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Thema: Fixieren bei Eigen und Fremdgefährdung/Pefferspray

  1. #1
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    Fixieren bei Eigen und Fremdgefährdung/Pefferspray

    Wollte mal Fragen was ihr macht wenn euch bei einem Einsatz ein Betrunkener eine Reinhauen will. Dabei aber so Betrunken ist das er auch sich selber Gefährdet bedingt durch die Örtlichkeit (Flußufer/Bahnhof etc..). Und Habt ihr ein Pfefferspray dabei? wenn ja welches? gibt ja sprüh und strahl.

  2. #2
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    Ich geh zur Seite und hol die Pol.
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  3. #3
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    Wenn Du ein Pfefferspray mitnimmst, rechnest Du ja mit einem solchen Verhalten. Das könnte bei evtl. Ermittlungen gegen Dich als "Vorsatz" ausgelegt werden.

    Wenn jemand mich angreift, warte ich in gebührendem Abstand (notfalls auch im abgeschlossenen Auto, bis die Polizei da ist.
    Wenn jemand sich dabei noch selbst gefährdet, hat er halt Pech gehabt! Ich kehre gerne die Rests zusammen.

    Eigenschutz geht immer vor.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    ...

    Also ich würde auch auf gar keinen Fall versuchen die Person zu überwältigen, ich bring mich in Sicherheit und hol die Polizei, ne Anzeige hat man verdammt schnell am Hals...

  5. #5
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    Also ich hab von den Kollegen der BP große Kabelbinder.
    Die eignen sich hervorragend zum befestigen der Infusion an Türgriffen oder Möbelknauf.
    Aber : Ich habe kein Problem damit, jemanden, der mich angreift nach "Jedermannsrecht" festzunehmen und damit zu fixieren.
    Jedoch nur wenn er uns angreift und sich nicht davon abbringen lässt, NICHT wenn er sich selbst gefährdet...

    Meine Meinung !
    Nicht als Vorbild zu sehen.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  6. #6
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    Zwangsbefugnisse...

    ... oder der Einsatz unmittelbaren Zwanges im Allgemeinen, und dazu gehören auch die Fesselung oder der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen stehen lediglich Vollzugsbeamten zu!

    Ob es sich dabei um speziell bestallte Verwaltungsvollzugsbeamte oder Polizeivollzugsbeamte handelt ist dabei egal.

    Maßnahmen die Jedermann zustehen sollten über den Bereich der Notwehr oder Nothilfe nicht herausgehen. Denn im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe ist auch deren Überschreitung u.U. strafrechtlich relevant.

    Meiner Meinung nach lieber einen oder mehrere Schritte zurückgehen als sich übermütig in zusätzliche Gefahr begeben. Eine "Festnahme" nach dem sog. "Jedermannrecht" und eine anschließende Fesselung halte ich grundsätzlich für bedenklich.

  7. #7
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    sofort pol dazu und in sicherheit bringen ;)
    also pfefferspray finde ich da übertrieben .. wär ja noch schöner wenn jeder in seiner hose pfefferspray hat..
    Zur not person nachdem pol angefordert wurde überwältigen wenn wirklich nichts hilft.
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  8. #8
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    naja zurück gehen und ihm seinen schicksal überlassen halte ich aber eher für bedenklicher wie fixieren wenn er nun stürzt oder über die gleise rennt und hops geht trifft uns ja eigentlich die größere schuld da er ja nicht zurechnungsfähig ist in dem zustand evtl. und somit die hilfe nicht ablehnen kann!
    währe dann unterlassene mit todesfolge wenn mans so sieht.

  9. #9
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    Hi,
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    ... oder der Einsatz unmittelbaren Zwanges im Allgemeinen, und dazu gehören auch die Fesselung oder der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen stehen lediglich Vollzugsbeamten zu!

    Ob es sich dabei um speziell bestallte Verwaltungsvollzugsbeamte oder Polizeivollzugsbeamte handelt ist dabei egal.
    .
    Wobei BF´ler und Führungsdienstgrade der FF je nach Landesrecht durchaus Vollzugsbeamte sein können ;-)

    Davon abgesehen: Mangels Ausrüstung, ausbildung sowie Übung kommt das überwältigen durch nicht Pol-Kräfte nur als allerletzter Ausweg in Frage wenn keine andere Möglichkeit mehr bleibt (Flucht, sich einschließen, sonst. deeskalationsversuche) UND eine Akute Eigen- und/oder Fremdgefährdung vorliegt. (Mit eigen meine ich MICH!).
    In diesen Fällen ist dies aber dann auch unter Nostandsgesichtspunkten straffrei, selbst für nicht Vollzugsbeamte!

    Zum Pfefferspray:
    Pfefferspray ist als Selbstverteidigungsmittel im Gegensatz zum CS Gas NICHT zugelassen.
    (Pol Kräfte haben eine Sondergenehmigung)
    Wer Pfefferspray zum Selbstschutz gegen Täter mitführt und dieses dann einsetzt hat fast immer eine Anzeige zu befürchten, sofern er dieses zugibt, da er den Einsatz gegen Menschen ja bewusst geplant hat.

    Führt man Pfefferspray aber als TIERabwehrmittel mit (dafür zugelassen!) und setzt es während eines Angriffes ein da man gerade nichts besseres zur Hand hat- Notwehrhandlung, nicht Strafbewehrt!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  10. #10
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    Pfefferspray ist auch net dazu da wenn einer mit Fäusten auf einen losgeht -.-
    Ich denke in einer Stadt wo es viele Drogen gibt vertrau ich dann doch net immer auf meine Füße das die schneller sind als der Angreifer ;)

  11. #11
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    ... oder der Einsatz unmittelbaren Zwanges im Allgemeinen, und dazu gehören auch die Fesselung oder der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen stehen lediglich Vollzugsbeamten zu!

    Ob es sich dabei um speziell bestallte Verwaltungsvollzugsbeamte oder Polizeivollzugsbeamte handelt ist dabei egal.

    Maßnahmen die Jedermann zustehen sollten über den Bereich der Notwehr oder Nothilfe nicht herausgehen. Denn im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe ist auch deren Überschreitung u.U. strafrechtlich relevant.

    Meiner Meinung nach lieber einen oder mehrere Schritte zurückgehen als sich übermütig in zusätzliche Gefahr begeben. Eine "Festnahme" nach dem sog. "Jedermannrecht" und eine anschließende Fesselung halte ich grundsätzlich für bedenklich.
    Ist ja nur als allerletze Lösung gedacht, habe es noch nie gebraucht obwohl es schon viele Attaken gab.
    Jedoch wurde ich auch mal von einem Jäger im psych. Ausnahmezustand angegriffen, den ich mangels Material nicht fixieren konnte.
    So schnell kann man nicht laufen, wie die Kugeln fliegen.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  12. #12
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    So schnell kann man nicht laufen, wie die Kugeln fliegen.
    da reicht ne schleuder
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  13. #13
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    Mal ne Frage: Wie wollt Ihr jemanden fixieren, der so aggressiv ist dass er sogar sich selbst gefährden könnte?

    Ausserdem: Jede Waffe - auch Pfefferspray - kann auch gegen einen selbst verwendet werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (18.07.2008 um 22:52 Uhr)

  14. #14
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach lieber einen oder mehrere Schritte zurückgehen als sich übermütig in zusätzliche Gefahr begeben. Eine "Festnahme" nach dem sog. "Jedermannrecht" und eine anschließende Fesselung halte ich grundsätzlich für bedenklich.
    Erstmal vorweg: Netter Beitrag :) (werd ich so mal in ner Ausbildung übernehmen, solange du dich nicht wehrst :D )

    Aber Carsten hat es auch schon ganz gut getroffen: Er MUSS MICH (oder meinen Kollegen) akut gefährden, bevor wir da irgendwas machen...

    Und wenn er auf die Gleise läuft (sich ja somit selbst gefährdet) und dann überfahren wird...
    Ja und? Mal ganz ehrlich: Wenn du vor dem Richter stehst und sagst "Soll ich mich noch selbst in Gefahr bringen, indem ich versuche den Typ von den Gleisen zu ziehn?" ist die Verhandlung verdammt schnell eingestellt... ^^

    Was wir mal hatten:
    Jugendlicher mit ordentlichem Alk-Intox, vor Ort versorgt vom Einsatzteam, ab in den Behandlungskontainer und da wurde er dann wieder wach...

    War am rumpöbeln und sich ein wenig "wahllos" am bewegen... Pol dazu gerufen...

    Doch bevor alle weit genug weg konnten, trat diese (entschuldigt den Ausdruck *g*) Sau unserem RA doch mitten in die Weichteile...

    Als der wieder zu sich kam, hat er sich "zufällig" auf ihn drauf gesetzt... 2 Minuten später kamen auch die kleinen grünen Männchen und waren glücklich, sich nicht noch erst schlagen zu müssen ;)

    Ende gut, alles gut...

    MfG Fabsi

  15. #15
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    @Fabpicard

    Nein, wehre ich mich nicht gegen. Warum auch?

    Fakt ist doch in diesem Zusammenhang auch dass grundsätzlich:

    - weder Angehörige von FW und RD in Halte- und Fesselungstechniken unterwiesen sind. Oder gehört es jetzt, und das meine ich jetzt nicht vorwurfsvoll oder überheblich, zum Ausbildungsinhalt eines Fwlers oder RDlers einsatzbezogene Selbstverteidigungskurse zu besuchen?

    - weder FW noch RD über die nötigen technischen Materialien zur Fesselung verfügen. Ich möchte mal den Fwler oder den RDler sehen, der zusätzlich zu seiner Taschenlampe, Multitool, oder was auch immer noch gleichzeitig Handfesseln mit sich führt.

    - nur die wenigsten Angehörigen von FW und RD von rechtswegen befugt sind, Fesselungen durchzuführen. Die Anzahl der mit Vollzugseigenschaften ausgestatteten Angehörigen von HiOrgs dürfte relativ gering sein. Und selbst dort behaupte ich einmal aus eigener Erfahrung, sind der Umfang der übertragenen Rechte in den meisten Fällen gar nicht vollständig bekannt. Ich begleite seit 4 Jahren entsprechende Seminare und denke mir da ein Urteil erlauben zu können.

    Diese Anmerkungen poste ich jetzt mal ganz abgesehen von den so wunderschönen "Jedermannrechten"!

    Zu Deinem hier "schmerzhaft" genannten Beispiel: Kann passieren, wird wieder in ähnlicher Form passieren, sowohl im RD-Bereich wie auch bei meiner Fakultät. Ich selbst hatte auch mal die Ehre fast 2 Wochen zu Hause zu verbringen, weil mir so ein vollgesoffener Strumpf in die Hand gebissen hat.

    Noch mal eine kleine persönliche Anmerkung am Rande:

    Mitarbeiter der Landespolizeien sind in den meisten Fällen weder klein, noch Männchen. In den meisten Fällen sind sie normalgewachsen, männlichen sowie weiblichen Geschlechtes und im Norddeutschen Bereich überwiegend dunkelblau gekleidet!

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