Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Amateurfunk

  1. #1
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    221

    Amateurfunk

    Servus,
    Hätte mal ne Frage:
    Ich hab gehört das Amateurfunker den BOS-Funk abhören dürfen. Aus welchem Grund dies der Fall sein sollte weiss ich auch nicht. Habs eben gehört.... Wiess da jemand genaueres.
    Als früher die heutigen Scanner noch nicht erlaubt waren, also auch nicht deren Besitz, dürften die Amateurfunker die Geräte besitzen, meine ich zu wissen. Aber wie ist das heute?

    Nur interesse halber, Gruß, Jochen

  2. #2
    Registriert seit
    01.02.2004
    Beiträge
    767
    Also ich glaube das stimmt nicht. BOS Funk darf auch nicht von Funkamateuren abgehört werden. Sonst würde ja jeder BOS Funk interesierte Amateurfunker werden.

  3. #3
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    221
    Na ja,
    nachgeschmissen bekommt man den Schein ja auch nicht gerade...

  4. #4
    Registriert seit
    01.02.2004
    Beiträge
    767
    Des stimmt. Aber warum sollten die den BOS Funk abhören dürfen? Nur weil sie ein Prüfung gemacht haben oder weil sie so viel von Funk verstehen?

  5. #5
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Also ein Amateurfunker darf definitiv NICHT den BOS Funk abhören!!!

    Wieso auch?

    Ein Amateurfunker erwirbt mit der Lizenz im Bezug auf Funk zwar ein gewisses mehr an Rechten als Otto Normalbürger, aber das bezieht sich mit Ausnahme der Sendegenehmigung für die AFU Bereiche nur auf rein technische Sachverhalte wie zb.:

    Ein Amateurfunker darf halt auch nicht zugelassene Sende und Empfangsgeräte VERWENDEN bzw. selberbauen.
    Auch darf sich ein AFU die jetzt bei HF-Strahlungsleistungen über 10W notwengie Standortbescheinigung selbst ausstellen.

    Dies bezieht sich aber nur auf die AFU Frequenzen!!!
    Theoretisch wäre also selbst das Mithören des CB-Funks mit einem NICHT zugelassenen Scanner für einen AFU strafbar(ist ja kein AFU-Bereich), wobei das mithören auf AFU Frequenzen mit dem selben Gerät erlaubt wäre (für AFU).

    Mit einem zugelassenen Scanner darf natürlich jeder CB und AFU Mithören.


    Der BOS-Funk ist ja durch das Fernmeldegeheimnis geschützt und danach hat es keinen Einfluss ob jemand AFU ist oder nicht, es kommt nur darauf an für wen die Nachricht bestimmt ist!

    Im Gegenteil, bei der Afu-Prüfung wird ja geprüft ob du die entsprechenden Vorschriften kennst, daher könnte ein entsprechendes Zuwiederhandeln viel eher als Vorsatz ausgelegt werden, als bei einm Normalbürger, der ja immer noch sagen kann er hätte von nichts gewusst -> Fahrlässig

    Der einzige Vorteil den Afu´s haben, ist dass man eher plausibel begründen kann warum man gerade die Frequenzen im Scanner programmiert hat -> um sicherzugehen dass man auf entsprechenden Frequ. keine Störungen verursacht, aber sonst...


    Übrigends, dass vor einigen Jahren nur Afu´s einen Scanner besitzen durften und andere Personengruppen nicht, liegt nicht darin begründet das diese mehr höhren durften, sondern das es für AFU´s halt erlaubt war nicht zugelassene S. und E. Geräte zu besitzen und zu betreiben, während es für alle anderen grundsätzlich verboten war! (heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten)

    Und damals waren Scanner halt einfach nicht zugelassene Breitbandempfangsgeräte... In D-zugelassene Geräte gibt es ja erst seit anfang der 90´er Jahre.


    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (31.08.2004 um 18:52 Uhr)

  6. #6
    Registriert seit
    09.05.2003
    Beiträge
    653
    Original geschrieben von DG3YCS
    Der einzige Vorteil den Afu´s haben, ist dass man eher plausibel begründen kann warum man gerade die Frequenzen im Scanner programmiert hat -> um sicherzugehen dass man auf entsprechenden Frequ. keine Störungen verursacht, aber sonst...
    Hi,

    jetzt kann dann der CB-Funker kommen und nimmt die gleiche Begründung? Naja ich denke das hat nix damit ob man Funkamateur ist oder net...

  7. #7
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    das würde ich so nicht sagen, ein CB-Funker darf ja keine Geräte selber bauen bzw. verändern.

    Da zugelassene Geräte aber kein entsprechendes Störpotential haben (in der Theorie) ist keine notwendigkeit gegeben dieses sicherheitshalber zu überprüfen, dies hat hat ja schon die in den Verkehr bringende Firma getan.

