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Thema: da hab ich was gehört...

  1. #1
    Känguruh Gast

    da hab ich was gehört...

    es war 1997, in NRW, Autobahnpolizei Köln, das weiss ich von eimem Nachbarn der bei diesem Verein arbeitet. Schwerer VU auf der Autobahn, mehrere schwerverletzte, ein Pat eingeklemmt, und die Leitstelle Edwin hat es so erfahren:

    "Edwin für [Amateurfunkrufzeichen]....."
    " hier Edwin, wer ruft?"
    "Edwin für [Amateurfunkrufzeichen]....."
    " [Amateurfunkrufzeichen] kommen Sie"
    " hier [Amateurfunkrufzeichen] schwerer Verkehrsunfall mit XYZ bei KM xx verständigen Sie sofort Rettungsdienst und Feuerwehr"

    Es kam dann nur noch ein "Edwin - verstanden!" und gut ist. Der Amateurfunker wurde mit sicherheit NICHT bestraft, da er in dieser Notsituation mutmasslich leben gerettet hat. Es zählt meines wissens zu den ursprünglichen Aufgaben eines Amateurfunkers, in Notlagen und Katastrophengebieten den Funkverkehr aufrecht zu erhalten, auf welcher Frequenz ich dabei z.B. die Rettungskräfte alarmiere ist absolut unwichtig.

    Fazit: abhören nicht, aber senden um (WIRKLICH) zu retten - das würde nie jemand untersagen!

    groetjes uit Holland!

  2. #2
    Känguruh Gast
    UPS! bitte in den Thread "Amateurfunk" verschieben, danke!

  3. #3
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    Diese Story ist wahr oder nur so erzählt/erfunden worden?

  4. #4
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    Hallo,

    Also es gehört eigendlich nicht zu den Ursprünglichen AUFGABEN eines Afu ind Not- und Krisensituationen Hilfe zu leisten, die entsprechende Gesetzespassage stellt nur eine Option da, um es Afu´s in der entsprechenden Situation(Katastrophenfall) nach Aufforderung zu ERLAUBEN auch mit nicht AFU Stationen zu sprechen bzw Nachrichteninhalte die nicht den Amateurfunk betreffen oder für/von dritten bestimmt/aufgegeben wurden zu übermitteln, da ja normalerweise nur der Funkverkehr von Afu´s untereinander gestattet ist.

    Natürlich können Afu´s in einer entsprechenden Situation auch dazu verflichtet werden, mit ihrer Ausrüstung und ihrer Person entsprechend Hilfe zu leisten, genauso wie jeder andere auch in besonderen Notstandssituationen zur Mithilfe verpflichtet werden kann bzw. Gerätschaften, Autos usw, beschlagnahmt werden können.

    Allerdings würde wohl kaum ein Afu den ich kenne, wenn er eine entsprechende Anfrage bekäme seine freiwillige Mithilfe verweigern.
    Meines wissens hat es soetwas aber in der BRD seit ca. 30 Jahren nicht mehr gegeben, was u.a. auch mit einer wesentlich verbesserten Telekommunikations-Infrastruktur zusammenhängt.

    Vieleicht, wenn dann irgendwannn Tetra(pol?) mit einer zentralen Netzsteuerung eingeführt ist und dieses Netz dann Ausfällt, wie z.b. teilweises das GSM-Netz beim Elbe Hochwasser, dann könnte soetwas wieder kommen ;-).

    Den oben genannten Fall, sollte es ihn wirklich gegeben haben, fällt für mich eher unter §34 STGB (rechtfertigender Notstand):

    § 34
    Rechtfertigender Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    Da hier das Rechtsgut "Gesundheit und Leben der beteiligten Personen" ja um ein vielfaches höher wiegt, als die Straftat (1997, jetzt Owi) Senden auf einer nicht zugewiesen Frequenz,
    ist die Lage ja eindeutig.

    Hätte dies statt des Afu´s Tante Erna mit "Edwin für Tante Erna" gemacht, so wäre die Situation genau dieselbe, allerdings müsste die sich halt Fragen lassen wieso sie ein entsprechendes FuG hat. (wobei in einer solchen Situation sind die verantwortlichen eher froh über den Hinweis und wollen den Hinweisgeber ja nicht auch noch reinreiten)

    Allerdings wäre ich heute mit soetwas vorsichtig, da ja fast jeder ein Handy mit sich führt und es daher auch einen Weg gibt die Pol/FW genauso schnell zu informieren ohne gegen das Gestz verstossen zu müssen, was ja dann die Anwendung des §34 auschliesst. Aber auch hier gilt, wo kein Kläger... und bei einer Meldung über einen schweren VU haben die Polizisten/FW´ler natürlich andere Sorgen als deswegen eine Anzeige zu schreiben.
    Falls aber doch, hat man u. U. richtig Ärger.

    Ich hätte damals übrigends genauso gehandelt und würde es heute noch genauso tun (wenn Handy kein Netz usw.), allerdings würde ich heute dann meinen (personenbezogenen) BOS-Rufnamen verwenden.

    Gruß
    Carsten

  5. #5
    Udo Gast
    wenn ich als Disponent auf der LSt Dienst hätte und würde von einem Amateurfunker oder ähnlich angesprochen müßte ich schon überlegen ob ich diesen Notruf überhaupt ernst nehmen sollte.

    Wie Carsten schon schrieb, es hat fast jeder ein Handy dabei und gerade auf der BAB wo sehr viele unterwegs sind müßte es möglich sein den Notruf per Handy oder Notrufsäule abzusetzen.

  6. #6
    Registriert seit
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    136
    Original geschrieben von DG3YCS
    Hallo,

    Ich hätte damals übrigends genauso gehandelt und würde es heute noch genauso tun (wenn Handy kein Netz usw.), allerdings würde ich heute dann meinen (personenbezogenen) BOS-Rufnamen verwenden.

    Gruß
    Carsten
    Hallo
    Wie sieht den so ein personenbezogener Bos-Rufname aus?
    Gibts bei uns wohl nicht, da haben die Fahrzeuge und die Handfunkgeräte ihre Funkrufnamen.
    Gruß Bosler

  7. #7
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    807
    In Niedersachsen sind Personenbezogene Rufnamen Stadt/Gemeindebrandmeister am Beispiel im LK Harburg 00/99(wobei 00 der Gemeindekennung entspricht), bzw 00/98 für den Stellvertreter, 99/01 und 99/02 für die Kreisbrandmeister - theoretisch könnte man auch die 00/99 auf Schwerpunkt/Stützpunkt vergeben, also neben z. B. 70/99 auch 71/99 - nur Ortsbrandmeister haben in der Regel kein eigenes 4m FuG, also bleibts bei Florentine XXX Ortsbrandmeister...

  8. #8
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    Carsten meint beispielsweise unseren KBM (Florian Steinfurt 01), der ist einer der wenigen Personen der ein 4m HFG hat. ;)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  9. #9
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    Hallo,

    also bei uns hat der KBI und die 4 KBM einen eigenen Funkrufennamen.

    KBI = Florian Landkreis 4
    KBM = Florian Landkreis 4.1 - 4.4

    Außerdem ist in unserem KdoF ein 4m HFG.

    Dieses wird von unserem Wehrführer bzw. stellvertretenden Wehrführer eingesetzt.

    Wenn der Wehführer dran ist, dann ist er Florian Ortschaft 01 und wenn der Stellvertreter dran ist, dann ist er Florian Ortschaft 02.
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  10. #10
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    211
    Original geschrieben von Udo
    wenn ich als Disponent auf der LSt Dienst hätte und würde von einem Amateurfunker oder ähnlich angesprochen müßte ich schon überlegen ob ich diesen Notruf überhaupt ernst nehmen sollte.

    Wie Carsten schon schrieb, es hat fast jeder ein Handy dabei und gerade auf der BAB wo sehr viele unterwegs sind müßte es möglich sein den Notruf per Handy oder Notrufsäule abzusetzen.
    Frage: Du arbeitest hoffentlich in keiner Leitstelle, oder?

    Dann könntest du aber auch jeden Anrufer mumaßlich als falschen Alarm abstempeln! Ist doch völlig egal, wie der Notruf einen Disponenten erreicht. Sobald dieser Kenntnis über eine Notsituation hat muss er entsprechend reagieren.
    Der Dispo kann ja zum Beispiel bei Anrufen aus Telefonzellen auch nicht einfach sagen "bestimmt falscher Alarm".
    Und was ist wohl schneller? Handy und Notrufsäule brauchen bestimmt länger, als direkter Funkkontakt (Notrufsäule endet irgendwo im Nichts bei ner Meisterei und steht vielleicht auch noch nen Kilometer weg und Handy kommt vielleicht irgendwo bei ner Leitstelle raus, die es auch erst weitergeben muss).
    Wenn dass wirklich so passiert ist, dann finde ich die Entscheidung von dem Amateurfunker absolut richtig und sicherlich waren auch die Disponenten nicht traurig darüber ab Meldungseingang direkten Funkkontakt zur Einsatzstelle zu haben.

