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Thema: Funkalarmierung

  1. #1
    jor Gast

    Funkalarmierung

    Hallo!

    Wir hatten letztens bei uns mal eine Diskussion darüber, wie man regelgerecht eine Funkalarmierung durchführt.

    Meiner Meinung nach muss man vor der Alarmierung diese durch eine Formulierung wie "Hier Leitstelle mit Alarm" einleiten.

    Über eine offizielle Regel finde ich aber nichts. In der DV 810 steht darüber nichts genaues.

    Einige Disponenten unserer Leitstelle sind nämlich der Meinung, dass man auch ohne Ankündigung alarmieren kann.

    Kennt jemand eine genaue Vorschrift bzw. kann mir jemand eine Quelle nennen, wo man dies nachlesen könnte?

    Danke schonmal!

  2. #2
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    Hallo,

    also meiner Meinung nach braucht man keine Regel. Die Handhabung kommt doch ganz auf die Situation an.
    Ich kenne das aus verschiedenen Kreisen, da wird das je nach Last geregelt. Also wenn nix los ist, geht die Alarmierung so raus, wenn einige sprechen oder insgesamt viel los ist, kann man auch mal sowas wie "Funkkanal freihalten- Funkalarmierung" oder sonst was sagen...

    Mfg Steffen

  3. #3
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    macht es doch ganz einfach so wie es bei uns ist

    da sagt der Diponent vor der Alamierung:

    " Leitstelle XYZ mit Funkalamierung, FUNKSTILLE !!! " und danach schmeißt er seine alamierung raus un das klappt ...

    aba soll jeder disponent so machen wie er denkt, glaube kaum, das es sinn macht nen festen satz festzulegen ...

  4. #4
    jor Gast
    uns geht es hauptsächlich darum, dass es oft vorkommt, dass jrmand den funkhörer am ohr hat, um zu funken und dann kommt eine alarmierung raus... naja und dann ist man erstmal für die nächsten sekunden taub und das nur, weil der disponent keinen bock hat, die alarmierung anzukündigen.

    daher wäre es schön, wenn es eine vorschrift gäbe, dass man wie bei der eröffnung von funkgesprächen eine eröffnungsformel benutzen müsste...

    ein ähnliches problem ist dann die durchsage danach, die auch von manchen nicht kommt und man weiß dann nicht, ob notfall oder nicht-notfall und auch nicht die ungefähre richtung...

  5. #5
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    Moin,
    in Hessen ist das geregelt.

    Hier gibt es die Fernmelderichtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst und Krankentransport. Dort steht unter der Ziffer 1.7.5:
    "Die Alarmierung von Einsatzkräften ist nach der Aussendung der Fünftonfolge mit den Worten: "Achtung - Achtung" und dem ungekürzten Rufnamen der rufenden Funkstelle einzuleiten. Alsdann erfolgt die Durchsage, (Text). Die Durchsage ist in vollem Wortlaut einmal zu wiederholen. Der Alarmierungsfunkspruch ist mit den Worten:"Ende der Durchsage" abzuschließen.
    Während der Aussendung der 5 Tonfolgezeichen und der Durchsage ist es strengstens verboten die Tonruftasten I und II zu betätigen. (s. § 145 StGB) - Zitat Ende -

    Ähnliche regelungen gibt es für Probealarm und Funktionsprüfung der Meldeempfänger. (Ich erspare mir den kompletten Text)

    mfg Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  6. #6
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    Hi Jor !

    Erstmal willkommen im Forum !!

    Also ich finde das ein wenig übertrieben, hier so exakt nach ner "regelgerechten" Alarmierung zu fragen. Ich meine es ist klar, dass man eine gewisse Funkdisziplin haben muss, aber ob der Dispo jetzt sagt "Achtung Achtung" oder "Hier XY mit Funkalarm.." oder was auch immer ist meiner Meinung nach nicht so wichtig.

