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Thema: CD mit Warndurchsagen

  1. #16
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    Original geschrieben von Mr. Blaulicht
    Mal ´ne Frage am Rande: Gibt es nicht etra für diesen Fall Lautsprecherwagen der Polizei und der Feuerwehr?
    extra lautsprecherwagen bei der feuerwehr?! :-)

    mh, jetzt überleg mal, was wohl der sinn und zweck ist der sondersignalanlagen, die auch durchsagen auf den aussenlautsprecher zulassen!!!

    is doch nich zu viel verlangt, oder?
    ;-)
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  2. #17
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    Original geschrieben von moldi
    extra lautsprecherwagen bei der feuerwehr?! :-)

    mh, jetzt überleg mal, was wohl der sinn und zweck ist der sondersignalanlagen, die auch durchsagen auf den aussenlautsprecher zulassen!!!

    is doch nich zu viel verlangt, oder?
    ;-)
    Vielleicht ist der Sinn und Zweck die Montage auf genau diesen von mir angefragten Fahrzeuge der Polizei und Feuerwehr.

    Vielleicht habe ich mir bei dieser Frage ja auch was gedacht.
    Versuch mir mal zu folgen:
    Durchsagen beinhalten meistens folgende Sätze:
    -Fenster schliessen, für Evakuierung vorbereiten etc.
    Dies sind Anordnungen, die von einer Behörde angeordnet wurden. Die Durchsetzung sowie die Veröffentlichung solcher Anordnungen obliegt ebenfalls einer staatlichen Behörde. Das DRK stellt im Unterschied zur Feuerwehr und der Polizei KEINE solche Behörde dar, deswegen macht es für mich relativ wenig Sinn, genormte Durchsagen auf ein DRK-Fahrzeug so stellen. Aus demselben Grund darf auch kein Mitglied einer HiOrg den Verkehr regeln.Auch das darf nur die Feuerwehr oder die Polizei.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Kleiner Tipp am Rande: Nicht alles, was machbar ist, muss man auch machen
    PS2: die Taste links vom "y" ist die Shift-Taste. Damit ist es möglich, Großbuchstaben zu schreiben.
    is doch nich zu viel verlangt, oder?

  3. #18
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    Aber es gibt auch noch die behördliche Einrichtung des Katastrophenschutzes, dem viele Gliederungen der HiOrgs angehören.
    Für diesen Fall weiß ich es zwar nicht sicher aus dem Kopf, aber im öffentlichen RD ist es so, daß man als HiOrg-Helfer/Mitarbeiter, der ein in den öffentlichen RD eingebundenes Fahrzeug besetzt, formaljuristisch zum Verwaltungshelfer der als RD-Träger auftretenden Behörde wird.
    Im KatS dürfte es ähnlich sein. Siehe z.B. für NRW die Regelungen im FSHG, die es auch KatS-Kräften im KatS-Einsatz (nicht San-Dienst!) erlauben, rechtskräftige Platzverweise zu erteilen. (Geht aus dem Gesetzestext nicht eindeutig hervor, jedoch aus den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.)

    Daher ist es für mich im Bereich des Vorstellbaren, daß bei Bedarf auch dazu taugliche Fahrzeuge der am KatS beteiligten HiOrg für den Warndienst -der übrigens auch zum KatS gehört- herangezogen werden können.

    Und mal ehrlich: Ist eine CD im Handschuhfach für den Fall der Fälle so viel Overkill? Das ist immer noch besser als hier bei einem der letzten größeren Brände: "xx-xx-xx, es rufen immer noch ständig Leute an, die Durchsage nicht verstanden haben!"

    cheers,
    Ulf

    btw, kleine Warndienstanektode am Rande: Bei einem ortsansässigen großen deutschen Chemie- und Pharmariese schepperte es vor ein paar Jahren kräftig in einem Labor.
    Kräftig heißt wirklich kräftig, heute ist an der Stelle gähnende Leere.
    Wie dabei so üblich, war die Luft danach auch nicht mehr so ganz sauber, weshalb der Warndienst durch die Umgebung fuhr und zum Schließen der Fenster aufforderte.
    Doch bei einem Anwohner ernteten sie Unverständnis. Er brüllte aus der Fensteröffnung zum Warndienstauto: "Ich hab kein Fenster mehr, du Ar******!" :-)

  4. #19
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    Original geschrieben von Mr. Blaulicht
    [B]Dies sind Anordnungen, die von einer Behörde angeordnet wurden. Die Durchsetzung sowie die Veröffentlichung solcher Anordnungen obliegt ebenfalls einer staatlichen Behörde.
    sicher, daß das eine behörde anordnet?
    ist eigentlich der einsatzleiter einer fw eine behörde?

    Das DRK stellt im Unterschied zur Feuerwehr und der Polizei KEINE solche Behörde dar, deswegen macht es für mich relativ wenig Sinn, genormte Durchsagen auf ein DRK-Fahrzeug so stellen.
    amtshilfe? wenn nun eine hirorg den auftrag erhält durchsagen durchzuführen?