  11. #11
    Registriert seit
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    514
    Original geschrieben von Holidayman
    Notrufsäule endet irgendwo im Nichts bei ner Meisterei und steht vielleicht auch noch nen Kilometer weg ...
    Das stimmt so nicht mehr:
    Alle Notrufsäulen im Bundesgebiet laufen bei der GDV in Hamburg auf (Gemeinschaft der Autoversicherer o.ä.)
    Die sehen zwar dann wo du stehst (bzw. die Säule) aber bis da die Meldung an die richtigen stellen weitergeleitet wird kanns schon etwas dauern...

  12. #12
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    245
    Original geschrieben von Holidayman
    Dann könntest du aber auch jeden Anrufer mumaßlich als falschen Alarm abstempeln! Ist doch völlig egal, wie der Notruf einen Disponenten erreicht. Sobald dieser Kenntnis über eine Notsituation hat muss er entsprechend reagieren.
    Ich wüsste ehrlich gesagt nicht was ich tun würde (bin kein Disponent). Ich wüde mich fragen, was der Funker auf der BOS-Frequenz zu suchen hat. Ehrlich gesagt, ich würde den Funker nicht ernst nehmen.

    Gruß
    löschhund

  13. #13
    Registriert seit
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    265

    Notruf..

    Hallo!

    zu Löschhund:

    Hättest Du so einen Notruf als Disponent nicht ernst genommen und er wäre real gewesen, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken... Erfüllt den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung!
    Es ist sicherlich für reine BOS-ler etwas verwunderlich, was hier Känguruh beschrieben hat, aber wenn man sich die gängigen Amateurfunkgeräte anschaut, gar nicht so unrealistisch.
    Seit 13 Jahren bin ich Funkamateur und betreibe dementsprechendes Equipment. Ich beobachte immer mehr, das AFU-Handfunkgeräte verkauft werden, die jetzt mühelos auch den 4m-BOS-Bereich sendeseitig abdecken können.(Icom IC 90E o.ä.) Ist aber auch nicht verwunderlich, da es sich um eine Europaversion handelt(In GB ist in einem 4m-Bereich nämlich Amateurfunk zugelassen).
    Und da in vielen Seiten des WWW Funkkanäle und Rufnamen der Leitstellen veröffentlicht werden, ist es gar nicht so verwunderlich, das ein Funkamateur in so einer Not zum Handfunkgerät greift. Und wie DG3YCS schreibt, handelt es sich hierbei nicht um eine Straftat.
    Ich möchte jedoch hinzufügen, das so ein Notruf sicherlich eine Ausnahme ist und auch bleiben wird. Denn auch wir Funkamateure haben 900MHz-Vollduplex-Handfunkgeräte, mit denen wir 112 anrufen können... ;-)
    Geändert von DH6OAI (03.09.2004 um 20:25 Uhr)
    Best 73 de DH6OAI Christian aus Sachsen-Anhalt.

  14. #14
    Registriert seit
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    211
    Original geschrieben von löschhund
    Ich wüsste ehrlich gesagt nicht was ich tun würde (bin kein Disponent). Ich wüde mich fragen, was der Funker auf der BOS-Frequenz zu suchen hat. Ehrlich gesagt, ich würde den Funker nicht ernst nehmen.

    Gruß
    löschhund
    Gefährliche Sache, wenn du Dispo wärst...

  15. #15
    Registriert seit
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    211
    Original geschrieben von HFT Reichert
    Das stimmt so nicht mehr:
    Alle Notrufsäulen im Bundesgebiet laufen bei der GDV in Hamburg auf (Gemeinschaft der Autoversicherer o.ä.)
    Die sehen zwar dann wo du stehst (bzw. die Säule) aber bis da die Meldung an die richtigen stellen weitergeleitet wird kanns schon etwas dauern...
    Wußte ich noch nicht, danke für die Info!
    Aber das zeigt ja, dass sicherlich einige Zeit verstreichen würde, bis der Notruf an der richtigen Stelle angelangt ist und ob die Meldung dort richtig ankommt wage ich auch zu bezweifeln!

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