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Thema: Brautschau mit SoSi

  1. #1
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    Brautschau mit SoSi

    Habe gerade in der Waldeckschen Landeszeitung folgenden Artikel gefunden, den ich einfach mal unkommentiert wiedergeben will:





    Rhoden: Polizei kassiert "Kojak"-Leuchte

    Imponiergehabe mit Blaulicht

    DIEMELSTADT-RHODEN (r). Einen ungewöhnlichen Weg wählte ein 19-jähriger Pkw-Fahrer aus Marsberg, um bei seiner Freundin Eindruck zu schinden. Der junge Mann fuhr am Sonntag gegen 23 Uhr mit seinem Pkw im Gewerbegebiet "Wrexer Teich" mit eingeschaltetem Blaulicht umher. Schließlich verließ er mit dem immer noch eingeschalteten Blaulicht das Gelände des SVG-Autohofes in Richtung Rhoden.
    Eine Zeuge beobachtete die seltsame Alarmfahrt und meldete sie der Polizei. Eine Streife konnte das Fahrzeug wenig später in Herbsen stellen. Im Fahrzeug saßen neben dem Fahrer noch dessen drei Freunde.
    Der Fahrer gab auf Befragen den Beamten gegenüber unumwunden zu, ein im Fahrzeug mitgeführtes Blaulicht benutzt zu haben. Er nannte auch den Grund für sein Treiben: Er wollte seiner Freundin, die zu diesem Zeitpunkt im Gewerbegebiet "Wrexer Teich" arbeitete, einfach nur imponieren. Dieser Art der Brautwerbung setzten die Beamten ein Ende, indem sie das Blaulicht sicherstellten.
    Gegen den Fahrer wurde wegen der missbräuchlichen Benutzung des Blaulichtes eines Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Er durfte anschließend seine Fahrt fortsetzen.

  2. #2
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    Warum ohne Kommentar?
    Ich denke die Sache ist klar. Der Fahrer ist die Kennleuchte los, zahlt 20,- €uro Owi und die Sache ist erledigt....

    Tz, tz, tz was sich einige Hammerkranke einfallen lassen um eine Frau zu beeindrucken.... und damit sämtliche Berechtigten (FF im Einsatz/Fahrt zur Gerätehaus) in Verruf bringen....

    (Bevor jetzt wieder eine Diskussion über die StVO erfolgt - lesen in §35 Absatz 1 und 5a StVO hilft zum Verstehen der Gesetzeslage ungemein weiter!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    Profdok Gast
    @brause
    moin moin das es dich noch gibt, habe ich auch gelesen.
    ich war es jedenfalls nicht
    mfg
    profdok

  4. #4
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    Der mißbräuchliche Einsatz vom SoSi ist eine sache, ist es aber verboten ein Blaulicht ausgeschaltet -also nicht in Betrieb- im Wagen mitzuführen?

  5. #5
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    Original geschrieben von Bergwacht9902
    Der mißbräuchliche Einsatz vom SoSi ist eine sache, ist es aber verboten ein Blaulicht ausgeschaltet -also nicht in Betrieb- im Wagen mitzuführen?
    Oh man, das haben wir in diesem und in anderen Foren schon bis zum Erbrechen ausdiskutiert, einfach mal ein bisschen Kreativität mit den Suchwörtern beweisen und die Suchfunktion benutzen, dann wird man auch fündig.

  6. #6
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    Kurze Antwort: NEIN es ich NICHT strafbar ein nicht im Betrieb befindliches Blaulicht IM (also INNENDRINNE!) Auto mitzuführen!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Ist es verboten einen Sack Reis umplumpsen zulassen, wenn er nicht blau leuchtet?...

    sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen!

    MfG
    Andi

  8. #8
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    Original geschrieben von alarma
    Ist es verboten einen Sack Reis umplumpsen zulassen, wenn er nicht blau leuchtet?
    Die Frage wird erst relevant, WENN er blau leuchtet!

    Gruß, Mr. BLAUlicht

  9. #9
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    Ein Bekanter von mir darf Blaulicht mitführen.

    Er hat ein VW-Bus von der Bereitschaftspolizei ersteigert.
    Darauf hin hat er ein Antrag bei der Bezirksregierung gestellt und die haben ihn eine Sondergenehmigung erteilt das das Fahrzeug in den Urzustand bleiben darf. Natürlich mit Auflagen. Er hat das Blaulicht noch auf dem Dach und das Martinshorn ist auch noch vorhanden. Er hat aber das Blaulicht abgedeckt wenn er sich im öffenlichen Straßenverkehr aufhält.

    Blinky

  10. #10
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    hi

    mich würde mal interessieren mit welcher argumentation er diese genehmigung bekommen hat.
    Ich find des scho etwas ungewöhnlich,dass er sogar noch des Martinhorn voll funktionstüchtig eingebaut lassen darf.
    Die Behörden sind doch sonst auch net so nachgiebig...

  11. #11
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    Bei uns im Stadtgebiet fährt ein Polizei-Trabant umher. Der hat auch die komplette SoSi auf dem Dach.

    Gruß
    löschhund

  12. #12
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    Da mein Bekannter ein Autosammler ist hat er ein Antrag gestellt das er das Fahrzeug in den Uhrzustand belassen darf.
    Darauf hat er diese Ausnahmegenemigigung erhalten.
    Die Kopie der Ausnahmegenemigung führt er immer mit wenn er mit dem Fahrzeug unterwegs ist.

    Blinky

  13. #13
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    Es geht auch einfacher:

    Ein Kollege hat ein Kfz der Pol erworben mit kompletter Ausstattung (Blaulicht, Horn, Funk) geht zum Staßenverkehrsamt, meldet das Fzg an/um und bekommt alle Eintragungen aus dem Kfz-Brief eingetragen! Somit darf er sogar die SoSi einsetzen, da sie ja jetzt auf ihn eingetragen ist.....
    (Macht er aber nicht, außer wenn von der RLS/FEL schon beim Alarm für ihn angeordnet-er hat nen sehr guten Draht zu denen.)
    (Bevor eine Fragt: in unserem Bereich (FF wie auch RD) haben viele eine Einzelkennung auf dem Melder-)

    Soweit zur Intelligenz einiger Kommunalbediensteter......
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    @ AkkonHaLand: Scheint ein typisches Problem zu sein, einem Kollegen von mir ist dieses Glück auch wiederfahren. Er nutzt es zwar nicht, aber das Fahrzeug (altes TSF auf Ford Transit) ist weiterhin als Feuerwehrfahrzeug, aber eben auf seinen Namen, zugelassen. Ziemlich peinlich, aber hat irgendwie was.
    Gruß
    Axel

  15. #15
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    Hatte ich erwähnt, dass das Fzg ein Zivilwagen der Kripo mit abschließbarem Türfach für eine MP ist?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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