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Thema: Teure Feuerwehr..

  1. #16
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    RettSan Praktikum

    Hallo,

    @ Knecht:

    Ich finde es völlig verständlich, dass die Berliner Feuerwehr für das RTW-Praktikum Geld verlangt. Du musst doch die Ausbildung auch bezahlen oder? Und dein Spruch mit den angehenden Kollegen stimmt so nicht, die Feuerwehrmänner die im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum machen müssen, bezahlen dafür natürlich nicht. Diese Regelung gilt nur für Externe.

    Gruß,
    Sebastian

  2. #17
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    Original geschrieben von Allmächtiger
    Also bei uns werden alle Einsätze berechnet, nur manchmal die BMAs in den großen Industriebetrieben nicht, da die bei größeren Anschaffungen wie neuen Autos öfters mehrere 1000 € spenden.

    Diese Einstellung finde ich auch richtig, da bei uns äußerst selten BMAs fehlalarmieren
    Da habt ihr Glück mit euren BMA´s
    Wenn ich daran denke das wir einen der größten Holzhändler Deutschlands bei uns haben und dem seinem beschissene BMA manchmal 5 mal innerhalb von 3 Tagen geht und dann manchmal 2 mal in einer Nacht da kriegt man irgendwann zuviel und ausserdem die Fahrzeuge nicht mehr voll weil keiner mehr kommt.
    Die wilden Tage kommen bei denen zwar zum Glück nur 2 bis 3 mal im jahr vor aber das alleine reicht schon. Schliesslich hat man noch andere BMA´s und wenn ich überlege das wir da früher immer für umsonst hingefahren sind, finde ich das nicht in Ordnung.
    Nur weil manche Firmen meinen das es billiger ist die Feuerwehr 10 mal kommen zu lassen als einen vernünfitgen Wartungsvertrag für die BMA abzuschliessen ist das nicht i.O.
    Bei uns ist es so das 2 oder 3 Fehlalarmierungen umsonst sind und danach kostet es.

  3. #18
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    BMA

    Hallo !

    Grade bei Betrieben die es nicht für nötig halten ihre BMA zu Warten und Pflegen, sollte man die fehleinsätze in Rechnung stellen. Ich möchte nicht wissen wie einige Arbeitgeber reagieren, wenn man nach dem zwanzigsten mal sagt war nur ne BMA.

    Gruß D.

  4. #19
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    Hallo Leute,

    also bei uns ist es so das bestimmte Einsätze welche nichts mit Menschenleben zu tun haben auch Kostenpflichtig sind!!


    Ein paar Beispiele, bei uns wurde der BF vor Jahren die Gefahrenabwehr in Sachen Ölspur zugeschoben. Jetzt streut die Feuerwehr also die Ölspur ab, kann sie aber sogar den Verursacher feststellen, so wird dieser zur Kasse gebeten. Das finde ich auch richtig, weil jeder ist für sein Fahrzeug verantwortlich!! Und wie schon erwähnt, machts die Abschleppfirma weg, dann kostet die auch Geld.

    Anderes Beispiel, die BF ist auch in der Lage verschlossene Wohnungstüren zu öffnen, dafür hat sie ein spezielles Kleineinsatzfahrzeug mit Spezialausstattung Türeöffnen - KEF-T. Hat jetzt jemand den Schlüssel vergessen und die Feuerwehr kommt zum Tür öffnen, dann kostet dies!! Dies find ich richtig, da der Schlüsseldienst auch Geld kostet!! Als Anmerkung, die Feuerwehr ist immer noch billiger als ein privater Schlüsseldienst, also ich würd wenn dann auch die Feuerwehr kommen lassen!!

    Oder noch ein Beispiel, wird jemand erwischt weil er die Feuerwehr alarmiert hat und es liegt gar kein Einsatz vor, dann zahlt er auch.

    Das ganze wie BMA Fehlalarme kostet auch, aber das verechnen die großen Firmen wieder mit ihren Versicherungen. Weil hier its es ja auch ne Kostenfrage in Sachen Werkfeuerwehr. Wenn z.B. neben einer großen Firma oder in Unmittelbarer Nähe eine BF ist, dann ist es für sie meistens Billiger wenn die BF kommt als eine WF zu unterhalten.