    Aus demselben Grund darf auch kein Mitglied einer HiOrg den Verkehr regeln.Auch das darf nur die Feuerwehr oder die Polizei.
    falsch! die feuerwehr darf auch keinen verkehr regeln! das dürfen nur "beauftragte personen". diese wären z.b. polizei, am/sm oder eben weiter von denen beauftragte; z.b. fw, hiorg, straßenbaufirma.
    ein polizei-beamter darf dir sehr wohl die anweisung geben "stell dich auf die straße und leite den verkehrs so und so". ob das einer macht, alleine aus versicherungsgründen, ist die nächste frage!
    wenn nun die personell unterbesetzte polizei einer hirorg den auftrag erteilt, fahr durch die straßen und mache die durchsagen, ist das ein öffentlicher auftrag und im rahmen der möglichkeiten der hiorg zu erfüllen.... ganz einfach und schon mehrfach in der praxis vorgekommen!

    PS2: die Taste links vom "y" ist die Shift-Taste. Damit ist es möglich, Großbuchstaben zu schreiben.
    is doch nich zu viel verlangt, oder?
    zwischen "logisch denken" und "groß schreiben" gibts für mich noch unterschiede! klein schreiben geht viiiieeelll schneller... besonders wenn man den ganzen tag schreibt! hab zwar auch mal einen tip-kurs mitgemacht, aber auch der ändert nichts daran, daß klein schreiben schneller geht...
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  5. #20
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    Original geschrieben von Ulf
    btw, kleine Warndienstanektode am Rande: Bei einem ortsansässigen großen deutschen Chemie- und Pharmariese schepperte es vor ein paar Jahren kräftig in einem Labor.
    Kräftig heißt wirklich kräftig, heute ist an der Stelle gähnende Leere.
    Wie dabei so üblich, war die Luft danach auch nicht mehr so ganz sauber, weshalb der Warndienst durch die Umgebung fuhr und zum Schließen der Fenster aufforderte.
    Doch bei einem Anwohner ernteten sie Unverständnis. Er brüllte aus der Fensteröffnung zum Warndienstauto: "Ich hab kein Fenster mehr, du Ar******!" :-)
    ;-)

    viele chemiebetriebe haben extra in der nachbarschaft ihrer betriebe lautsprecher- und sirenenanlagen installieren lassen, um die bevölkerung zu warnen! hab zufällig auch mal in einem solchen unternehmen gearbeitet, bei denen der werkschutz u.a. riesen lautsprecher auf den fahreugen moniter hat, um lautsprecherdurchsagen machen zu können, ohne anweisungen einer behörde!
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  6. #21
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von moldi
    sicher, daß das eine behörde anordnet?
    ist eigentlich der einsatzleiter einer fw eine behörde?


    amtshilfe? wenn nun eine hirorg den auftrag erhält durchsagen durchzuführen?


    falsch! die feuerwehr darf auch keinen verkehr regeln!
    Ruhe bewahren!

    (wo wir gerade bei Durchsagen sind...;o)

    Wer die Feuerwehr als "staatliche Behörde" bezeichnet, offenbart schon derartige Unkenntnis der Begrifflichkeiten, daß man sich da gar nicht weiter drüber unterhalten muß...;-)))





    Zum Ursprungsposting:

    Setzt Euch doch am besten mal mit Eurer zuständigen Feuerwehr oder Leitfunkstelle/Leitstelle in Verbindung, damit Ihr Euch bezüglich eventueller Durchsagen abstimmen könnt. Es macht doch keinen Sinn, wenn da jeder sein eigenes Süppchen kocht und am Ende Feuerwehr, Polizei und RK etc. jeweils verschiedene Texte benutzen!

  7. #22
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    Moin moin,

    Original geschrieben von Matze81
    Wer die Feuerwehr als "staatliche Behörde" bezeichnet, offenbart schon derartige Unkenntnis der Begrifflichkeiten, daß man sich da gar nicht weiter drüber unterhalten muß...;-)))
    Das hat jetzt relativ wenig mit dem ursprünglichen Thema zu tun, aber ich möchte nicht extra einen neuen Threat aufmachen.

    Ist die Feuerwehr etwa keine staatliche Behörde?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #23
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    FW-Recht ist Landesrecht. Somit erstreckt sich der Spielraum von Landes- bis Kommunal-Einrichtung.
    In NRW ist es laut FSHG §1 (1) eine kommunale Aufgabe, in der Regel der kommunalen Ordnungsbehörde angegliedert.
    "Staatlich" wäre es, wenn die FW Aufgabe des Bundes wäre, wie etwa das THW als Bundesanstalt oder der BGS.
    Ich geb ja zu, das ist juristischer Formalkram. Aber so ist es halt.

    cheers,
    Ulf

    P.S. Da unsere HiOrg-Helfer bei einer Prozession auch schon einmal von der Pol mangels eigenen Personals zur Unterstützung bei der Straßensperrung herangezogen wurden (ob das verwaltungsrechtlich in dem Fall wirklich zulässig war, ist eine Diskussion für sich), sind Warndurchsagen -gerade im Rahmen eines von der örtlichen Führung angeordneten KatS-Einsatzes- wohl wirklich kein Hindernis.

