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Thema: BAG auf BOS Funk 2m ??

  1. #1
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    BAG auf BOS Funk 2m ??

    Hallo,

    mal eine Frage an die Scannerhörer.
    Die BAG (Bundesamt für Güterverkehr) kontrolliert auf den Autobahnen und Bundesstraßen LKW's. Die Fahrzeuge der BAG sind mit SoSi Anlagen ausgerüstet.
    In einer NewsGroup wurde nun behauptet, dass die BAG auf 2m BOS Frequenzen arbeiten würde.
    Hat jemand schonmal etwas davon gehört ?
    Ich kann es mir nicht vorstellen, da die BAG keine BOS ist.

    Gruß
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    Mahlzeit Ebi,

    ich habe mal gesehen wie die bei uns einen LKW kontrolliert
    hatten. Es lag ein Bosch FuG10a drinnen. Kanal konnte ich
    nicht sehen. Da lag was auf dem Gerät.Aber es war W/O
    geschaltet. Die Kurven bei uns sehr viel rum. Das war letzte
    Woche. Der Bus von denen hatte auch eine Funkantenne auf
    dem Dach. Es sah aus wie eine 4m Band Antenne. Aber ein
    FuG hatte ich nicht gesehen, natürlich ausser das FuG10a.

    Gruss Flo

  3. #3
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    Tach zusammen!

    Dann werd ich mal schauen ob ich was 'sehen' kann.. nicht weit von mir scheint wohl nen BAG'ler zu wohnen, der sein Auto des öfteren mit nach Hause nimmt.

    Ausserdem habe ich schon des öfteren diese Fz bei der BAB-Pol im Hof stehen sehen.. ( nähe Rheinstr.)

    Gruss
    Daniel

  4. #4
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    Hallo!

    BAG kann BOS-Funk an Bord haben. In RLP fahren sie über die jeweilige Past-Dienststelle,
    ebenso die Ordnungsämter der Länder übernehmen zunehmend Vollzugsaufgaben der Polizeien.
    Z.b. Frankfurt, äußerlich kaum von der Polizei zu unterscheiden tragen diese auch Waffen und die Einsatzfahrzeuge sind mit den gleichen Sonderanlagen ausgestattet, lediglich BOS-Funk haben sie ( noch ) keinen und die Bezeichnung lautet eben ORDNUNGSAMT

    MfG
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  5. #5
    Christian Gast
    Hallo,

    man sieht es ja jeden Tag bei "taff-Spezial Die Aufpasser".
    Geht jetzt mal etwas OT

    Was ist das denn nun eigentlich mit diesen Quasi-Polizisten ? Wie weit gehen die Rechte eines Ordnungamtes ? Haben die die gleichen Befugnisse wie die Polizei ? Sind die Mitarbeiter genauso geschult wie Polizisten ? Sind es überhaupt Beamte ? Sollten die nicht bundesweit einheitliche Uniformen tragen um Missbrauch vorzubeugen ?
    Dürfen diese "Leute" denn überhaupt den rollenden Verkehr überwachen (z.B. Gurtkontrollen) ? Dürfen die Personen kontrollieren (Auwsweis bitte, Abtasten, Dursuchen, Sachen sicherstellen, Kinder mitnehmen usw.) ? Ich finde die legen da eine ganz schöne Rambo-Mentalität besonders gegenüber sozial schwachen und hilfsbedürftigen Personen an den Tag....

    Es ist ja gut wenn die Polizei sich nicht um "jeden Dreck" kümmern muß wie Parkverstöße, Umweltdelikte, Müll auf dem Bahnhofsvorplatz, Hundehalter. Aber ich finde sobald es um so Sachen wie das Beschlagnahmen von Sachen geht, um Personendurchsuchungen, um Datenüberprüfungen und solche Sachen sollte schon die Polizei zu Rate gezogen werden. Und nicht so ein umgeschulter Bäcker der jetzt mit dunkelblauer Bobmerjacke und rotem Barett mit einem Bulli mit Blaulicht durch die Gegend fährt und "aufräumt". Wollte letztens schon eine Anzeige machen gegen das Ordnungsamt der Stadt Offenbach, weil die in der Sendung zweimal hintereinander das Blaulicht/Horn mißbraucht haben.

    Die haben im Vorbeifahren jmd. gesehen der an einem Auto gebastelt hat. Sie wollten auf einer vielbefahrenen Strasse drehen und haben daz einfach Horn und Blaulicht eingeschaltet und haben dann gedreht. Lt. §35 / §38 war es eindeutig ein Verstoß da weder Gefahr für Leib und Leben bestand, noch höchste Eile dringend geboten war und dieses Ordnungamt keine BOS i.S.d. §§ ist oder sehe ich das falsch ?