    Also ich finde es prinzipiell auch gut das die Feuerwehr für bestimmte Tätigkeiten Geld verlangt!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  5. #20
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    Hallo!

    Das die Feuerwehr als Kommerzieller "Schlüsseldienst" tätig wird, ist eine rechtlich fragliche angelegenheit ... Gilt es doch in erster Linie Gefahren abzuwenden und wenn dadurch die Einsatzfähigkeit beeinträchtigt wird ist das schon bedenklich.

    Hier, wird die Feuerwehr nur zur Hilfeleistung zum " Türöffner " und nicht weil jemand seinen Schlüssel vergessen hat. Nur wenn Gefahr in Verzug ist z.b. Essen auf dem Herd, Hilflose Person in der Wohnung oder Baby bzw. Kleinkind in Gefahr ...

    MfG

  6. #21
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    @ Andreas 53/01

    sollte dann in der Zeit wo die Feuerwehr auf der Anfahrt zum Tür öffnen ist (ohne Sonderrechte) einen wichtigeren Auftrag bekommen wie eben Essen auf Hernd oder sowas, dann geht sowas auch vor.

    Als Beispiel noch, es ist schon vorgekommen, das sich der Schlüsseldienst an einer verschlossenen zugefallenen Tür sich die Zähne ausgebissen hat und die Feuerwehr sie aufbekommen hat.

    Schließlich ging es allgemein darum ob es gut ist Geld zu verlangen für gewisse Tätigkeiten!! Und das ist es!!
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  7. #22
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    Also bei uns kommen in letzter Zeit so häufig Türöffnungen vor, dass wir uns in Zukunft weigern werden, eine Tür ohne konkrete Notsituation aufzumachen. Vor allem die Polizei nutzt uns regelrecht aus. Letzten Sonntag z.B. wurde um 5.50 Uhr morgens die kleine Schleife alarmiert, weil die Pol jemand festnehmen wollte. Sowas muss doch nicht sein. Vor allem dürfte es wohl kein Problem für die Pol sein, sich auch ein Ziehfix zuzulegen und dann noch 2-3 Beamte auf Lehrgang zu schicken. Und vor allem: Was is, wenn der Typ schon hinter der Tür mit ner Waffe wartet???

  8. #23
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    Moin moin,
    Original geschrieben von Allmächtiger
    Was is, wenn der Typ schon hinter der Tür mit ner Waffe wartet???
    Wieso? Es heisst doch: Wo andere raus rennen, rennt die Feuerwehr rein.

    Nee, im Ernst. Solche Einsätze würde ich auch in Rechnung stellen. Wenn die befreundeten Einsatzkräfte in Grün merkebn, wie teuer so ein Spass werden kann, werden die sich schnell einen anderen Weg suchen. Vielleicht tut´s dann ja auch wieder der gute alte Fußtritt...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #24
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    Warum muss ich denn für eine kommunale Einrichtung, wie es die Feuerwehr ist noch Geld bezahlen.?

    Ich zahle Steuern, damit finanziere ich den Staat und die Kommunen. Von diesen Geldern sollen solche Einsätze bezahlt werden.

    Wenn ich heute auf ein Amt gehe, dann kann ich mich auch tierisch aufregen, daß die Beamten, welche von unseren Geldern finanziert werden, damit Sie überhaupt arbeiten, auch noch Geld fordern, damit Sie überhaupt etwas tun (Führerscheine, Ausweise, etc...).

    Ist alles eine Art Geld in die leeren Kassen zu kriegen, welches an andere Stelle verpulvert werden kann....

    Anderenfalls willich ne private Feuerwehr aufmachen, welche die Preise der Kommunen unterbietet.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  10. #25
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    Original geschrieben von rettungsteddy
    Ich zahle Steuern, damit finanziere ich den Staat und die Kommunen. Von diesen Geldern sollen solche Einsätze bezahlt werden.

    Wenn ich heute auf ein Amt gehe, dann kann ich mich auch tierisch aufregen, daß die Beamten, welche von unseren Geldern finanziert werden, damit Sie überhaupt arbeiten, auch noch Geld fordern, damit Sie überhaupt etwas tun (Führerscheine, Ausweise, etc...).
    Die Türöffnung des Beitrags davor ist eine Amtshilfe, daher vollkommen legitim. Nennen wir es eine Beschlagnahmung der Zeit der Kameraden :D . Wenn es allerdings häufiger passiert, sollte man sich schon Gedanken machen, es wie dort dargestellt zu handhaben.