  9. #24
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    Moin moin,

    das würde ja heißen, dass es auch keine staatlichen Schulen gibt. Die fallen nämlich auch unter die Zuständigkeit der Länder. Genau so übrigens wie die Polizei.

    Unter einer staatliche Behörde verstehe ich eine Institution, die vom Staat bezahlt und unterhalten wird.
    Deswegen bleibe ich dabei: Die Feuerwehr ist eine staatliche Behörde!

    Gruß, M. Blaulicht

  10. #25
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    Mhm, stimmt, leuchtet ein.
    Also rollen wir das mal anders auf. Mit der abgeschriebenen Definition von staatlich:
    1. zum Staat gehördend, ihn betreffend
    2. zur Regierung eines Staates gehörend, sie betreffend
    3. von der Staatsregierung ermächtigt, ernannt; ~e Behörden
    4. vom Staat veranlaßt, durchgeführt; ~e Verwaltung

    Ich gehe mal davon aus, daß es auf Bundesebene irgendwo eineb Parapgraphen in einem Gesetz gibt, das die Länder zu ihren Feuerwehr-Gesetzen verpflichtet.
    Auf dem Weg treffen 3. und 4. dann durchaus zu.
    Ok, ich geb mich geschlagen. Wieder schlauer geworden. :-) (Wenn ich gerade so darüber nachdenke, leuchtet es auch soweit ein. *gnarf*)

    http://www.bund.de/nn_518/Content/Ve...html__nnn=true
    http://de.wikipedia.org/wiki/Landratsamt

    cheers,
    Ulf

  11. #26
    Michael.Night Gast

    zum original thema zurück ...

    Hallo !


    Ich bin der Meinung es wäre durchaus sinnvoll doch mal solche Durchsagen zu sammeln und als MP3-Dateien allen zur Verfügung zustellen ... denn besteht die Möglichkeit die CD's selbst zusammen zustellen oder ?

    Grüße

    Michael

  12. #27
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    Warum das Rad neu erfinden, wenn es das aus Saarbrücken schon gibt? Und soweit ich weiß, sind da wirklich alle sinnvoll denkbaren Texte drauf.
    Vor allem ist die Saarbrücker CD von einem professionellen Sprecher im Studio aufgenommen worden, dessen Aussprachequalität (-> bestmögliche Verständlichkeit) werden wir "Durchschnittsnuscheler" *g* nie erreichen...

    cheers,
    Ulf

  13. #28
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    Tach !!!

    Wer postet denn entlich die Durchsagetexte der Saabrückerner CD ????

    Ich warte bis jetz vergeblich !!!

    Bin wirklich gespannt !!!

    Bis auf 3-4 Standartdurchsagen fallen mir persönlich auch nach längerem Überlegen nicht mehr ein !!!!


    Gruß
    Bastel

  14. #29
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    Nochwas:

    Als wir uns seinerzeit über standartisierte Durchsagetexte Gedanken gemacht haben sind wir zusätzlich auf Folgendes gekommen:

    Wer kurzfristig keine Möglichkeit zum CD-Brennen hat (kein Brenner im ELW-Laptop oder Gerätehaus-Rechner) kann auch z.B. die individuelle Durchsage auf so einen USB-mp3-Player-Stick (mit eingebautem Micro) aufsprechen und dann beliebig of abspielen, ohne sich selbst den Mund fusselig zu reden !

    Angeschlossen wird der USB-Stick mit einem Kabel (3,5mm Klinke auf Cynch mit etwas angepasstem Stecker :) )z.B. ganz einfach am Bedienteil einer RTK6SL !!!

    Den Klinkenstecker kann man im "friedensmäßigen Betrieb" dezent unterm Amaturenbrett verschwinden lassen !

    Nur so zur Anregung !

    Wofür sollte ich das (CD-)Radio an die RTK anschließen wenn ich keine vorgefertigten CD's habe ???
    (Abgesehen von Musik-Abspielen z.B. beim gemütlichen Beisammensein :) )

    Nochwas:

    -Gefahrenmitteilung-
    Das wovon wir hier reden (sollten)

    -amtliche Gefahrendurchsagen-
    Mitteilungen der Behörden, die wörtlich wiedergegeben werden müssen



    Gruß
    Bastel

  15. #30
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Mr. Blaulicht

    Unter einer staatliche Behörde verstehe ich eine Institution, die vom Staat bezahlt und unterhalten wird.
    Deswegen bleibe ich dabei: Die Feuerwehr ist eine staatliche Behörde!
    Wenn Du unter "Staat" auch Gemeinden verstehst, dann habe ich Dich falsch verstanden, da mit "Staat" IMHO meist eher Land oder Bund gemeint ist.

    Im allgemeinen Sprachgebrauch werden öffentliche Feuerwehren eher als "Einrichtung der Gemeinde" bezeichnet.

    Als "Behörde" wird wohl jede (staatliche *g*) Einrichtung bezeichnet, die mit Verwaltungs- oder ähnlichen typisch "staatlichen" Aufgaben betraut ist und -vor allem- ein Dienstsiegel führt.

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