Es kann schon möglich sein, daß in Österreich die Versicherungsgesetze etwas anders sind, als in Deutschland.
Bei uns hatte wir auch den Fall, daß ein Helfer seinen Melder beschädigte. Erst wollte die Versicherung den Schaden bezahlen. Als dann die Rechnung vorlagt zahlt die Versicherung doch nicht.
Weil der Helfer den Melder beschädigte, der zwar der Hilfsorganistion gehört, aber Ihm zur Nutzung überlassen worden ist. In beamtendeutsch heißt daß:" Er hat die talsächliche Gewalt über dieses Gerät". Hätte er den Melder eines andern Helfers beschadigt, also eine Dritten geschädigt, wäre Schaden bezahlt worden.
Gruß
RK 90-03