    Moment mal, also ich habe meinen Führerschein(den eigentlichen Lappen, nicht die Fahrerlaubnis) umsonst bekommen, ebenso meinen Perso. Dass Behörden für selbstverschuldeten Verlust Geld kassieren, finde ich gerechtfertigt, damit nicht jeder, der mit seinem Ausweisbild nicht zufrieden ist, seinen Ausweis 'verliert' und nen neuen machen lässt. Ist also quasi ein Schutz vor Mehrarbeit, die ihrerseits Kosten verursacht.

  11. #26
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    Hallo,

    Also Amtshilfe wird m.w. auch berechnet, zumindest wird am Budget der Behörden untereinader "umgebucht"...

    Den Führerschein hast du mit sicherheit in DL nicht Umsonst bekommen, auch die Erstaustellung nicht!

    Bereits bei dem Antrag um die Prüfung überhaupt machen zu dürfen musst du bereits an das Straßenverkehrsamt bezahlen.

    Bei mir wahren das (1997, KL3 ) so rund 60DM, da war auch der Preis für den FS selbst mit dabei.

    Das Strassenverkehrsamt prüft diesen Antrag dann, (beim Srstantrag nur Formsache, die schauen nur ob EH und Sehtest vorliegt und ob evtl. eine Sperrzeit eingetragen ist) und stellt dann den FS aus (bzw. gibt den jetzt in Auftrag). Dieser geht dann mit den anderen Paieren zum TÜV, wo er in den großen Tresor kommt bis die Fahreignung nachgewiesen wurde (natürlich auch gegen nicht geringe Bezahlung, aber die geht ja nicht ans Amt)

    Nur wickelt normalerweise die Fahrschule dieses ganze Prozedere ab, wobei diese Gebüren dann im Preis der Fahrschule enthalten sind, deshalb nimmt man sie nicht wahr...

    Übrigends musst du ja auch deine abgelaufenen Ausweise und Pässe, sowie beim FS Kl C. die neuaustellung immer wieder neu bezahlen, obwohl da ja kein eigenverschulden vorliegt...

    Also Umsonst ist bei unseren Behörden fast nichts...

    Allerdings bin ich der Meinung, das die FW für bestimmte Tätigkeiten Geld verlangen kann und sollte (Fehlalarm BMA, Einsätze durch Dummheit oder Faulheit anderer und selbstverständlich vorsätzliche Falschalamierung), da der allgemeinheit dadurch unnötige! Kosten entstehen.

    Aber nicht für Einsätze die definitionsgemäß Aufgabe der FW sind und wo kein grobes Eigenverschulden vorliegt.
    Da ist es Aufgabe der Allgemeinheit diese Kosten zu tragen...

    Gruß
    Carsten

  12. #27
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    Original geschrieben von Newty
    Die Türöffnung des Beitrags davor ist eine Amtshilfe, daher vollkommen legitim. Nennen wir es eine Beschlagnahmung der Zeit der Kameraden :D . Wenn es allerdings häufiger passiert, sollte man sich schon Gedanken machen, es wie dort dargestellt zu handhaben.

    Moment mal, also ich habe meinen Führerschein(den eigentlichen Lappen, nicht die Fahrerlaubnis) umsonst bekommen, ebenso meinen Perso. Dass Behörden für selbstverschuldeten Verlust Geld kassieren, finde ich gerechtfertigt, damit nicht jeder, der mit seinem Ausweisbild nicht zufrieden ist, seinen Ausweis 'verliert' und nen neuen machen lässt. Ist also quasi ein Schutz vor Mehrarbeit, die ihrerseits Kosten verursacht.
    Also der erste Perso ist umsonst, ich weiß ja nicht wieviele Du schon beantragt hat. Der Führerschein ist garantiert nicht umsonst. Der hat bei mir immerhin 35,70 oder so (auf den cent kann ich mich nicht mehr erinnern) gekostet.
    Und Mißbrauch kann man ja vorbeugen, wenn man alle 5 Jahre einen neuen "umsonst" bekommt.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  13. #28
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    Original geschrieben von DG3YCS
    Allerdings bin ich der Meinung, das die FW für bestimmte Tätigkeiten Geld verlangen kann und sollte (Fehlalarm BMA, Einsätze durch Dummheit oder Faulheit anderer und selbstverständlich vorsätzliche Falschalamierung), da der allgemeinheit dadurch unnötige! Kosten entstehen.