    Wenn aber ein Amateurfunker ein Gerät selber baut bzw. verändert, so ist natürlich das Risiko das störende Nebenaussendungen auftreten viel größer.
    Und ebend dieses zu überprüfen ist dann die Plicht(gesetzlich festgelegt) eines jeden selbstbauenden AFU´s, da er für die Störaussendungen im vollen MAße verantwortlich ist und sich halt nicht mit dem Hinweiß auf die Herstellfirma aus der Verantwortung stehlen kann.

    Natürlich ist aber ein Scanner nicht das geeignete Mittel um solche Nebenaussendungen festzustellen aber immerhin besser als nichts.

    Das ganze war aber auch nur ein konstruiertes Beispiel um die derzeitige Situation darzulegen.
    Ob man damit vor Gericht durchkäme...? Allerdings wäre dies die überhaupt einzig sinnige Antwort die mir als PRIVATPERSON auf die Frage warum 4m Frequenzen einfiele.

    Strafrechtlich wäre vieleicht auch noch diese Antwort ein Ausweg...???
    Ich war in den NL, kurz hinter der Grenze und habe von dort den D-Polizeifunk gehört.
    Das wäre dann 1. eine sinnige Antwort, und 2. nichts illegales, da in NL das Abhören des P-Funks und anderer Dienste nicht verboten ist. Allerdings wäre es schon echt dreist ;-)

    Gruß
    Carsten

  8. #8
    Registriert seit
    20.10.2002
    Beiträge
    52
    genau so ist das wie carsten es geschrieben hat.

    mfg

  9. #9
    Der Torsten Gast
    Und das Ganze kann man noch steigern!
    Selbst wenn der Funkamateur BOS-berechtigt ist, d.h. ausgebildet und besonders verpflichtet wurde, darf er mit AFu-Geräten weder am BOS-Funk teilnehmen (das darf man nur mit BOS-Geräten), noch den BOS-Funk damit abhören.
    Es ist nämlich grundsätzlich verboten, Aussendungen zu empfangen, die nicht für einen selbst bestimmt sind.
    Man darf noch nicht einmal das Vorhandensein derartiger empfangener Aussendungen Dritten mitteilen.

    Der Funkamateur, der prahlt, was er alles für tollen BOS-Funk gehört hat, macht sich damit schon strafbar.

    Also: Nix mit BOS-Paradies für Funkamateure.

    Klingt komisch, ... ist aber so!

    (73 de DO7DSL)
    Geändert von Der Torsten (31.08.2004 um 20:08 Uhr)

  10. #10
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Ich meine, DG3YCS hat es in seinen Beiträgen hinreichend erklärt.
    Dem ist nichts hinzuzufügen, nur die Aussage:
    ..(heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten).. stimmt nicht so ganz.
    Wenn ich mit einem Scanner AFU oder Rundfunk höre, ist der Betrieb nicht verboten.
    mfg ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  11. #11
    Christian Gast
    DG3YCS widerspricht sich auch in seinem Text....

    > Mit einem zugelassenen Scanner darf natürlich jeder CB und AFU Mithören.


    wenige Zeilen später :

    > (heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten)

    Im neuen TKG steht : "das alleine die Tatsache des Empfangs von Sendungen die nicht für den jeweiligen Empfänger bestimmt sind, strafbar ist" --> Scanner, mit Zulassungszeichen und AFu Frequenzen, CB-Funk, Radio --> alles OK ! BOS-Funk, Flugfunk, Betriebsfunk ---> STRAFBAR !

  12. #12
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    HI,

    Das "heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten" bezieht sich auf die NICHT zugelassenen SENDE-/Empfangsgeräte, nicht auf die Scanner generell, denn seit Anfang der 90´er Jahre gibt es ja eine Menge zugelassener Geräte.

    Vor einigen Jahren war ja bereits der Besitz von nicht zugelassenen Geräten oder auch AFU-Geräten Strafbar wenn man kein Händler oder AFU war. Dasselbe galt auch für Betriebsfunk- /BOS-Geräte, wenn man nicht im besitz einer entsprechenden Genehmigungsurkunde (heute wäre dies die Frequenzzuteilung)war, was zumindest für BOS Geräte für einen Privatman ja so ziemlich unmöglich war...

    War vieleicht etwas mißverständlich ausgedrückt

    Übrigends mussten auch AFU´s damals den Erwerb von SENDEgeräten die nicht AFU-Geräte waren unverzüglich unter Angabe von Hersteller, Typ , Anzahl und Seriennummer unverzüglich der OPD melden! Der Erwerb durfte nur dem Zweck dienen, dieses Gerät in ein AFU-Gerät umzubauen

    So nachzulesen in der Verfügung Vfg 251/1987

    Wenn man dies aber nicht machte und es kam doch mal ne Kontrolle, so konnte man die Geräte natürlich auch gerade erst bekommen haben.

    ein AFU Gerät war nach damaliger definition übrigends ein FuG, das auf mindestens einer Afu Frequenz Senden/Empfangen konnte. Was es sonst noch so konnte war völlig egal.

    Gruß
    Carsten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •