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Thema: Kontrolle der Unterkunft

  1. #1
    wildsau Gast

    Kontrolle der Unterkunft

    Hallo zusammen,

    ich hab eine Frage an die Allgemeinheit:

    Ist jemand bekannt, dass die RegTP mal eine Organisation auf den korrekten Einsatz von Funktechnik nach gültigen BOS-Richtlinien kontrolliert hat?

    Ich würde bei uns gerne eine Alarmumsetzung mit Hilfe des Commander FMS von Funktronik durchführen. In wie fern würde ich mich da strafbar machen?

    Grüße Wildsau

  2. #2
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    Also,
    Kontrollen werden schon von der RegTp durchgeführt.

    Zum AU:
    Du brauchst da mal:
    1. Eine Genehmigung für das FuG. (RegTP)
    2. Eine Genehmigung für den AU (von der RlSt).
    3. Einen AU der nach der TR BOS zugelassen ist, und das ist der C5 numal nicht (auch wenn er´s kann.)

    In diesem Sinne
    Michi

    Ach ja: "Strafbar" ist scho aweng hart.

  3. #3
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    Hallo,

    bei uns im THW Geschäftsführerbereich werden regelmäßig Kontrollen der RegTP durchgeführt. Jedes Jahr sind mal ein oder zwei andere OV´s dran.
    Geschaut wird nach Geräten ohne TR-BOS, 2m Feststationen und ob die 4m Feststationen wie angemeldet betrieben werden (Leistungsparameter).


    P.S. Wenn bei euch Bedarf an einem AU ist, bekommst du den auch garantiert genehmigt, bzw. auch die Geräte dafür bezahlt. Sollte dafür kein Bedarf sein und dies im Grunde nur eine Spielerei ist, muß gegen sowas aus guten Grunde vorgegangen werden.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  4. #4
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    Was überwacht und kontrolliert denn die RegTP denn im einzelnen genau in den Unterkünften?

  5. #5
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    Schau doch mal einfach auf der Webseite der RegTP

    Wenn du illegales in der Unterkunft angeschlossen hast an die Geräte oder diese "Manipuliert" hast so das sie nicht mehr der TR BOS entsprechen kannst schon eine Menge Ärger geben. Zudem würde ich sämtliche Scanner offene Melder,ausser die Melder die Mithörfunktion haben dürfen verschwinden lassen.
    Pikachu

  6. #6
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    Außerdem alles weg, was irgendwie nach selbergebautem Testsender ausschaut.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  7. #7
    wildsau Gast
    sind die Kontrollen den angemeldet oder nicht?

  8. #8
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    Kontrolle hin, Kontrolle her....

    Bau den Commander 5 einfach dran. Man erkennt ohne in die Programmierung zu schauen sowieso nicht, ob das Ding AU-Funktion besitzt. Und die RegTP wird wohl kaum einen Probealarm auslösen lassen. Schütze die Programmierung mit einem Passswort und sage denen ggf., dass Du das Passwort vergessen hast. Ein AU dienst ja eigentlich nur der Verbesserung der Alarmierungssicherheit, für die ja eigentlich die Kommune zu sorgen hat (zumindest für die Infrastruktur). Wenn sie das nicht tut, muss man halt selbst nachhelfen...

  9. #9
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    Original geschrieben von 66251
    Kontrolle hin, Kontrolle her....

    ...Wenn sie das nicht tut, muss man halt selbst nachhelfen...
    Ja klar, auf zum lustigen Basteln.......

    Ich kann mich nur Kai anschließen:
    Original geschrieben von Kai.Stollberg

    Wenn bei euch Bedarf an einem AU ist, bekommst du den auch garantiert genehmigt, bzw. auch die Geräte dafür bezahlt. Sollte dafür kein Bedarf sein und dies im Grunde nur eine Spielerei ist, muß gegen sowas aus guten Grunde vorgegangen werden.

  10. #10
    wildsau Gast
    ich bin prinzpiell auch gegen die heimwerkerlösung. Sowas führt Normalerweise immer zu Problemen und stört unter Umständen sogar noch den Kanal.

    Aber aus technischer sicht erfüllt der commander alle anforderungen eines AU. Außerdem ist er kinderleicht anzuschließen und kostengünstig.

    Mittlerweile sind ja Wenig-Kanal-Funkgeräte (VHF) im Bereich der BOS zugelassen. Wäre ja für den Commander auch denkbar.

    Mal ganz ehrlich. (--> alle Händler hier denken mal aus rein technischer Sicht und nicht aus kaufmännischer).
    Was haltet ihr vom Commander (ohne bezug jetzt auf die Gesetzlage) in einer Funktion als Alarmgeber.
    Vorteile, Nachteile.

    Würde dann nämlich einfach mal bei der RegTP nachfragen.

  11. #11
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    Original geschrieben von Pikachu
    Zudem würde ich sämtliche Scanner offene Melder,ausser die Melder die Mithörfunktion haben dürfen verschwinden lassen.
    Welche Melder dürfen denn eine Mithörfunktion haben?

    Patrick
    Geändert von Patrick (16.10.2004 um 14:45 Uhr)

  12. #12
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    Original geschrieben von Patrick
    Welche Melder dürfen denn eine Mithörfunktion haben?
    Die von der entsprechenden Stelle freigegeben sind.

    Aber zu dem Thema gab es schon mehrere Diskusionen hier im Board .. Näheres hier http://www.funkmeldesystem.de/foren/search.php?s=
    Pikachu

  13. #13
    Registriert seit
    01.07.2003
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    Im Schreiben unseres Landratsamtes steht, dass es für die komplette Kreisbrandinspektion (KBR, KBI, KBM), für die Fachgruppenleiter Katastropheschutz, für die Wehrführer und deren Stellvertreter freigegeben ist.

    Gruß STefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  14. #14
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    14.12.2001
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    217
    @ wildsau:

    Welche Wenigkanalgeräte sind denn für die BOS im 4m Bereich zugelassen ????

    Und hast du da entsprechende Unterlagen darüber, das würde mich sehr interessieren.


    Danke

    ESCHON

  15. #15
    wildsau Gast
    ähm,
    also die info habe ich von meinem chef. ich werde ihn mal danach fragen.
    kann aber etwas dauern.

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