeigetuckelt.

    Übrigens haben wir vor ca. 7 Jahren mal eine Unfallstelle auf der Landstraße an einer Kreuzung. Da es mitten auf der Kreuzung war und 6 verletzte Personen zu retten waren, haben wir alle vier Richtungen abgesperrt. Ein Autofahrer fuhr mit hoher Geschwindigkeit vorbei um schnell abzubiegen. Passiert ist nichts, doch Kennzeichen wurde sofort notiert. Bestraft wurde er wegen Verkehrsgefährdung, Nötigung, und einigess mehr, was noch nach StVO noch so möglich war. Da muss man durchgreifen!

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