    Wenn ich mit dem Feuerwehrauto hier in der Innstadt drehe und ich mache dazu BL & MH an, kann ich 10 min später meine Papiere bei STBI abholen !!!!

  6. #6
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    Hallo

    ...ich möchte auch mal wissen warum die vom Ordnungsamt auf einmal mit sosi fahren dürfen,der Ärtzliche Notdienst bei uns in der ecke hat das blaulicht wieder demontieren müssen ,kann doch alles nicht sein oder ??

    deswegen meine Frage :
    Welche Hoheitliche Aufgabe rechtfertigt beim Ordnungsamt eine Sondersignalfahrt?

    MfG
    Geändert von schleifenrudi (19.03.2004 um 16:48 Uhr)
    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden.


    http://www.ff-nieder-ohmen.de/
    http://www.bocom.de/
    http://.emmerl.de

  7. #7
    Boris F Gast
    All diese Fragen habe ich mir auch schon gestellt und bin nach wie vor ratlos.

    "Ordnungsamt" ist ja noch eine akzeptable Beschriftung - aber wenn dann T4 Bullies mit der Aufschrift "Polizei-Behörde" rumfahren, drängt sich doch in Anbetracht des rambohaften Verhaltens, SoSi-Mißbrauches, maßloser Arroganz (auch gegenüber intellektuell teilweise xmal überlegenen Bürgern) der Wunsch nach einer klaren Trennung von Hundescheißesheriff und Schutzpolizei auf.


    Gruß,
    Boris

  8. #8
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    Hallo!

    Also rechtlich gesehen ist alles im " grünen " Bereich. Das es im Einzelfall immer wieder zu vermeindlichen " Ausrutschern " kommt wird auch keiner abstreiten!

    §38 StVO : Sosifahrt gerechtfertigt wäre, z.b. bei der Verfolgung flüchtiger Personen durch Kontrollen auf Baustellen oder im Gaststätten-Gewerbe. Ob das im Einzelfall notwendig ist, kann hier zunächst nicht beurteilt werden, möglich wäre es dennoch und somit zulässig!

    Es geht hier hauptsächlich darum, das die primäre Zuständigkeit bei den Kontrollen dem jeweiligen Amt obliegt, es da natürlich naheliegend ist die Personalienfeststellung und ggf. Durchsuchung auf Gefährliche oder Unerlaubte Gegenstände ebenfalls durch die Beamten ducrhführen zulassen, einfach um die Tätigkeit der Polizeien zuentlasten.

    Da wie fast alles in Deutschland Ländersache ist, kommt es leider auch zu unterschiedlichen Auftrittsformen und Zuständigkeiten der einzelnen Ämter in den Städten und Gemeinden und somit zu unterschiedlichen Reaktionen des Verständnisses!

    Beispiel 1: In Frankfurt (He) ähnelt das Erscheinungsbild des Ordnungsamtes und der Verkehrsüberwachung sehr stark der Polizei in Hessen, Fahrzeuge in Grün/Weiß mit Blaulicht und auch Bewaffnet. Führt zu dem Nebeneffekt das der zunächst " Beschuldigte " sich der Polizei gegenüber stehend fühlt und u.u. eher einsichtig in seiner Sache ist !

    Beispiel 2 : Ordnungsamt Dresden, hier wurde aus Finanznot provisorisch Ausrüstung und Fahrzeuge beschafft, die in kein festes Erscheinungsbild einzuordnen sind, die Fahrzeuge sind meist ehem. Städt. Mobile in Orange, die Kleidung wird oftmals als " Schwarzer Sheriff " betitelt und dementsprechend ist auch die Aktzeptanz der Bevölkerung gegenüber solcher Gruppen, nämlich zurückhaltend, Provozierend wenn es um die Persönlichen Dinge geht wie z.b. Ausweis vorzeigen, Durchsuchungen, Platzverweise etc.

    Es fehlt an der Information der Bevölkerung und der Aufklärung was im Einzelfall sein darf und was nicht!

    Im Beispiel Offenbach mag es sein, das für den außenstehenden Kenner die Inanspruchnahme von Sondersignal eigentlich Mißbrauch war, aber wissen wir ganz genau das die Ämter im Zweifelsfall gegenüber der Öffentlichkeit immer etwas dagegenhält und letztendlich folgenlos bleibt!!

    Das eigentlich nur kurz zu diesem Thema,

    also die BAG fährt hier ( RLP;Mainz) mit BOS - Funk, und haben einen Funkrufnamen der örtlichen Past bekommen!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (19.03.2004 um 18:01 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

  9. #9
    Christian Gast
    Hallo,

    naja wie ich sehe scheinen noch einige mehr meiner Meinung zu sein. Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen diesen Außendienst vom OA aber ich finde es sollte (wo in Deutschland jeder Kaninchenfurz genormt ist...) einheitliches Auftreten geben. Und es sollte festgelegt werden welches Erscheinungsbild, welche Ausbildung und Ausrüstung diese Dienste haben und welche Rechte und Pflichten diese haben.

    Dazu zählen für mich :

    - einheitliche Amtsbezeichnung = Ordnungsamt
    - erkennbare Fahrzeuge = z.B. Kommunal-Orange
    - Blaulicht von mir aus OK, aber mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen BOS auch
    - höchtens defensive Bewaffnung z.B. Pfefferspray, Elektroshocker oder so, Handfesseln
    - klare Rechte und Pflichten die dem Bürger auch bekannt sind
    - vereinheitlichte Ausbildung
    - einheitliche Uniformen, Ausweispflicht
    - hauptsächlich Warnehmung bürgernaher Aufgaben (Hundeverodnung, Gaststätten, illegale Müllhalden, Ordnungstreifen, Unterstützung von Jugend- und Sozialämtern)
    - Amtshilfe mit und für die Polizei unter Nutzung der Jedermannsrechte bis zum Eintreffen der "richtigen" Polizei.

  10. #10
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    Die BAG gehört nicht zu den BOS, folglich wäre das nicht genehmigt.

    Gruß
    Ebi
    Die Autobahnmeisterei gehört auch nicht zu den BOS, jedoch wurden auch hier bei uns i.d. Firma anfragen gestellt Fahrzeuge mit BOS FuGs auszurüsten, bzw. den Funk der Autobahn mit dem der BOS über ÜLE aufzuschalten obwohl dies auch nicht rechtens ost.
    Stellt sich dann wieder mal die Frage warum zum Beispiel in Thüringen die die Chefs der AMs SoSi un BL auf ihren Astras haben...
    In anderen Bundesländern gibts sowas nicht.

    Erschrocken bin ich vor zwei Wochen in Hessen als hinter mir die Autobahnmeisteri mit MH und GELBLICHT!!! ankam. Hatte ich bis jetzt noch nie gesehen. Also wenn schon dann müsste es doch wenigstens blau sein.

    Sehr komisch.

    Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.

    http://www.ugsanel-erh.de

  11. #11
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    Nee noch nicht. warum genau weiß ich aber auch nicht (also ob rechtlich oder sonst was) Ist aber auch noch nicht endgültig vom Tisch.
    Unter dem Aspekt der besseren und schnelleren kommunikation bei Unfällen auf den BABs hätte das ja auch vielleicht seine Berechtigung, hmmm aber eigentlich auch überhaupt nicht.

    Dann könnte man ja auch jedem Taxer, Bus und Ubahnfahrer, Notfallseelsorger, Krankenpfleger, jedem Altenheim ein BOS Gerät geben.

    in diesem Sinn
    Michi

    Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.

    http://www.ugsanel-erh.de

  12. #12
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    Hallo!

    Bei uns gibts auch ein paar Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe die zumindest mit Blaulicht ausgestattet sind. BOS-Funk haben die meineswissens aber nicht.

    MfG

    Dominik

  13. #13
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    Hallo!

    Also es war wohl so das ein mir unbekanntes Fahrzeug eine Überprüfung eines LkW durchführen wollte bzw. hat und dafür Personalien sowie eine Sicherheitsleistung einziehen wollte und dafür Unterstützung eines Einsatzfahrzeuges der PASt brauchte.
    Die Einsatzzentrale des PP erteilte einem Fahrzeug bzw. der Dienststelle PASt den Auftrag einen Wagen zur eben besagten Kontrolle der BAG zu entsenden. Daraus die Ableitung das eben die BAG in ihren Fahrzeugen Funk haben muss, und diese einen PASt-Rufnamen hatten bzw. haben !!?

    p.s. auch in HESSEN und RLP fahren Winterdienstfahrzeuge der AM mit Blaulicht und Einsatzhorn. Auch die AM-Meister haben Fahrzeuge mit Sondersignal!

    Öffentliche Verkehrsbetriebe die Spurgeführte Fahrzeuge ( Straßenbahn ) führen, dürfen Fahrzeuge die nach dem Kraftfahrzeugschein als Unfall-Hilfswagen bezeichnet werden, Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen! §52 Abs.3,3 StVZO

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (19.03.2004 um 22:35 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

  14. #14
    Registriert seit
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    Hi,

    diese Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe gibt es bei uns auch, sind mit SoSi und 4m-Betriebsfunk ausgestattet. Diese Fahrzeuge dienen dazu, den Verkehrsmeister bei einem möglichen Unfall schnell zur Einsatzstelle zu bringen.

  15. #15
    Boris F Gast
    Und auch die Deutsche Bahn hat derer welche. :)


    Gruß,
    Boris

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