    Aber nicht für Einsätze die definitionsgemäß Aufgabe der FW sind und wo kein grobes Eigenverschulden vorliegt.
    Da ist es Aufgabe der Allgemeinheit diese Kosten zu tragen...
    So sehe ich das auch.
    BMA sind meiner Meinung nach als Servicedienstleistung anzusehen. Es steht jeder Firma mit BMA frei eine eigene Werksfeuerwehr zu stellen, bzw. eine BMA nur als "Hausalarm" zu betreiben.
    Un vorsätzliche Falschalarmierungen sind sowieso strafbar.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  14. #29
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    Hallo!

    In Deutschland sind nun mal die Zeiten vorbei, in denen die Feuerwehr der " billige " Aufräumer ist.
    Ölspuren, Schäden durch dritte etc. müssen und werden in Rechnung gestellt ...

    Es kann sich heut zutage keine Kommune mehr erlauben, alles kostenlos auszuführen...da die Haushälter inn keinem Verhältnis zu den Ausgaben stehen... alles wird teurer...auch die Feuerwehr muss Ölverschmutzes Kehrgut teuer entsorgen ... Die Lohnausfälle der Helfer etc. müssen getragen werden ...

    Jemand der unverschuldet in Not gerät wird sicherlich nicht mit Rechnungen belangt werden, aber das Verschulden dritter muss irgendwie bezahlt werden.

    Das Geld an allen Ecken und Enden fehlt, das ist auch zum Teil verschulden der Wehren selbst bzw. der Gemeinden ... Wenn man sich mal umschaut was da alles angeschafft wird, getreu dem Motto " Wenn die eine Wehr ein neues LF braucht, dann braucht die andere auch eines ...!"
    Da gilt es zu prüfen ob es ausreciht das bestimmte Spezialfahrzeuge auf verschiedene gemeinden verteilt werden ... Aber da kommt dann das Eigenbrödlerverhalten zum tragen...da kann kaum ein Wehrführer abstriche ertzragen..weil es ihn in seiner Ehre verletzt über bestimmte Dinge und Gegenstände " Herrschen" zukönnen ....

    MfG

  15. #30
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    Das ist doch alles ganz klar geregelt. Welche Einsätze was kosten, und welche kostenfrei sind, steht bei uns im Hessischen Gesetz über den Brandschutz,
    die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)

    in den anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.


    § 61
    Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehren
    (1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von
    Naturereignissen für den Geschädigten gebührenfrei. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 2.
    (2) Die Gemeinde ist berechtigt, Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten zu
    verlangen
    1. von der Brandstifterin oder dem Brandstifter, die oder der nicht selbst Geschädigte oder
    Geschädigter ist,
    2. von der Geschädigten oder dem Geschädigten, wenn sie oder er den Einsatz der Feuerwehr
    vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,
    3. von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn der Brand beim Betrieb von Kraft-,
    Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,
    4. von der Betreiberin oder dem Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anlage mit
    besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist,
    5. von der Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der
    Tatsachen die Feuerwehr alarmiert,
    6. von den Eigentümerinnen oder Eigentümern oder Besitzerinnen oder Besitzern einer
    Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst.
    (3) Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die Kosten nach
    allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten.
    Kostenpflichtig ist
    1. die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 des Hessischen
    Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend,
    2. die Eigentümerin oder der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich
    gemacht hat, oder die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt,
    3. die Person, in deren Interesse die Leistung erbracht wurde.
    Für besondere Härtefälle können Ausnahmeregelungen in den Gebührenordnungen vorgesehen werden.
    (4) Besteht neben der Pflicht der öffentlichen Feuerwehr zur Schadensbekämpfung in den Fällen der
    Allgemeinen Hilfe die Pflicht einer anderen Behörde zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung,
    so sind der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde nach
    allgemeinen Rechtsvorschriften oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten.
    (5) Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dürfen weder Gebühren noch der Ersatz von
    Auslagen gefordert werden.

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