    Wenn der Kanal frei ist, dann drückt der einfach die Schleife. Wenn der Kanal nicht frei ist, dann kann er auch die Schleife drücken und hat als Leitstelle natürlich Vorang.

    Wichtig ist ja eigentlich nur, dass der Alarm sauber rausgeht.
    Wie "nett" der Dispo dabei ist, ist ja Wurst. Sein anliegen ist es, irgendwen schnell zu Alarmieren.

    Und das liegt ja im Interesse von allen. Da kann man schon mal ein Auge zudrücken.

    Gruß Joachim

    Gruß Joachim

  7. #7
    christian k Gast

    funkalarmierung

    erstmal hallo

    also bei uns wird auch einfach der fünfton ausgesendet und danach die einsatzmeldung. also ohne großen heckmeck.

  8. #8
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    Wenn es ein pfiffiger Disponent ist, wird der Alarm schon während der Notrufabfrage ausgelöst. Da hat er dann eh keine Zeit für irgendwelche Ankündigungen auf dem Alarmierungskanal. In den Bereichen, in denen ich tätig bin, habe ich auch noch nie regelmäßig solche Ankündigungen gehört. Es sei denn, es quatschen mal wieder 2 Fahrzeuge untereinander und die Leitstelle bekommt das vor Alarmauslösung mit.

    Eine Vorschrift darüber gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht.

    @Ebi: Soweit ich das verstanden habe, geht es hier aber nicht um die Durchsage nach erfolgter Alarmierung, sondern um die vorherige Ankündigung des Selektivrufes.
    Geändert von 66251 (19.10.2004 um 14:28 Uhr)

  9. #9
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    Original geschrieben von jor

    ein ähnliches problem ist dann die durchsage danach, die auch von manchen nicht kommt und man weiß dann nicht, ob notfall oder nicht-notfall und auch nicht die ungefähre richtung...
    @66251,
    nicht nur, siehe oben :-)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #10
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    @ Ebi

    Ok, hab ich wohl überlesen.
    Obwohl natürlich auch hier gilt, dass der Disponent, sofern er während der Abfrage alarmiert, keine Zeit für eine Durchsage hat bzw. diese erst sehr spät erfolgt.

  11. #11
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    Hallo,

    also ich denke auch das die Leitstelle evt.kurz mit "Leitstelle mit Alarm" ihre Alarmierung einleiten könnte.
    So könnte mancher sein Funkgespräch später fortsetzen und nicht durch die fünftonfolge quatschen, wie es des öfteren vorkommt.
    Als Resultat lautet dann die Durchsage nach der Alarmierung " erste Straße im Ort rechts ab, sie sehen uns dann.."

    Gruß

  12. #12
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    Also bei uns heißt es einfach kurz "Funkstille!", dann folgt die Alarmierung der Schleifen, gefolgt von der Durchsage.

    Bei langen Alarmierungen (Proberufe, Großeinsätze) sagt der Disponent halt einfach "Funkstille, langer Alarm", bzw. "Funkstille Proberufe".

  13. #13
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    Bei uns läuft das ganze so ab.

    Hier Leitstelle, Funkstille es erfolgt Alarmierung.

    *5 Ton Folge/n geht/gehen raus*

    Durchsage

    Hier Leitstelle, Ende der Alarmierung.

    Funktioniert auch Wunderbar, sobald es heißt Funkstille funkt keiner mehr zwischenrein.

    Wenn es heißt Ende, dann gehts wieder rund.

    Die Durchsage ist bei uns erforderlich, weil sonst würde bei jeder 5-Ton Folge einer reindrücken. Unser Kanal ist recht voll.

    Gruß STefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  14. #14
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    Und in München ist das noch besser geregelt: ein eigener Kanal NUR für Alarmierungen! Dafür gibt es meistens keine Durchsage...

  15. #15
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    auf dem Kanal wird aber dann nur eine Organisation alarmiert, Oder?
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

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